Mitglied inaktiv
Hallo, also heut brauch ich mal wieder Beistand...Ich habe bereits in gepostet und liebe Antworten bekommen, aber ich glaube fast, daß ich hier noch mehr hilfreiche Tips bekommen kann... Ich bin geschieden, hab nen Sohn aus der Ehe, wir beide haben den Namen meines Ex-Mannes. Bin mit meinem neuen Partner nun in "anderen Umständen" und nun gibts Probleme mit dem Nachnamen. Eigendlich wollen wir nicht, daß unser Nachwuchs den Nachnamen meines Ex bekommt. Ich möchte nicht, daß das Kind den Nachnamen meines jetztigen Freundes erhält, da ich Angst vor einer erneuten Trennung habe (die nun vielleicht weit hergeholt ist, aber gebrannte kinder...) und dann die Kids unterschiedlich heißen, also ich möchte in jedem Fall, daß meine Kinder so heißen wie ich...!!! Nun kann ich ja meinen Mädchennamen annehmen, was mir am liebsten wäre. ABER: Dann heiß ja mein 1. Kind auch wieder anders, was ich wiederrum nicht will. Mit heiraten ist es seiene Sache, im allgemeinen hätt ich nix dagegen, nur ich will nicht heiraten, wegen dem Namen. Bzw. ich möchte nicht deswegen geheiratet werden, sondern wenn, dann weil Ich geliebt werde und nicht, damit das Kind von meinem Freund nicht so heißt wie mein Verflossener. Und außerdem bin ich mit dem heiraten auch vorsichtiger geworden und da muß ich mir wirklich 100%ig sicher sein, was ich eben nicht bin. Hat jemand Rat? Lösungsvorschläge? Kommen grad vom Amt, gibt es denn nicht doch ne Möglichkeit meinen Sohn aus der verkorksten Ehe umzubenennen? In meinen Mädchennamen? Jetzt hab ich auch gehört, ich könnte meinen Mädchennamen+ meinen Ehenamen als Kombinamen nehmen, würde dann das ungeborene kind auch diese beiden Namen erhalten oder nur einen davon? Liebe und verzweifelte Grüße einer heut ständig heuelnden Schwangeren....
Hallo, ich bin mir bei einem sicher, und zwar, dass Doppelnamen nicht an Kinder weitergegeben werden (duerfen). Das gabs auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu. Sinn ist wohl, dass es nicht irgendwann 4fach, 8fach oder sonstwas fuer Nachnamen gibt :-) Das ist also keine Loesung. Im Netz habe ich dieses gefunden, aber es ist von 2004, also keine Garantie fuer Gueltigkeit: Namensänderung bei ehelichen Kindern Wollen Sie den Namen ihres Kindes nach einer Scheidung ändern, weil Sie Ihren eigenen Namen wieder angenommen haben, können Sie einen entsprechenden Antrag beim Bürgeramt stellen. Die Namensänderung muss allerdings für das Kindeswohl erforderlich sein und der andere Elternteil muss dem Antrag zustimmen. Stimmt der andere Elternteil der Namensänderung nicht zu, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie vom Bürgeramt um Stellungnahme zu Ihrem Antrag gebeten. Die MitarbeiterInnen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und die Gründe für Ihren Antrag mit Ihnen besprechen bzw. die Erforderlichkeit für das Kind prüfen. Wollen Sie den Namen ihres Kindes ändern, weil Sie wieder geheiratet und einen neuen Namen haben, könne Sie eine sog. Einbenennung Ihrer minderjährigen Kinder beim Standesamt beantragen. Auch hier muss der andere Elternteil zustimmen. Sollte er seine Zustimmung nicht geben, kann diese auf Antrag durch das Familiengericht ersetzt werden. http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/frauen/ratgeber_fuer_schwangere/00077
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