Elternforum Alleinerziehend, na und?

@mami74 wegen Wohnungsgröße etc.

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Hallo, niemand bestreitet das recht auf Überprüfung von Aussagen. Vorher Informationen zu ziehen halte ich sogar für unabdingbar. Wenn Deine Sachbearbeiterin Dir schon des öfteren falsche Auskünfte gegeben hat, dann wäre evtl. mal ein Hinweis an Vorgesetztenstelle fällig. Aber auch wenn Deine Sachbearbeiterin Dir eine falsche Auskunft gegeben hat, so heißt das nicht, daß Du Anspruch auf eine entsprechende Unterkunft hast. DAs wäre höchstens der Fall, wenn sie einem KONKRETEN Mietangebot schriftlich zugestimmt hat und Du daraufhin den Mietvertrag rechtskräftig abgeschlossen hast. Aus dieser Nummer käme sie schwerlich heraus. Solange dies aber nicht der Fall ist, gilt der Grundsatz, daß irren menschlich ist und aus diesem irrtum keine rechtsfolgen abgeleitet werden können. Ich muß Dir ehrlich sagen, daß ich über einige Aussagen in Deinem Posting entsetzt bin. Ich lese daraus überzogenes Anspruchsdenken heraus! Zum einen bemängelst Du, daß Du "lediglich 102,- € Heizkosten erstattet" bekommst. Hey, das ist eine Menge Schotter! Und Du beschwerst Dich, also scheint eine entsprechend große Wohnung ja wohl auch entsprechend viel heiztkosten zu verursachen, was meine Thesen im unteren Posting damit unterstreicht. :-) Und Du bist der Meinung, daß es unbedingt 4 Zimmer sein müssen? Wie alt sind denn Deine Kinder? Ich will Dir was sagen: MEINE Kinder haben zu zweit in einem Zimmer gelebt, bis die Tochter 14 Jahre alt war, und es hat ihnen nicht geschadet! Und bei drei Kindern können zwei davon allemal sich ein Zimmer teilen. Ich verstehe Dein Ansinnen, aber das ist evtl. eben nur möglich, wenn man selbst die notwendigen Mittel erarbeitet. Wenn man aber auf die Solidarität der gemeinschaft pocht und öffentliche gelder in Anspruch nehmen möchte, sieht es halt schon etwas anders aus, dann muß man Abstriche machen. ALG II soll sich, wie früher die Sozialhilfe, an den Verhaltensmaßregeln der unteren Lohnklassen orientieren. Was also würde eine Familie machen, die nur ein paar Euro über dem bedarf liegt und alles selbst tragen müßte? Genau, sie würde mangels entsprechender Geldmittel sich eine Wohnubg suchen, die sie bezahlen kann, und da würden dann eben auch zwei Kinder sich ein Kinderzimmer teilen. Das ist nicht menschenunwürdig! :-) Und nocheinmal: Je größer die Wohnung, desto höher auch die Nebenkosten. Wer das leugnet, hat von der Materie keine Ahnung. Es geht hier nicht um Eigentum oder nicht Eigentum, es geht darum, daß eine nicht angemessene Wohnung keine Zustimmung des Amtes finden kann, die Gründe hierfür habe ich bereits ausführlich erörtert. Daß Dir die Sachbearbeiterin eine falsche Auskunft gegeben hat, tut mir leid, aber mal ehrlich... bei einer Aussage, daß 130qm (!!!!!) angemessen sind... das sagt mir meine Nachtmütze, daß da irgendetwas nicht stimmen kann! Und ja, 100qm für 4 Personen sind für mich Luxus, wenn die Miete von der Gemeinschaft bezahlt werden soll. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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hallo, habe da auch ne frage. es muss ja nen unterschied geben zwischen Voll-hartz IV und Teil-hartz IV, oder? wenn einer volles geld von der arge bekommt, kann ich verstehen, dass so etwas ganz normal ist. ich z.b. bekomme nur einen kleinen zuschuss. zur zeit bewohne ich ne 90qm² kleine wohnung, die 488€ kostet. von der arge bekomme ich aber nur 530€. es wäre ja ein ding, wenn mir die arge eine wohnung verwehrt, die grössser unad auch teurer ist. denn dann müsste mir die arge erklären, wie ich mich und meine 3 kinder von restbetrag 42€ unterhalten soll. da möchte ich gerne eine antwort haben. genauso unrichtig ist die aussage, dass hartz IV -empfängern die wohnung bezahlt wird. liebe grüsse senay


