Mitglied inaktiv
hallo zusammen, ich habe da mal eine frage, ich bin nun fast drei jahre alleinerziehend mit meinen drei kindern, nun seitdem 6.9.2006 entlich geschieden, habe in der zwischenzeit allerdings jemanden kennengelernt und wollte nun fragen ab wann man dem amt melden sollte, das man vor hat zusammen zu ziehen?, ich erinnere mich noch an eine klausel sie besagte, das man spätestens nach ablauf von drei monaten den neuen lebenspartner melden sollte, wenn er zugezogen ist stimmt das noch?? liebe grüße chicco
Hallo! Wie meinst du das? Wohnt dein Partner schon bei dir? Dann muss man das sofort melden. Ob man vorhat, zusammen zu ziehen, geht das Amt erstmal nichts an. Ich gehe erst hin, wenn ich einen neuen Mietvertag in der Hand habe und das genaue Datum des Umzugs weiß. LG Heike
na super, bin davon ausgegangen das das mit dem melden ein wenig zeit hat, weil das amt gibt ihn nun ab dem 1. dez. mit an, und er wohnt schon mehr oder weniger bei mir
Hallo, normalerweise sofort ab dem Einzug. Es geht auch um Steuerklasse 2, gilt nur für alleinerziehende. Wenn Dein Freund bei Dir wohnt hast Du Stkl. 1. Falls Du geld vom Amt kriegst, also nicht oder wenig arbeitest wird er angerechnet. Ich habe mich vorsichtshalber an diese Regel gehalten, ansonsten kann es passieren, dass Du zurückzahlen musst. LG Sonja
hallo...ich HATTE nach meiner ehe einen neuen partner der auch bei mir eingetogen ist und wir hatten das damals 2 tage später gemeldet da mußte ich an"s amt zurück zahlen als er dann natürlich wieder ausgezogen ist da haben die es nicht so eilig das wieder zu ändern
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