MeinSternchen
Hallo ! Ich hatte es ja gestern schon im rub geschrieben , das es seit Februar diesen Jahres nicht mehr mit dem Unterhalt klappt ,einige haben mir den Rat gegeben , mich zuerst an das Jugendamt zu wenden . Dies habe ich heute morgen getan ,am Montagmittag habe ich den ersten Termin dort . Jetzt wird wohl ein Kampf losgehen , mir war nach dem Telefonat heute morgen richtig flau im Magen , bin aber durch die Arbeit gut abgelenkt worden . Blöd war ich , als ich damals nach der Trennung alles mündlich mit ihm geregelt habe und er das Geld bis heute bar auf die Hand gibt, denn so kann er viel erzählen , er hatte es noch nie mit der Wahrheit . Oh Mann ,da wird was auf mich zukommen ,fürchte ich .Er hat ja schon gedroht , sich umzubringen oder sich ins "soziale Netz " fallen zu lassen , das schon vor längerer zeit . Ich frag mich grad , warum ich so lange gewartet habe , mit meiner Entscheidung , das Jugendamt um Hilfe zu bitten !? Lg Heike !
Es war eher von ihm blöd, die Unterhaltszahlung bar zu leisten und sich von dir keine Quittung geben zu lassen. So kann er nicht nachweisen, dass er jemals gezahlt hat. Aber das ist auch egal, rückwirkend gibts eh nichts wenn du nie schriftlich gefordert hast. Jetzt lass das Jugendamt mal in Ruhe machen und mach die Pferde nicht scheu, indem du vorher mit ihm über dieses Thema rumstreitest. Und ich kann dir getrost versprechen, dass dein lieber Ex sich nicht umbringen wird, nur weil er einen Brief vom Jugendamt bekommt - keine Sorge.
Wie Pamo schon schrieb... er ist angeschmiert, denn er hat keinen Nachweis, dass er überhaupt je etwas gezahlt hat. Die Angaben die du beim JA machst über geleistete Zahlungen sind wichtig. War bei mir auch so und mein werter Ex-Gatte hatte Glück, weil ich ehrlich bin und wirklich die Barzahlungen angab. Er bekam dann eine Lohnpfändung und ich ab da Unterhalt für die Kinder.
Schließe mich an. Er ist der Blöde im Spiel. Unterhalt zahlt man nur gegen Quittung!! Wenn er sich jetzt "ins soziale Netz fallen lässt", dann ist er wegen Verstoßes gegen die erhöhte Erwerbsobliegenheit dran.
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