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Hallo Senay, das ist ein falscher Denkansatz. :-) Die Arge (und auch die anderen "HartIV-Dienststellen) müssen ja das Gesamtpaket betrachten. Es ist immer dasselbe Schema: Regelsätze und evtl. Mehrbedarfe plus Miete ergeben den Bedarf. Gegengerechnet dazu werden alle Einnahmen wie Lohn (abzüglich der Freibeträge), Kindergeld, Unterhalt, Renten etc. Wenn jemand arbeitet, aber noch aufstockend ALG II erhält und eine zu teure Wohnung bewohnt, dann geht die Argumentation dahin, daß die Hilfebedürftigkeit geringer ausfallen würde, wenn die Mietkosten im angemessenen Rahmen blieben. Gleichwohl ist es ein Unterschied, ob jemand bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit in einer zu teuren Wohnung lebt oder während des Hilfebezugs in eine solche einziehen will. Im zweiten Fall wir der Umzug abgelehnt (gaaaanz seltene Ausnahmen bestätigen die Regel, 1x in 100 Jahren sozusagen). Im ersten Fall muß eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden. Wenn diese ergibt, daß ein Umzug in eine billigere Wohnung sich auch für das Amt rechnet, muß eine günstigere Wohnung gesucht werden. Verweigert sich der/die Betreffende beharrlich, wird irgendwann nur noch die angemessene Bruttokaltmiete gewährt. Soweit ist alles noch klar, aber jetzt kommt der Unterschied zwischen "Teil-HartzIV" und "Voll-HartzIV": Beim "Voll-HartzIV"-Haushalt muß es zwangsläufig dann zu Mietschulden kommen, die nicht übernommen werden, mithin also schlimmstenfalls zur (selbstverschuldeten) Wohnungsräumung. Kommt es dagegen auf wundersame Weise nicht zu Mietschulden, wird der Familie verschwiegenes Einkommen unterstellt und die gesamte ALG II-Leistung zur Klärung eingestellt. Beim "Teil-HartzIV"-Haushalt kommt es darauf an, ob die Familie plausibel die Mietdifferenz aus nicht zu berücksichtigen Einkommen bestreiten kann. Das kann z.B. durchaus das Erziehungsgeld sein, der Mehrbedarf für Alleinerziehend (da sind Alleinerziehende z.B. im Vorteil! *g*) oder auch das freibleibende Einkommen. Wenn das plausibel ist, wird nichts weiter unternommen, wenn die Mietschulden ausbleiben. Nachzahlungen aus Abrechnungen sowie Mieterhöhungen werden allerdings dann auch nicht mehr übernommen, der Status Quo bei den Mietkosten wird praktisch eingefroren. Dies gilt aber so nur in Hamburg, das ist nicht zwangsläufig auf andere Kommunen übertragbar! In Hamburg z.B. gibt es zunächst keine Begrenzung der Heizkosten, dennoch wird ein Auge darauf gehalten, daß die Heizkosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Letzte Woche habe ich einem Alleinstehenden die Heizkosten von 180,- € im Monat versagt, er soll das mal kontrollieren lassen (war für eine 50qm-Wohnung). Wenn das korrekt ist und schriftlich nachgewiesen wird, müssen die Heizkosten im Nachhinein übernommen werden. Du kannst aber sicher sein, daß der Mann umgehend eine Aufforderung erhalten wird, sich eine wirtschaftliche Bude zu suchen! :-) Du siehst, ein weites Feld! :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy


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angemessene bruttokaltmiete wären dann in meinem fall bei 4 pers. 490€, oder? lg senay


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... wie gesagt, das hat jede Kommune selbst geregelt, d.h. in Hamburg ist es anders als in Straubing, dort wieder anders als in Stuttgart, Kassel unterscheidet sich von Heidelberg, und in Karlsruhe gelten andere Richtlinien als in Cuxhaven... Das, was ich geschildert habe, gilt für Hamburg. Ich denke mir, daß die Argumentation überall ähnlich ist, aber die konkreten Umstände kann man nur in der zuständigen Arge erfragen. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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dass 90qm² gross genug sind kann schon stimmen, aber irgendwo habe ich gelesen, das jedem kind ein kinderzimmer zusteht, d.h.eine alleinerziehend mit 3 kindern müsste dann schon eine 5-zi-whg anmieten, und dass ist nicht möglich. zu den heizkosten muss ich sagen, dass das sozialamt mir 72€ bezahlt. lt gasversorgung werde ich damit aber nicht auskommen. somit fange ich jetzt schon an, die wohnung nicht regelmässig zu heizen, damit ich keine nachzahlung habe. lg senay


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Hallo Senay, hihi, da hab ich grade mein Posting abgesetzt, und Du hast die nächste Frage... :-) Ich glaube, bei den Wohnungsämtern gibt es diese Zimmer-Regelung, das bei x Personen dann Wohnungen bis zu x Zimmer unterstützt werden. Da geht es aber nicht um das Thema "Hilfe zum Lebensunterhalt". genau darum geht es aber beim ALG II, das ist der Unterschied, und da ändern sich auch dramatisch die Vorgaben. Ich gehe auch so weit, daß ggf. dann langfristig auch in eine andere Gemeinde/Stadt umgezogen werden muß. Wenn ich mich z.B. auf einen Weiler mit 100 Seelen versteife und begrenze, muß ich mich nicht wundern, daß ich a) keine passende Wohnung und b) später auch keine entsprechende Arbeit bekomme. Hier im Forum kenne ich einige Frauen, die zig km täglich zur Arbeit pendeln und entsprechend flexibel sind/sein müssen. Mit dem Hinterm am Arsch der Wel5t kleben bleiben und zu lamentieren, man bekäme nur so und so teure Wohnungen angeboten, ist in meinen Augen völlig unangebracht. :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Für das Amt gilt nicht "Irren ist menschlich". Denn das gilt ja auch im umgekehrten Fall nicht. Das Amt würde nicht akzeptieren, wenn der Hilfesuchende sich "irrt", sondern würde den "Irrtum" dem Antragsteller zurechnen.... ODER???? Habe gerade heute mal was dazu geschrieben in einer anderen Sache. Der Fall ist nicht mal ähnlich, aber zeigt doch, dass das JobCenter auch an seinen Aussagen festgehalten werden kann, da es sich u.U. schadenersatzpflichtig machen kann. Hier nur ein kurzer Auszug: "Die Klägerin hat einen Schadensersatzanspruch gemäß § 839 I BGB i.V.m. Art. 34 GG gegen die Beklagte (JobCenter), mit dem sie gegen den Rückforderungsbescheid der Beklagten aufrechnet. 1.Bei der Auskunft durch die Beklagte liegt ein Handeln eines öffentlichen Amtes vor. Bei der Agentur für Arbeit handelt es sich um eine Körperschaft öffentlichen Rechts. 2.Die Beklagte verletzt mit der Auskunft, auf die die Klägerin erkennbar vertraut hat, eine Amtspflicht gegenüber einem Dritten. Eine Amtspflichtverletzung liegt vor, wenn die behördliche Auskunft unvollständig, falsch oder missverständlich ist (BGH vom 21.04.2005 – III ZR 264/04). Bei der Auskunft (diese erfolgte im übrigen mündlich) des JobCenters handelt es sich um eine falsche Information. ... Durch die Telefonauskunft entstand der Eindruck, dass die Klägerin noch solange ALG II beziehen könnte, bis das Einkommen tatsächlich eingegangen ist. Folglich vermittelte die Telefonauskunft der Beklagten die Information, dass sie neben ihrem Einkommen .... Die Amtspflicht, Auskünfte richtig zu erteilen, wurde hiermit verletzt LG Ilona


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Hallo Ilona, WENN durch eine Falschaussage des Amtes vom Bürger irgendwelche Dispositionen getroffen werden, die dann rechtliche Konsequenzen (wie z.B. Verpflichtung zur Mietzahlung) nach sich ziehen, DANN ist das Amt auch nach meinem Verständnis an seine Auskunft/sein Einverständnis gebunden. Aber: Eine falsche Auskunft ist eine Sache, und gerade, was Wohnungssuche angeht, kommt man doch mit einem KONKRETEN Wohnungsangebot nochmals zum Amt, um dies überprüfen zu lassen! Und wenn das Amt dann KONKRET sein Ok gibt, kann/darf/muß der Bürger sich darauf verlassen. Wenn dann später, nach Mietvertragsabschluß das Amt plötzlich seine Meinung ändert, hat der Bürger gute Karten. WENN aber im Zuge eines allgemeinen Informationsgespräches eine falsche Auskunft gegeben wird und der Bürger, ohne das KONKRETE Wohnungsangebot überprüfen zu lassen, einfach einen Mietvertrag unterschreibt und dann dem Amt präsentiert, sieht es anders aus. Und doch, es gilt "irren ist menschlich" für das Amt. Das heißt meistens, daß der zuviel gezahlte Betrag für die Vergangenheit zwar nicht zurückgefordert wird (das kommt auf den Einzelfall an), aber für die Zukunft besteht trotz entsprechenden Leistungsbescheides KEIN Anspruch auf Fortzahlung der zu hohen Summe. Und ja, für die vergangenheit kann zurückgefordert werden, wenn der Fehler offensichtlich war. Werden statt 322,- € 381,- € pro Monat überwiesen, wird eine Rückforderung wahrscheinlich kaum greifen, insbesondere, wenn z.B. durch wechselndes Einkommen auch die Summe vom Amt jeden Monat differiert. Werden aber statt 322,- € 1322,- € überwiesen, weil irrtümlich das Einkommen von 1000,- € unberücksichtigt blieb, muß der Bürger sich das schon anrechnen lassen. DAS konnte er erkennen und wird deshalb kaum auf Vertrauensschutz pochen können. Einen für jedermann offensichtlichen Fehler des Amtes muß man melden, andernfalls ist man bösgläubig und kann die zu Unrecht erhaltene Leistung nicht behalten, sofern das Amt später auf anderem Wege den eigenen Fehler entdeckt. :-) Viele Grüße Ralph/Snoopy Außerdem


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Hallo Ralph, zunächstmal bemengel ich nicht, dass ich LEDIGLICH 102€ Heizkosten erstattet bekomme sondern habe nur mitgeteilt das ich dies pauschal erhalte unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Zudem beanstande ich nicht, dass 2 Kinder ein Zimmer gemeinsam beziehen sollen, sondern das 3 Kinder ein Zimmer beziehen sollen!!! Kommt hinzu dass meine Kinder derzeit aus therapeutisch wichtigen Gründen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben sollen!!! Wegen der 130qm habe ich bei der Sachbearbeiterin sogar ausdrücklich nachgefragt. Im übrigen habe ich immer viel gearbeitet. Nun hat mein Ex-Mann mich ruieniert und ich bin vorübergehend auf staatliche Hilfe angewiesen. Und ich habe noch nie ein Problem damit gehabt mit wenig Geld auszukommen. Ich begreife nur nicht, dass ich nun bei dem Versuch die Kosten zu minimieren NUR wegen der Größe daran gehindert werde. Kommt hinzu, dass es ein Gerichturteil des Oberlandesgerichtes gibt, das besagt, dass es nicht zulässig ist eine pauschale Größe der Wohnung als absolute Bedingung zu machen wenn die Wohnleistung und der Wohnpreis aber den Vorgaben entsprechen. Und das tut die Wohnung!!! Und ein anderes Urteil besagt, dass es nicht zumutbar ist den ARGE- Empfänger zu zwingen in eine andere Gemeinde oder Stadt zu ziehen. Gruß mami74


