Mitglied inaktiv
Hallo, meine beste Freundin hat sich nachdem ihre Tochter 4 Monate alt war von dem Vater des Kindes getrennt. Er hat sich überhaupt nicht um die Kleine gekümmert, konnte nicht mal eine Windel wechseln geschweige den mal auf die Idee kommen dem Kind die Flasche zu geben. Darufhin hat sie sich von ihm getrennt, weil sie ja sowieso mit allem alleine da stand und er ist auf Piste gegangen. Naja, sie haben halt noch zusammen gewohnt eines Tages gabs Streit und er hat sie geschlagen. Er ist dann abgehauen und sie hat die Polizei gerufen und eine Anzeige gemacht. Später gab es eine Gerichtsverhandlung und es gibt einen Beschluss, dass er sich nicht mehr als 50 m nähern darf. Da er der Vater der kleinen ist, hat er 2 mal in der Woche für 2 Stunden über das Jugendamt eingeklagt die Kleine zu bekommen. Meine Freundin hat es eine Zeit lang mitgemacht und dann die Kleine nicht mehr gegeben. Jetzt hat sie im Januar eine Gerichtsverhandlung wegen dem Umgangsrecht zu der sie die Kleine (1 1/2 Jahre!) mitbringen MUSS, so steht es im Schreiben. Ist sie dazu verpflichtet? Vorallem was sagt er zu dem Gerichtsbeschluss, dass er die Kleine 2 mal in der Woche bei Ihr holen kann, obwohl es einen Gerichtsbeschluss gibt der ihm untersagt sich mehr wie 50 m an ihr zu nähern? Freue mich auf Antworten. Nadine
also ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen was so ein kleines Kind bei Gericht zu suchen hat!!!?? So wie du schreibst bzw wie ich es verstehe hat deine freundin ALLEINIGES Sorgerecht weil sie nicht verheiratet waren, oder?? Und soviel ich weiß MUß man sein Kind bis es 3 Jahre alt ist GARNICHT mitgeben OHNE die Mama!!! Kontakt ermöglichen schon...dh. die 2-Wochen_Regelung wird schon passen aber dann wieder das Verbot sich zu nähern??? Also deine Freundin wird doch sicher nen Anwalt haben...da soll sie nochmal wg der Kleinen nachfragen...in den Gerichtssaal würde ich meinen Sohn (und der ist 2) NICHT mitnehmen!!! Ist/Wäre ja die reinste Zumutung für das Kind!!! Denke alles in allem wird sie den Kontakt weiter erlauben müssen...evtl nur in Ihrem mitdabeiseinoder eine Begleitperson vom Jugendamt... Aber mitgeben wird sie ihm die Kleine wohl erstmal nicht müssen ... hoff ich...wenn der Kerl schon die Mutgter schlägt, keine Windeln wechselt.... was will der über Nacht mit nem Kind??? Oder verlangt er das nur um IHR wehzutun???
Also, in der Gerichtsvorladung steht drin, das das gemeinsame minderjährige Kind mitzubringen ist. Ihre Anwältin hat leider noch bis 2.1. Urlaub. Und wir wollten mal wissen, ob es überhaupt rechtens ist, da ein 1 1/2 jähriges Kind sicher nicht bei einer Gerichtsverhandlung die ganze Zeit still sitzt. Die Begleitperson vom Jugendamt gibt es nicht, haben kein Personal, dass hat sie auch schon versucht. Sie möchte mit ihm nichts mehr zu tun haben und denkt auch, dass er es nur macht um ihr damit eins reinzuwürgen. Er wollte das Kind eigentlich gar nicht! Hat damals zu ihr gesagt, hätte ich dass gewusst, hätte ich lieber ins Gras gew...! Aber jetzt stellt er sich als liebevoller und verzweifelter Vater hin. Achja, sie hat das Alleinige Sorgerecht. Nadine
moin, wenn's so in der vorladung drin steht, sollte sie das kind auch mitnehmen. ist *nicht* unüblich. und möglichst auch noch eine begleitperson, die während der eigentlichen verhandlung vorm sitzungssaal auf das kind aufpassen kann. kind wird nämlich vermutlich nicht auf einem zeugenstuhl ins kreuzverhör genommen, sondern richter hat eher das (verständliche) bedürfnis, den mensch über den er auch entscheidet, selbst mal gesehen zu haben. um einen eindruck über entwicklungsstand, verhalten zu den elternteilen und allsowas zu gewinnen. hab ich mit meinem abkömmling (da war sie zwei) auch durch, dunnemals musste die zufällig anwesende praktikantin meines ra eine stunde mit ihr draussen spielen, weil sich die eigentliche verhandlung so lang hinzog. greetz, nachtigall
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