Elternforum Alleinerziehend, na und?

@RainerM

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Mitglied inaktiv

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Also nur mal so zur Info die Kurzform: Mein Ex hat sich von heute auf morgen aus dem Staub gemacht, wir hatten an dem Tag eine ganz normale Meinungsverschiedenheit, auf die er wahrscheinlich gewartet hat, anstatt mit mir zu reden, das unsere Beziehung nicht mehr wirklich toll ist. Unser Sohn war ein Unfall ( mein Ex ist geschieden und hat einen 8-jährigen Sohn, den er alle 2 Wochen hat ). Seit der Trennung hat er keinen Kontakt mehr zu unserem Sohn, wir hatten noch per email geschrieben, weil noch einiges zu klären war. So, das war die Kurzform. Jetzt noch meine Frage. Kannst du mir sagen, wo ich das ausrechnen lassen kann, bevor ich was unternehmen würde. Er zahlt für seinen 1. Sohn auch Unterhalt, der Ex-Frau nicht mehr, weil sie arbeitet. Unserem Sohn zahlt er auch Unterhalt. Kannst mir auch gerne per mail antworten Vielen Dank Susi


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Antwort auf diesen Beitrag

Die Berechnungen kann man kaum so aus der Luft machen, aber ein paar Eckpunkte kann ich nennen: -Gemitteltes Netto errechnen -Evtl. Schulden abziehen (ist ein schwieriges Feld, kommt ganz darauf an) -Berufsbedingte Aufwendungen abziehen (zB fahrtkosten, teilweise eine Pauschale von 3-5%) -Private Altersvorsorge im angemessenen Umfang -Kindesunterhalte nach Düsseldorfer tabelle ermitteln -Bruttobeträge der Kindesunterhalte von seinem Netto abziehen. Das ist dann ungefähr das anrechenbare Nettoeinkommen. Anspruch der unverheirateten Mutter (nach momentanen Regeln): -Eckwerte: *Maximal ihr altes Nettoeinkommen *Maximal 3/7 seines anrechenbaren Nettos *Maximal bis zu sienem Selbstbehalt (ca 995€) *Mindestens 770€ (zB bei Schülerin/Studentin etc) Das heisst, theoretisch wäre der Unterhaltsanspruch in Höhe deines alten Nettos. Hattest du kein Eionkommen, wären die 770€ der wert. Seine Zahlungspflicht wird eingeschränkt durch die 3/7-Regelung (Gleichheit zu Ehefrauen). Ausserdem muss ihm 995€ als Selbstbehalt bleiben, da ein Unterhaltspflichtigher selber durch seine Unterhaltszahlungen nicht bedürftig werden darf (rein theoretisch). Die Berechnung des nettoeinkommens ist wohl oft der wesentliche Streitpunkt. Mal grob kalkuliert: Angenommen, er zahlt bis selbstbehalt, es bestehen dann drei Unterhaltspflichten: +334€ 8-jähriges Kind +276€ euer gemeinsames Kind +995€ sein Selbstbehalt ----------------------- 1605€ Die Zahl heisst, dass du wohl maximal mit dem rechnen kannst, dass er über 1605€ hinaus verdient. Das wäre ja schon kein schlechtes Einkommen, aber ob sich ein Streit lohnt, solltest du gründlich nachrechnen.