SaLeLo
Mein ex bezahlt unterhalt. Nun hatte die kurze eine Behandlung beim Zahnarzt. Rechnung 150 Euro. ne Freundinn meinte nun, dass er die Hälfte davon übernehmen muss. Stimmt das?
Hallo, ich weiß nicht, ob er da wirklich die Hälfte übernehmen muss, kann aber sagen, dass ich solche Rechnungen immer selber trage. LG K erstin
Hallo was für eine Behandlung war es denn?
Hallo, damit es Sonderbedarf ist und er sich beteiligen muss, muss es medizinisch notwendig sein. Geht es um eine Füllung? Mann kann auch profanes Amalgam wählen, dann kostet es nichts extra. Für zuzahlungspflichtige "Wunschleistungen" muss er nicht aufkommen. LG
Ja es war medizinisch notwendig " Zähne mussten raus weil die total schief waren und immer sich oben ins Zahnfleisch gebort haben. Kosten sind einmal dieser Betäubungssaft, und 2 sogenannte Platzhalter Alles medizinisch notwendig
Und warum zahlt das nicht die Kasse, wenn es zwingend medizinisch notwendig war *wunder*?
Das ist wirklich merkwürdig bzw. der Zahnarzt scheint ein Abzocker zu sein. Meine Tochter mußte vor Einsetzen ihrer festen Zahnspange sogar 4 Zähne gezogen bekommen (allerdings mit Betäubungsspritze) - da haben wir nichts zugezahlt. Hat der Zahnarzt Dich denn vorher darauf hingewiesen, dass Du etwas zahlen sollst? Und Du hast eingewilligt? Falls nein, würde ich nicht zahlen (geschweige denn es dem Ex aufbürden). Sollte der Zahnarzt Ärger machen, würde ich umgehend die Krankenkasse einschalten und um Klärung und Intervention bitten. LG
Meiner Tochter wurden aus dem gleichen Grund 4 Zähne gezogen und 4 folgen noch... ist doch logisch, dass man feste Zähne mit Betäubung zieht und das ist keine Luxus-Leistung und die kostet nix... ich denke du solltest mal zu der Krankenkasse gehen und das überprüfen lassen. Der ZA bescheißt euch sicher.
bei meinem kind hat das ziehen ( weisheitszähne ) nichts gekostet, wohl aber die narkose. 280€. könnte mir vorstellen, daß der fall bei euch ähnlich gelagert sein könnte.
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