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HAllo, bitte lies erst nochmal Dein Posting. Du hast geschrieben "...aber die 4 Zimmerwohnung (und bei 3 Kindern brauche ich diese Aufteilung)..." Bei einer Mutter plus 3 Kinder sehe ich nicht, wo sich bei 3 Zimmern 3 Kinder zwangsläufig ein Zimmer teilen müssen, klar, wenn Du für Dich allein Wohn- und Schlafzimmer brauchst, wäre es so. Aber viele Mütter (und Väter) müssen sich arrangieren und haben für sich ein Wohn-Schlafzimmer... :-) Und was die 130qm angeht... könnte es sein, daß Du da etwas verwechselst? 130qm sind häufig die äußerste angemessene Grenze bei selbstbewohntem Wohnungseigentum. Das aber hätte mit Mietwohnungen wiederrum nichts zu tun. Und wir reden von einer Wohnungsanmietung. Das sind zwei paar Schuhe. Allein die Ersparnis der Nettokaltmiete (evtl. Zinsen, aber auch nicht mehr) macht das Ganze auch wirtschaftlich. Was im Vorfeld mit Deinem Mann geschehen ist, spielt im Zusammenhang mit Angemessenheit der Wohnung keine Rolle. Das ist eine Feststellung, keine Wertung. Beim Nennen von Gerichtsurteilen bin ich äußerst vorswichtig, meistens wird da etwas hinein interpretiert, daß bei objektiver Betrachtung nicht haltbar oder zumindest nicht übertragbar ist. Außerdem sagt ein Oberlandesgerichtsurteil bundesweit noch nichts aus. Und wenn irgendein Sozialgericht im Ort A etwas entscheidet, hält sich eh kein anderer als das betroffene Amt daran, oder es gibt gegenläufige Entscheidungen. Und was ist eine "Wohnleistung"? Nein, das scheint mir ein Einzelurteil zu sein, denn landauf/landab handhaben die Kommunen das anders, wer weiß, worum es im besagten Urteil wirklich ging. Dazu müßte man die Begründung genau lesen. Und nein, zwingen kann man sicherlich keinen ALG II-Empfänger, woanders hinzuziehen. Nur wenn über einen längeren Zeitraum keinen Fuß auf den Boden gekriegt wird, dann möchte ich weder als Sachbearbeiter noch als Bürger irgendwelche Klagen hören, daß man ewig unter die Vorgaben des Amtes (als Vertreter der zahlenden Allgemeinheit!!) fällt und man ja leider, leider keinen Job bekommt. Das eine bekommt man eventuell nicht ohhne das andere! Und man muß nun einmal irgendwann den Lebensrealitäten ins Auge sehen. Ich sage jetzt nicht, daß das bei Dir soweit ist, dazu kann ich Deine konkrete Situation auch gar nicht beurteilen, aber die Art und Weise, wie Du Deine avisierte zu große Wohnung in eine angemessene Wohnung umzulabeln versuchst, finde ich ich fragwürdig. Aber vielleicht ist es aus Deiner Sicht auch verständlich, aus der meinen ist sie es nicht, sowohl aus menschlicher, als auch aus fachlicher Sicht. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Hallo Ralph, ich habe mich bereits im September bei der Dame erkündigt welche Wohnung für mich und die Kinder angemessen ist, da ich mich um eine Mietswohnung bemühen wollte. Zur Antwort bekam ich 130qm bei max 650 €. Dann hatte ich eine Wohnung in einer anderen Gemeinde mit 110qm für 600€ gefunden. Da hieß es dann nur die Wohnug sei zu teuer, ich dürfe nur bis 505€ MIete zahlen. Nun habe ich eine Wohnung mit 100qm für 500 € gefunden. Jetzt ist sie zu groß, weil ich nun plötzlich nur 90qm beziehen dürfe. Meine Suche nach Wohnungen habe ich dabei auf einen Radius von ca 30Km ausgeführt. Dann habe ich inzwischen Unterlagen erhalten die aussagen, dass bei 4 Personen ca. 85 bis 90 qm ODER 4 Räume angemessen sind. Und ich brauche das Wohnzimmer nicht für mich alleine sondern für meine Familie. Im übrigen habe ich nicht mit einer Silbe behauptet hier keinen Job zu bekommen. Ich bin auch nicht arbeitslos. Befinde mich jedoch noch in Elternzeit. Meinen Job kann ich wegen des Kleinsten noch nicht aufnehmen. Ich werde mich aber nun von einem Fachanwalt über die gültige und für meine Gemeinde geltenden Rechte und gängige Praxis erkunden. Denn alle Informationen die ich bisher von der Sachbearbeiterin erhalten habe waren falsch. Ich konnte ihr jedesmal einen Fehler nachweisen. Gruß mami74


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Hallo, das mit den 130 m² bei bestehendem!!!! Eigentum kann ich nur bestätigen. Wir, meiner einer und die beiden Jungs wohnen in einem eigenen Haus mit einer Wohnfläche von 130 m² auf 4 Zimmer, Küche, Diele und Bad. Das Amtübernimmt hierbei die Zinsen, die als Miete angesehen werden, aber NICHT die Tilgung. Dazu kommt, es ist eine zeitlich begrenzte Hilfebedürftigkeit, da ich in Elternzeit bin und ab April wieder arbeite. Heizkosten werden bei uns jedoch nur nach einer Wohnungsgröße von 75 m² gewährt! Den Rest muß ich zusehen woher. Was ich ncht verstehe, wenn Du noch in Elternzeit bist, mußt Du doch normalerweise nicht umziehen, sondern höchstens die Differenz selber tragen. LG mousy


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Hallo, davon möchte ich dringend abraten, denn vier von fünf Anwälten haben selbst keinen blassen Schimmer, hanebüchene Schriftsätze kombiniert mit merkwürdigen Rechtsherleitungen bis hin zu falschen Gesetzesbezügen, grausam, wenn man bedenkt, daß die dafür auch noch Bezahlung erwarten. Offenbar herrscht zumindest bei Deiner Sachbearbeiterin in dieser Frage ein heilloses Tohuwabohu, deshalb mein ernstgemeinter Ratschlag: Frage den Vorgesetzten, und zwar persönlich. Nimm eine Begleitperson mit und schreibe Dir genau auf, was er Dir für eine Antwort gibt. 85-90qm... das gibt es nicht, eine Grenze ist immer definitiv ein Wert. Nagel ihn mal fest, das macht mehr Sinn, als einen Rechtsanwalt zu beauftragenh, der letztlich dasselbe erhält, und den DU bezahlen mußt. Das mit Job etc. war zuletzt auch gar nicht unbedingt auf Dich gemünzt, sondern bezog sich auf Deine (richtige) Aussage, daß ein ALG II-Empfänger zum Umzug in eine andere Gemeinde nicht gezwungen werden kann (wobei das sicherlich dehnbar ist, was eine "andere Gemeinde" ist... 10km weiter dürfte allemal zumutbar sein). Das eine was ich will, das andere was ich muß... In einem Radius von 30km eine Wohnung zu suchen halte ich z.B. für absolut ausreichend. Da gibt es für mich überhaupt keine Zweifel. Nur heißt das im mer noch nicht, daß das Amt die 100qm-Wohnung anerkennen muß.


