Mitglied inaktiv
Guten Morgen! Oh, ich könnte schon wieder ausflippen.... Meine Kinder mussten heute 25€ (!!!) in die Schule mitbringen für Kopien, Bastelgeld und einen Zauberer. Ich bin diesen Monat ziemlich knapp bei Kasse und habe ja erst vor ein paar Wochen über 100€ für Schulsachen hinlegen müssen. Ich frage also meinen Ex- Mann ob er bitte die Hälfte der 25€ übernimmt. Antwort: "Ich möchte erstmal das Schreiben von der Schule sehen." Aaaaaah!!!!! Ich hätte ihn wohl durch den Telefonhörer ziehen können. Stattdessen habe ich nur gesagt, vergiß es einfach und hab aufgelegt. Er hat noch nie Unterhalt an uns gezahlt, macht sich ein schönes Leben und jetzt muß ich ihm "beweisen" daß das Geld für die Schule ist??? Der kann mich mal! *schnaub* LG Heike
ich hab das große glück dass der erzeuger meiner tochter unterhalt bezahlt. ich bin auch ständig am überlegen, ob ich ihn hin und wieder nach zwischendurchgeldern frage. aber das lässt mein stolz nicht zuu. er kann sich sein geld in den arsch pusten.
Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Wenn Du NIE etwas von ihm willst (nicht mal den Unterhalt, der den Kindern (!!!) gesetzlich zusteht), und plötzlich kommt da eine Forderung - da ist er natürlich erstmal verwirrt. Seine Reaktion ist unter aller Sau, aber ich kann Frauen auch nicht verstehen, die "um des lieben Friedens willen" ihre Ansprüche nicht geltend machen und sich wundern, wenn der gute Mann freiwillig nix rüberwachsen läßt. Welchen Veranlassung hätte er denn? Also mein Tipp: Vergiss das mit dem lieben Frieden. Mache die Ansprüche Deiner Kinder geltend, und zwar ganz normal über einen Anwalt. Es gibt gesetzliche Vorgaben, an die er sich zu halten hat, und je nach Einkommenssituation und anderen Faktoren gehören die Kosten für die Schulausrüstung dazu. Du delegierst das ganze an einen Anwalt, dann mußt Du Dich nicht mit dem Ex herumschlagen und bist emotional raus aus der Geschichte. Der Anwalt weiß auch, ob Dein Anspruch legitim ist oder nicht. So, und jetzt der Tröster: Ich muß das auch machen, da mein Ex seit neuestem einen Job hat. Und es fällt mir unendlich schwer. Mehr als ein Jahr lang bekam ich UHV. Da mußte ich mich mit keinem herumschlagen, ich mußte das nicht rechtfertigen und nix. Jetzt muß ich die Forderungen an meinen Ex stellen, er muß sein Einkommen offen legen und alles. Er wird das mistig finden und seine Wut darüber an mir auslassen, das weiß ich jetzt schon, und es bringt mir keinen Spaß. Ich werde das alles an meine Anwältin delegieren und habe mir fest vorgenommen, den Hörer aufzulegen, wenn er mit mir über den Unterhalt reden will. Das soll er mit ihr ausdiskutieren, sie ist da emotional nicht drinnen. Und ich hoffe schon, daß er irgendwann versteht, daß er bei mir mit seinem Gejammer ("Ich habe mir das Geburtstagsgeschenk für die Kinder vom Munde abgespart *heul!") aufläuft. Und DANN werde ich MEINEN Frieden haben. Bisher hat mein Ex seinen Frieden auf meine Kosten - und bei Dir ist es doch auch so. Wir zwei packen es also jetzt an, gelle ;-). Gruß, Elisabeth.
Hallo! Zum Teil hast du ja recht... ABER: Ich hatte ja schon mal irgendwann geschrieben, wieviel Ärger ich damals wegen dem Unterhalt hatte. Ich konnte sogar einmal die Miete nicht überweisen weil er einfach mal wieder nicht gezahlt hat. Heute ist es so daß sich immense Schulden aufgebaut haben bei ihm die er beim Amt anscheinend abstottert. Ich bekomme das Geld komplett vom Amt und habe meine Ruhe und die Sicherheit, meine Miete bezahlen zu können. So möchte ich es einfach beibehalten weil ich vor fünf bis sechs Jahren fast kaputt gegangen wäre an dem Krieg mit dem Typen. Aber ich werde es in Zukunft vermeiden, ihn nochmal wegen Geld zu fragen. Zum Geburtstag und Weihnachten gibt es sicher wieder Geschenke von KiK für meine Jungs...*kotz* LG Heike
Geschenke von ihm meinte ich. Ich kaufe meinen Kindern kein Spielzeug mehr von KiK, er schon.
Na ja, dann zahlt er ja Unterhalt, wenn auch an das Amt. Insofern ist die Info im ersten Posting etwas irreführend. Trotzdem würde ich evtl. mal herausfinden, was er "außer der Reihe" noch zahlen muß, und es dann evtl. über einen Anwalt oder das Amt einfordern, statt ihn selber anzurufen. Ich bin inzwischen großer Fan des Delegierens geworden ;-). Macht meinen Alltag streßfreier ;-). Gruß, Elisabeth.
