samira83
Hallo ihr lieben Hab da mal eine Frage.ich bin noch alleinsorgeberechtig Mein Sohn ist 4 Monate alt und hat den Familiennamen seines Vaters. Jetzt wollen wir heiraten aber aus verschiedenen Gründen würden wir gerne meinen Namen als Familiename nehmen.bzw er als Doppelnamen. Weiss jemand ob dann unser Sohn auch den Familiennamen geändert bekommen kann.also meinen Nachnamen? LG
Ja, wenn ihr heiratet und deinen Nachnamen als Familiennamen festlegt, dann wird euer Sohn rückwirkend ehelich und den Familiennamen erhalten. Ganz einfach ist das.
Nur der Verständnis wegen: habe ich es richtig verstanden, dass du den Vater deines Kindes heiratest? Dann ist es total easy...selbst wenn es nicht rückwirkend automatisch geändert wird: da sich ja dann der Vater und du wohl einig sind, braucht es notfalls die Unterschrift von euch beiden, dass der Name angeglichen wird. Schwieriger wird es, solltest du einen anderen Mann als den Vater heiraten, da der Vater bei Namensänderung Mitspracherecht hat....
Ja genau...den Papa heirate ich. Warir nicht sicher weil er ja seinen Namen hat und wir jetzt dich mein Namen bevorzugen. Dachte das es nach einer bereits gestelltem Namenerteilung gar nicht mehr ändern lassen kann. Danke euch
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln