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Mietrecht, Kündigung vor Vertragsbeginn?

Mietrecht, Kündigung vor Vertragsbeginn?

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Hallo, kennt sich jemand von euch mit Mietrecht aus? Ich habe Ende August einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, Mietbeginn ist am 15.10.. Jetzt kann ich aber diese Wohnung nicht beziehen, weil ich woanders hinziehen muß, hat sich so kurzfristig ergeben. Kann mir jemand sagen, wie man so einen Vetrag kündigt? Die Kündigungszeiten, die im Mietvertrag stehen gelten doch noch nicht, da der Vertrag ja noch nicht begonnen hat? Gruß von mona


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Wenn der Vertrag unterschrieben ist ist er rechtskräftig. Du hast zwei Möglichkeiten, du einigst dich mit deinem zukünftigen Vermieter was einen potentielen Nachmieter betrifft (gibt aber keine Rechtsgrundlage dafür daß er darauf eingehen muss) oder du kündigst fristgerecht zum 15.01 und musst wohl oder übel zahlen. Aber einfach so kommst du aus dem Vertrag nicht raus da er bereits unterschrieben ist. Sorry daß ich dir nichts besseres sagen kann. Ich empfehle dir so schnell wie möglich das Gespräch mit dem zukünftigen Vermieter zu suchen. Gruss Elkelein


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elkelein hat recht. meine mutter hatte ein wohnung gemietet und ist gestorben, bevor sie einziehen konnte. selbst da kommt man nicht aus dem vertrag raus. wir haben auch keinen nachmieter gefunden ( wohnung war teuer!) und haben 3 monate zahlen müssen...


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ein freund von mir ist mal aus einem unterschriebenem mietvertrag per rücktritt rausgekommen. der anwalt sagte, man hat auch im mietrecht eine frist, wo man es sich anders überlegen kann. zudem wäre es zb ein grund, wenn du nach unterschrift erfährst, dass die wohnung zb teilmöbliert vermietet wird. o.ä.


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In Österreich gibt es tatsächlich eine Klausel die besagt daß man innerhalb einer Woche nach Unterschrift und der 1. Besichtigung vom Vertrag zurücktreten kann. In Deutschland gibt es KEIN Rücktrittsrecht für Mietverträge. Gruss Elkelein


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Hallo Mona, das ist echt Mist und ich hab emal Ähnliches erlebt: Wollte mit meinem Freund zusammen ziehen, hatten einen Mietvertrag gemeinsam unterschrieben. Wegen Streit, Stress, böse Dinge die abgelaufen sind...*grrr*....habe ich mir doch was Anderes geucht. Wir mussten die Whg ganz normal kündigen mit 3 Monaten. Waren sogar beim Anwalt, aber eine Kündigung ist nur auf normalem Wege möglich! Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht mögöich, wir mussten dem Knaben sogar seine Kosten erstatten für erneute Annoncen etc, ging alles vor Gericht. Wir dachten wir sind im Recht aber war nix :0( Du musst diese Wohnung also ganz normal mit 3 Monaten kündigen, tut mir echt leid, das Mist. Wünsche dir viel Glück dabei und lg aus Hamburg!!!