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nochmal frage wegen verzicht auf unterhalt

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hi, ich habe das gerade erst gelesen, daß ich auf Unterhalt für mich hätte verzichten können. Ich habe mich Ostern getrennt, wir sind (gott sei dank) nicht verheiratet und jetzt läuft über´n Anwalt meine Unterhaltsforderungen, da die mir vom Amt sagte, ohne Bestätigung vom Anwalt, der sich um meine Unterhaltsforderung kümmert, bekomme ich kein Hartz IV. Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, komme aus Niedersachsen?!


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Hallo! Bin aus Hannover, mir ist aufgefallen, das sich hier von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter oder Person zu Person alles ändert. Aber so wirklich kaum einer erklärt. Hab mich dann an den VAMV gewendet. Ging dann leichter.


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Das ist nicht von Bundesland zu Bundesland, sondern von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Viele Dinge sind da einfach nicht klar definiert... Papier ist geduldig und man kann ein und dasselbe, wenn nicht klar formuliert, unterschiedlich auslegen, so dass vieles im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt, was und wie genau er alles haben will.


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Ich weiss auch nicht genau wie es geht zu verzichten und den Teil vom Amt zu bekommen weil ich wegen dem Unterhalt auch schon seit anfang des Jahres streit mit dem Amt habe und jetzt seit Januar jeden Monat 200 Euro weniger hab. Allerdings hab ich nichtmal verzichtet sondern es wurde legidlich weniger weil nach dem Trennungsjahr mein Mann in eine andere Lohnsteuerklasse gehen musste. Gruss Elkelein


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hi, kommt darauf an. Generell kannst du auf Unterhalt verzichten, allerdings nicht zu Lasten Dritter, also aucuh nicht zu lasten des Amtes. Eine Unterhaltspflicht, bzw ein Unterhaltsanspruch besteht, solange dein Kind unter 3 Jahren alt ist und du wegen des Kindes bedürftig bist. Ist das Kind älter, dann kann das Amt nicht verlangen, dass du Unterhgalt einklagst, da die Rechtsgrundlage 8momentan) nicht vorhanden ist. Ist das Kind jünger als 3 Jahre, kann das Amt dich zwingen, zuerst alle Unterhaltsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.


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Hallo,ich wohne auch in Niedersachsen und bin auch getrennt,nicht verheiratete gewesen,aber bei mir hat das Amt nicht gefragt ob ich Unterhalt vom Ex bekomme oder nicht,mußte auch nichts in dieser Richtung unternehmen.Nach meiner Scheidung,habe damals zusätzlich Geld vom Amt bekommen weil mein Gehalt zu niedrig war,hat auch keiner nach Unterhalt für mich gefragt und damals hätte mein Exmann den zahlen können.Ist doch komisch das Ganze.Da frage ich mich ob es für den Partnerunterhalt eigentlich feste Regeln gibt oder ob jeder Sachbearbeiter das selber regeln kann?LG


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Hallo... Ich komme auch aus Nähe Hannover und hatte das selbe problem.Aber bei mir ging es nur um den unterhalt für meinen Sohn.Da ich auch nicht verheiratet war.Ich habe das ´mit dem Unterhalt dann auch über den anwalt geklärt und habe dann auch wieder hartz IV bekommen. GLG Anja