Mitglied inaktiv
Wie komm ich an sowas ran...... ich hab bei uns auf den Ämtern versucht heraus zu bekommen wie sowas geht. Und keiner gibt mir eine Antwort. Jeder erzählt mir das ich direkt zum Amtsgericht muss. Was für ein Müll ist das denn!!! Wäre super lieb wenn mir mal jemand Auskunft geben könnte!!! LG und danke Chris
Wieso ist das Müll? Die Aussage ist richtig, beim Amtsgericht bekommst Du einen Beratungsschein und damit stiefelst Du zum Anwalt. Alternativ kannst Du auch direkt zum Anwalt gehen und ihn bitten, für Dich PKH zu beantragen (so hat mein Ex das gemacht).
Hi, da kann ich dir sogar genaue Auskunft geben (arbeite beim Rechtsanwalt) Also Prozesskostenbeihilfe bekommst du, wenn du vor Gericht gehen willst, wenn deine Einkommensverhältnisse dementsprechend sind (hier weiß ich allerdings nicht wo die Grenzen liegen) und wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Wenn du also jemanden verklagen möchtest kannst du also erst den Prozesskostenhilfeantrag stellen und fügst die beabsichtigte Klage im Entwurf bei. Dann bist du auf der sicheren Seite was die Kosten anbelangt. sollte das Gericht die Pkh nicht bewilligen, brauchst du die Klage ja nicht einreichen. Auch wenn du verklagst wirst kannst du natürlich Antrag auf Pkh stellen. Das Formular bekommst du bei deinem zuständigen Amtsgericht. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Allerdings kannst du auch über einen Anwalt Pkh-Antrag stellen. Dann werden die RA-Kosten vom Gericht getragen. Wenn du nicht zum Anwalt gehst, bezieht sich die Pkh ja nur auf die Gerichtskosten. LG Cathi
Ich werd gleich los gehen und mir so einen Antrag holen!!! Danke schön nochmal!!!!
wußte gar nicht, dass das auch übers gericht geht.danke für den tipp
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