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neues unterhaltsrecht

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hi, ab 1.4. 07 gibts ja das neue gesetz siehe hier: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2006/04/2006-04-05-neues-unterhaltsrecht-kinder-gehen-vor.html jetzt steht in dem grauen kasten ne zahl, dass der mindestunterhalt 264,48 euro wäre. ist das nur n beispiel oder ist der mindestunterhalt da wirklich gestiegen? passt sich das unterhaltsvorschussgeld auch an? muss man den titel da auch ändern lassen? LG Mel


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hi, geändert hat sich noch nix. nach derzeitiger planung *soll* das neue unterhaltsrecht zum 01.07.2007 in kraft treten. genaue form: noch unbekannt. der graue kasten gibt allerdings die zahlen wohl schon in etwa vor. allerdings ist zu beachten, dass zukünftig beim mindestsatz natürlich auch das halbe kindergeld in abzug zu bringen ist. und auch die leistungsfähigkeit des zahlers wird wohl auch zukünftig nicht unbeachtet beleiben. kleine anmerkung am rande: als zahler finde ich das werk weiterhin (wohl absichtsvoll) undurchdacht: als zu zahlender mindestsatz wird der doppelte steuerfreibetrag zugrundegelegt; steuerlich geltend machen darf der zahler allerdings nur den einfachen freibetrag. imho: beschiss. greetz, nachtigall


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bestehende titel werden wohl weitergelten; ob es eine einfache anpassungsmöglichkeit gibt: noch unbekannt. uhv ebenso.


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Hm, verstehe ich dann ewas falsch? Für Lukas bekomme ich derzeit 247 Euro. Nach dem grauen feld wären es dann 304 - 77 Euro (halbes Kindergeld) = 227 ??? Das wäre ja dann weniger als jetzt??? LG mousy


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hi, >Für Lukas bekomme ich derzeit 247 Euro. Nach dem grauen feld wären es dann 304 - 77 Euro (halbes Kindergeld) = 227 ??? Das wäre ja dann weniger als jetzt??? wie gesagt, in trockenen tüchern ist das afaik noch nicht. daneben gehe ich davon aus, dass vorhandene titel zunext mal bestandskräftig bleiben und, glaskugelschau, nach unten erheblich schwerer als nach oben zu korrigieren sein werden. außerdem wird es sicher oberhalb des genannten mindestsatzes eine neue düsseldorfer tabelle geben. ich bezweifle, dass es viele zahler geben wird, die weniger zahlen müssen. davon ab, die anmerkungen seien mir gestattet: 1. du erhälst vermutlich 324 eur. 247 direkt, und 77 auf dem wege der nichtverrechnung von kindergeld. auch das ist geld vom vater. 2. in zeiten stagnierender oder rückläufiger realeinkommen kann eine korrektur von ku-sätzen nach unten doch so unrealistisch nicht sein. unrealistischer waren da eher die erhöhungen der vergangenheit, die für *gleiches* verfügbares einkommen allzweijährlich *steigende* verfügungsbeträge vorsahen. curious. greetz, nachtigall