Mitglied inaktiv
Ich muß mich echt diese Sache rausk*****. Irgendwie traue ich meine Hören nicht und frage mich was das ganze soll... Ich habe Sehr guten Chance den Wohnung zu bekommen... Am Donnerstag habe termin mit den Hausverwalter. er wollte sogar wissen ab wann ich konnte in den wohnung umziehen. Das teile ich es meine (ex)mann belaufig, der mir sagt wir sollten uns einingen wie es mit den Umgangsrecht von die Kinder weiter gehen sollte, weil er es nicht ansieht das er "Soweit" fahren muß, das er Kosten haben mußt um seine Kinder abzuholen. Tja ich habe ihm gesagt das er nur 2 Möglichkeit hat, entweder so wie bis jetzt, oder alle 14 Tage von Freitag abend bis Sonntag abend beide Kinder gleichzeitig. Seine Antwort war beide Kinder gleichzeitig geht ja doch nicht, er hat nur eine 1 und halb Zimmer Wohnung. Er macht mich die Möglichkeiten : 1) Ich sollte ihm die Kinder bringen.... Äh, ohne Auto ohne Fürerschein, das heiß für mich freitag nachmittag von Welzheim mit den Bus nach Rudersberg, dann mit den Wieslauf nach Schorndorf, dann mit den S-Bahn nach Weinstadt, und zurück, das gleiche am näschte tag, und den Risiko nehmen das ich ab Rudersberg keine Bus mehr bekomme nach Welzheim!!!!! Und das mit der eine oder andere Kind.... oder : Ich sollte ihm monatlich 40 Euro(!) Benzingled zahlen!!!!! Er meint er mußte hin und zurück 150 Km fahren nur wege die Kinder, was auch nicht stimmt, laut "www.map24.de" sind es eine fahrt 25,70km also es wäre dann: Ricci freitag abend bis Samstag abend 102,8*2 gibt in Monat 205,6 km. Angelinchen Samstag früh bis Samstag abend 51,4*2 gibt im Monat 102,8. Insgesamt macht für seine Umgangsrecht 308,4 Km im Monat!!!!! Ich glaube i spinne langsam und frage mich was das ganze soll... Grüßle Bienele
Also, erstmal ganz langsam: 1) Die Kosten für den Umgang trägt der Umgangsberechtigte. 2) wegen dem Umzug kann ich nichts sagen, aber da ihr das GEMEINSAME Sorgerecht habt, weiss ich nicht, ob er sich dagegen stellen kann. Wenn es innerhalb eines gewissen Umkreises ist, wo ihr umzieht und nicht nach Timbuktu auswandern wollt, dürfte es doch eigentlich keine Probleme geben, oder? Erkundige dich in Ruhe beim Jugendamt, wie die Gesetzeslage ist oder noch besser bei deinem Rechtsanwalt und dann kannst du dich immer noch aufregen. Es ist immer wieder erstaunlich, wie die Männer es schaffen, uns Frauen durch ein paar fallen gelassene Sätze aus der Ruhe zu bringen. Lass dir das nicht gefallen! Kämpf und zeig deinem EX vor allem die Grenzen auf, indem du dich nicht von seinem Geschwätz nerven oder beeindrucken lässt.
hi, was spricht eigentlich dagegen, bei der ja immerhin wohl von dir verursachten entfernungsvergrößerung sich zu beteiligen. unrealistischen vorstellungen muss man dabei ja nicht unbedingt entsprechen. ich würde gegen die forderung ein realistisches angebot setzen. greetz, nachtigall
Wenn eine Fahrt für ihn nur 25km sind, zieht ihr ja nicht dramatisch weit weg. Da würde ich, ehrlich gesagt, keine Veranlassung sehen, freiwillig einen Benzinzuschuss zu zahlen... Laß Dich nicht einschüchtern... LG Shinead
Hallo ! Nö nö Du zahlst auf keine Fall für die 25km , sondern höchstens ! für die von Dir verursachten 4 ! Die anderen 21 km gehen auf seine Kappe ! Dann sind das 48km- wenn man davon ausgeht , daß das Auto auf 100km 8Liter verbraucht sind das dann etwa 3,50€ die DU zu zahlen hättest ! Also lass Dich blos nicht einschüchtern und wenn Du die Wohnung haben kannst dann greif zu - lass ihn doch zum Anwalt gehen ! lG safrarja
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