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mein Ex will die Steuer ID des Kindes

mein Ex will die Steuer ID des Kindes

Marianna81

muss ich ihm diese mitteilen? Was hat er davon? Unterhalt zahlt er nicht.


Zuckerhuhn

Antwort auf Beitrag von Marianna81

Man muss die Steuer-ID in der Steuererklärung in der Anlage Kind angeben, vielleicht will er irgendwas absetzen?


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Marianna81

Er braucht sie eigentlich nur und ausschließlich für den Kinderfreibetrag. Für den Kinderfreibetrag kommt es allerdings nicht darauf an, ob er "regelmäßig den vollen Unterhalt" zahlt, sondern ob er im entsprechenden Jahr mind. 75% seiner Unterhaltsverpflichtung nachgekommen ist. Wenn ja - steht ihm der halbe Kinderfreibetrag zu, und dazu braucht er die IdNr. vom Kind von Dir, d.h. dann musst Du sie ihm natürlich geben. Ist glaube ich irgendeine Anlage K?


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Mutti69

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/kinderfreibetrag-bertragung.html


Marianna81

Antwort auf Beitrag von Mutti69

allerdings wird sich für mich die Übertragung nicht lohnen. Trotzdem danke für den Tipp!


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Marianna81

Vielleicht war es in den Vorjahren anders? Wenn nicht, dann erübrigt sich die Frage. LG


Möhrchen

Antwort auf Beitrag von Marianna81

Hm...ich brauchte die Steuer ID meines Kindes sonst bisher nur für das Kindergeld...da musste ich sie Anfang des Jahres angeben. Hat er denn jetzt mitgeteilt, wozu er sie braucht?


Marianna81

Antwort auf Beitrag von Möhrchen

bekommt. Da er aber im letzten Jahr kein Unterhalt gezahlt hat..


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Marianna81

Auch wenn du schreibst, es lohnt sich nicht...ICH wäre so dreist und würde einen Übertrag des Kinderfreibetrages - ohne ihn zu informieren - beantragen. Die Steuer-ID des Kindes würde ich ihm (scheinheilig) geben und wenn DEINEM Antrag stattgegeben wird, wird SEIN Antrag überprüft und er kriegt den Freibetrag wieder weggenommen. DEN Spaß würde ich mir persönlich gönnen


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Das Finanzamt geht selbstverständlich davon aus, dass er seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Reicht er Anlage K ein, dann wird ihm der Freibetrag zugebilligt ;-)...zumindest soviel ich das weiß.


Marianna81

Antwort auf Beitrag von Mutti69

wenn man die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzt bekommt. Mein Sohn bekommt den UV.


Möhrchen

Antwort auf Beitrag von Marianna81

Dann hast Du schon den vollen Freibetrag?!


Marianna81

Antwort auf Beitrag von Möhrchen

aber den Unterhaltsvorschuss, dann ist der Freibetrag des Vaters automatisch bei mir?


Möhrchen

Antwort auf Beitrag von Marianna81

Das war eine Frage...hast Du schon den ganzen Freibetrag - was steht denn bei Dir auf der Abrechnung / Einkommensteuererklärung o.ä. ? 0,5 oder 1 Kinderfreibetrag?


Möhrchen

Antwort auf Beitrag von Marianna81

Und Du hast nur 1 Kind - oder?!...dann hast du den Freibetrag doch schon ganz...