mama.frosch
kann mir das jemand sagen? eine freundin erzählte mir dass sie, als das unterhaltsthema mal zur debatte stand, damals 1600 netto zur verfügung hatte, vater alg2 kind bei ihm, der unterhalt fürs kind ausgerechnet wurde und bei ca. 180 euro lag, weil ihr einkommen bereinigt wurde (miete u.a.). kann mir jemand sagen wie das mit dieser bereinigung ist? kenne mich da (noch) überhaupt nicht aus. und gibts da irgendwo einen brauchbaren rechner zu im netz?
ganz pauschal geht man vom durchschnitt der letzten 12 monate aus, und davon kann man 5% pauschale abziehen,hat man z.b. erhöhte fahrkosten oder ehe schulden können diese auch zum abzug gebracht werden.
wird nicht von allen Gerichten verwendet bzw. zugelassen.
Bereinigung betrift z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, oder ehliche Schulden, die nur vom Unterhaltspflichtigen Part getragen werden. Diese Kosten werden unter bestimmten Umständen vom Netto abgezogen.
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln