Phila83
Hej Zusammen, Ich stelle diese Frage hier und bei "chronisch kranke & behinderte Kinder" ein, weil ich mir nicht sicher bin, zu welcher Kategorie sie wirklich gehört. Meine Tochter, 3,5J, wurde kürzlich vom MDK erstbegutachtet. Der Bescheid kam fix: Pflegegrad 2. Damit erhält man ja auch Pflegegeld. Mein Ex betreut die Kinder alle 14 Tage für 36 Stunden. Kann er Anspruch auf Anteile des Pflegegeldes haben? So wie ich ihn kenne wird er das sofort einfordern, wenn ich ihm das sage. Er weiß von allem nichts. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Liebe Grüße
Das kann ich mir nicht vorstellen. Er kann ja auch seinen Unterhalt nicht kürzen auf Grund der 36 Stunden alle 2 Wochen.
Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, musst Du ihn sicher nicht darüber informieren. Aber Du bekommst für diese Zeiten das Pflegegeld gekürzt. Für alle fremdbetreuten Zeiten, die länger als 8? Stunden andauern, musst Du die Pflegekasse imformieren. Um diese Differenz wird dann die Kürzung vorgenommen, weil Du in der Zeit das Kind nicht pflegst. Wiederum dazu könnte der Vater für seine Betreuungszeiten Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Aber er weiß ja rein theoretisch nichts davon. Wg. der Kürzung ruf am besten bei der Pflegekasse an. VG ohno
Vielen Dank für den Hinweis! Für mich ist das alles noch total neu und ehrlich gesagt ein ziemliches Brett. Ich hatte max mit Pflegestufe 1 gerechnet. Und dann kriegt sie die 2, und das sogar punktzahlmäßig genau zwischen 2 und 3. Ich bin noch am verdauen und sortieren.
Hallo, ich würde dem Vater gar nichts davon erzählen. Und solange die Pflegekasse nicht weiß, dass deine Tochter ab und zu länger als acht Stunden beim Vater ist, kürzen sie auch nichts. Keine schlafenden Hunde wecken.... Alles Gute Jannas
Da hast Du wohl Recht mit den schlafenden Hunden... Sowohl gegenüber dem Vater, als auch gegenüber der Pflegekasse...
Wenn man es ganz streng sieht.... bist du denn sonst immer ständig bei deiner Tochter? Es wird ja bestimmt öfter vorkommen, dass sie mal bei Oma ist oder du länger auf der Arbeit und jemand anderes betreut. Das meldet man ja auch nicht. Ehrlich, einfach abwarten. Alles Gute.
Genau, wenn man es ganz streng sieht, ist es Betrug. Die Mutter ist alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht und die pflegende Person. Wenn das Kind alle 2 Wochen über 8 h fremdbetreut wird, und dem Kind in der Zeit etwas passiert, wird es rauskommen. Weiß nicht, ob dem Kind damit geholfen ist, wenn die Mutter zuviel gezahltes Pflegegeld zurückzahlen und sich zudem wg Betrug mit rechtlicher Konsequenz zu verantworten hat. Die TE wird sich im Rahmen des Gesetzes bewegen und das nicht ausreizen. Sie ist die Alleinverantwortliche, das Kind ist auf sie angewiesen, und das sollte das Hauptkriterium sein. Schlimm genug, dass das Kind in seinem Alter schon einen Pflegegrad hat, da muss man nicht noch einen drauf setzen.
Ich würde da auch etwas aufpassen. Das „sag einfach nix“ kann schnell schiefgehen. Wie schon erwähnt wurde, es muss nur mal was passieren beim Papa & schon hast du den Salat. Und Behörden, Ämter usw sind da gnadenlos! Die fordern dann erstmal ganz schnell eine schöne Summe zurück & ziehen weitere Konsequenzen in Betracht! Ich würde das ehrlich & entsprechend melden. Für diese genannten Zeiträume wird dann eben anteilig gekürzt und mei, wenn dem Papa dadurch was zusteht, dann ist es eben so. Die Tochter ist ja in der Zeit auch wirklich bei ihm und somit wird die Betreuung und Pflege entsprechend durch ihn gewährleistet.