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Hallo bikermouse66, wir, das sind meine 2 Jungs, meine Tochter und ich, wohnen noch in einem Haus mit 125qm bei 5 Zimmern. Die Kosten dieses Hauses liegen aber 390€ über den zulässigen Wohnkosten von 505€. Zudem hat mein Ex mir mehre Tausend € Rückstände und offene Rechnungen (ca.8000€) zusätzlich hinterlassen. Ich lebe seit nunmehr 11 Monaten von 200€ Bargeld. Davon muß ich aber auch Bekleidung, Reparaturen (die Heizung mußte repariert werden) und Neuanschaffung defekter Elektrogeräte (mein Kühlschrank ging vor kurzem kaputt) bestritten werden. Und das kann ich auf dauer nicht. Bei mir wurde es (noch) nicht zeitlich begrenzt. Ich ziehe freiwillig aus, weil mir meine Kinder nunmal viiiiel wichtiger sind als ein Haus. Ich werde dieses Jahr auch noch nicht arbeiten gehen können, so dass der Zeitraum einfach zu groß ist um diese imense Differenz aufzufangen. Gruß mami74


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Hallo Ralph, ich habe am Montag nochmal einen Termin mit der Sachbearbeiterin. Mit den Informationen die ich dann von ihr erhalte werde ich mich dann auch an ihrern Vorgesetzten wenden. Schließlich habe ich seit März vergangen Jahres immer wieder Differenzen mit ihr. Es ist auch mein Eindruck, dass die Sachbearbeiterin mit ihrer Arbeit überfordert ist. Anfangs ging es sogar so zu, dass SIE MICH fragte was sie denn jetzt in meinem Fall tuen solle. Und als ich die geforderten Unterlagen brachte mußte ich ihr erklären wozu sie diese nun braucht. Ein solche Situation zehrt unnötig an den Nerven, da ich seit einem Jahr nicht weiß wie es weiter gehen wird. Und ich kann nicht mehr. In meinem Leben ist gerade in den letzten 3 Jahren zuviel passiert. Ich möchte einfach nur zur Ruhe kommen können. Was die Größe anbelangt, verstehe ich nicht wie das anderen gemacht haben. Wir haben Familien die von Hartz IV leben und große Wohnungen beziehen, zudem noch große Autos fahren und dabei eigentlich arbeiten könnten. Nun bin ich mal auf Hilfe angewiesen (und glaub mir, der Weg zum Amt ist mir sehr schwer gefallen) und habe nur Schwierigkeiten mein Leben wieder in geordnetet Verhältnisse zu bringen. Der Anwalt ist übrigens Fachanwalt für Sozialrecht, der wird doch hoffentlich wissen wodrum es geht. Noch eine Frage an dich: Habe gestern von einer Wohnung 25 km weit weg in einem ganz anderem Kreis erfahren. Muß ich das bei meiner jetztigen Gemeinde genehmigen lassen oder kann ich mich an das dortige Sozialbüro wenden? Gruß mami74


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Moin moin, zu der Arbeitsqualität der Kollegin kann ich nichts sagen. Deinen Schilderungen zufolge scheint sie nicht besonders sattelfest zu sein. Den gedanken, hinterher das Ganze beim Vorgesetzten zu verifizieren, halte ich daher für sinnvoll. Zu Deinen Ausführungen Auto, arbeiten gehem usw. will ich mich nicht äußern. Da jeder Fall verschieden gelagert ist und es zudem möglich ist, allein durch Rauchverzicht sich jedes Jahr locker Urlaub, Flachbildschirm und neuen PC zu leisten, gebe ich auf Aussagen wie "die anderen haben doch auch...!" keinen Pfifferling. Zu Deiner Frage wegen der Wohnung in der anderen gemeinde ist der Ablauf so: Du holst Dir von der zuständigen Arge eine Bescheinigung, daß die avisierte Wohnung nach DEREN Richtlinien angemessen ist. Mit dieser Bescheinigung gehst Du dann zu Deiner derzeitigen Arge. Diese wird dem Umzug dann sicherlich zustimmen. Viel Glück bei den Amtsgängen und viele Grüße Ralph/Snoopy