Auf Antwort von ohne: Sie begeht keinen Betrug, wenn das Kind alle 2 Wochen beim Vater ist! Sie muss 10 Stunden Pflege die Woche erbringen, dann hat sie ihre Schuldigkeit getan und bekommt nichts gekürzt und muss auch nichts zurück zahlen
Das ist doch schon lang geklärt
Guck mal bei Reha-Kids, da gibt es Beiträge dazu. Wenn es mit dem Ex gut läuft (also man versteht sich, keiner neigt zu Ausbrüchen, Rache usw.) würde ich es unkompliziert machen und ihm jeden Monat einen Anteil weitergeben. Das Geld steht ja dem Kind als pflegebedürftige Person zu. U.a. damit Pflegemittel, Wäschebedarf, Hygieneartikel zur Verfügung stehen. Je nach Bedarf des Kindes kann dem Vater ja auch ein erhöhter Bedarf entstehen.
Das Verhältnis zum Vater ist leider grottenschlecht.
UPDATE: Ich habe eine Pflegeberatung gefunden und gleich für morgen einen Termin. Die Dame klang sehr kompetent und wird mir hoffentlich alle Fragen beantworten können. Danke für alle Antworten!
Das halte ich gerade für die schlauere Idee. Denn zuverlässig wird dir das hier niemand beantworten können, wenn er nicht selbst gerade betroffen ist. Ich glaube auch kaum, dass man den Pflegegrad dauerhaft verheimlichen kann. Irgendwann kommt es raus, und dann könnte die Rechnung für die hoch werden. Viel Erfolg bei deinem Termin, und berichte mal.
Update 2: Also: - Nein, durch die Betreuung des Vaters (alle 2 Wochen 36Std) wird mir/uns das Pflegegeld nicht gekürzt. Erst falls er 10 oder mehr Tage im Monat das Kind betreuen würde. - Auch durch die Betreuung in der Kita wird nichts gekürzt. Sie ist für 8 Stunden angemeldet, geht tatsächlich 6,5 - 7 Stunden. Fazit: Ich hab mir um viel zu viele Dinge unnötig Gedanken gemacht. Liebe Grüße!
Schön, dass Du das Ergebnis der Beratung mitgeteilt hast. Habt/könnt Ihr einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
Danke für die Info! Ich habe dazu tatsächlich eine andere, macht aber nichts. Die Auskunft der Pflegeberatung ist verbindlich. Das wegen der Zeiten in der Kita oder der Schule oder Ausbildung nichts gekürzt wird, ist ja klar. In der Zeit findet ja keine Pflege statt. Man darf ja Pflege im pflegerischen Sinne nicht mit Betreuung verwechseln. Jetzt hast Du Klarheit und kannst das abhaken, war eine gute Idee mit der Beratung. VG ohno Meine nächste Pflegeberatung ist im April, da werde ich da auch nochmal fragen. Das ist ja auch wichtig für Klassenfahrten.
Hallo, Ich hatte im privaten Umfeld schon einige Pflegefälle. Der letzte ist gerade letztes Jahr verstorben. Sie muss wöchentlich 10 Stunden Pflege , bzw. Betreuung erbringen. Dies tut sie so wie ich dies verstanden habe. Das Kind ist am Wochenende beim Vater, das tut dem keinen Abbruch, an der vorgegebenen Zeit, 10 Stunden bekommt sie locker zusammen. Daher bekommt sie auch nichts gekürzt. Es sei denn, das Kind befindet sich längere Zeit beim Vater, also mehr als 8 Tage oder 2 Wochen, müsste sie das melden, wobei ich hier keine schlafenden Hunde wecken würde. Sie darf nur nicht den halbjährlichen Pflegeberatungstermin nicht vergessen.
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