Liebe Heike, ich kenne das und leide mit dir!!! Mein Ex zahlt so eben und eben den Satz nach der Düsseldorfer Tabelle. Da ich aber 30 Std arbeiten gehe benötige ich eine Kinderbetreuung ---> Michelle (8) geht also nach der Schule zu einer Tagesmutter und Joelina (4) bis 16 Uhr in den Kindergarten. Die Betreuung kostet mich 100,00 Euro Eigenanteil und ich bekomme für Schulsachen oder ähnliches nicht einen Cent vom Staat oder sonst wem. Alles aus eigener Tasche. Und der gnädige Ex muss ein Bruder von deinem sein, bescheisst sich um jeden Euro. Büchergeld? Nä, du kriegst ja schon Unterhalt von mir. Neue Schuhe? Gehts noch, kauf dir mal lieber selber weniger. Wie, Reiterferien? Die Welt ist doch kein Picknick. Klassenreise? Habe selber kein Geld. Neuer Füller weil alter kaputt? Ha, soll mal besser auf ihre Sachen aufpassen, dafür bist DU verantwortlich. Könnte diese Liste ewig lang fortsetzen und brechen! Jeden Monat gibt es Streit, immer wieder aufs Neue. Und dabei verhalte ich mich ganz friedlich, darf die Kinder sehen un dabholen auch mit seiner Neuen, ich zicke nie rum. Aber wenn ich mal sage "Du, eigentlich müsstest du auch die Hälfte der Kinderbetreuungskosten übernehmen", dann Gnade mir Gott! Ich könne ja schließlich auch Vollzeit arbeiten gehen, so wie jeder normale Mensch. Sind ja nur 30 Std die Woche die ich arbeite. IDIOT!!!!!! Liebe Grüße aus Hamburg :0)
Das ist ägerlich, ich würde es auch so machen wie vorgeschlagen, wenn er nicht mit sich reden lässt dann such dir jemanden vom Amt oder so der das übernimmt. Kann dich gut verstehen daß du lieber auf die 25 Euro sch** bevor wieder Stress ist, so bin ich auch immer. Aber zu Hexenkessel muss ich schon sagen daß auf deiner Liste u.a. Dinge drauf sind die A) mit dem Unterhalt abgegolten sind B) nicht notwendig sind. Da kann ich die Gegenwehr schon auch etwas verstehen, zumindest was einige der aufgeführten Dinge betrifft. Gruss Elkelein
Hey...ja, das mir auch klar das da Dinge mit auf der Liest esind, die bereits abgegolten sind. Geht mir ja allgemein um's Prinzip und ich habe einfach mal ein paar spontane Dinge aufgezählt! Wenn du als Mutter zB arbeiten gehst und dadurch Kinderbetreuungskosten entstehen, müsste der Vater sich zur Hälfte mit dran beteiligen. Sind bei mir immerhin 50,00 Euro. Das viel Geld. Ich gehe arbeiten und habe mtl Abzüge von 400,00 Euro die in die Staatskasse fliessen und ich andere mit finaziere (ich ärgere mich hier um die die nicht arbeiten WOLLEN, bitte nicht falsch verstehen, nicht die die keinen Job finden!!! Ich ärgere mich das ich Steuern zahle und mir nicht mal Wohngeld zusteht) und ich bekomme nicht einen Cent dazu. Wenn ich mal zum Amt gehe, nö, ich verdiene zu viel. Mit 30 Stunden als Steuerfachangestellte jetzt aber auch nicht sooo viel, erreiche ja gerade mal (darf ich das hier überhaupt sagen???) meine 1,2 netto mtl :0( Letztes Jahr eine Strom+Heizkosten-Nachzahlung von 639,00 Euro. Ich zum Amt, mal nachgefragt: Sorry, dadurch das sie arbeiten und Ihr Gehalt haben keine Möglichkeit da Sie bei uns kein lfd Empfänger von Hilfeleistungen sind". WUMS. Mallorca-Urlaub ade :0( Und er meckert rum wegen der Betreuungskosten, Michelle benötigt auch eine Monatskarte für den Bus, das kostet bei uns in Hamburg schlappe 43,00 Euro. Hier gibt es keine Ermäßigungen für Geringverdiener oder Alleinerziehende mehr. Das sind schon 93,00 Euro nur für Bus und Tagesmutter wo er EIGENTLICH was zuzahlen müsste. Bekomme für Michelle 230,00 Euro von ihm. Für Joelina sinds genau 199,00. Das mit dem Füller, Schuhe etc ist ja klar.....nur da er bei den anderen sachen nix zu gibt und der Monat mal wieder echt knapp ist und Michelle so am 26. dM kommt "Mama ich muss 20 Euro in die KLassenkasse zahlen, die wollen das bis morgen" oder "ups, mein neuer Füller ist kaputt" und sie braucht bis morgen nen Neuen für schlappe 20 Euro... ...jaaaaa, dann frag ich ihn schon mal und ernte halt nur dumme Bemerkungen. Ärgert mich einfach das ich NIE zum Anwalt bin oder ähnliches, weil ich denke man kann sowas auch intern un dohne Streit klären und wenn ich dann mal Hilfe von ihm bräuchte, ich nur blöde Bemerkungen bekomme. Das im Moment einfach nur Mist :0( Jetzt hör ich lieber auf, bevor ich nen Roman schreibe ;0)
...zu den 93,00 Euro die ich für Michelle aufgezählt habe kommt dann noch mein Eigenanteil für den Kindergarten für Joelina von 51,00 Euro = 144,00 Euro = 72,00 Euro müsste er mir eigentlich dazu geben. Aber deswegen renn ich ja net zum Anwalt :0(
hi, >... nur für Bus und Tagesmutter wo er EIGENTLICH was zuzahlen müsste... nö, in aller regel nicht. tagesmutter ggf. über anrechnung beim ehegattenunterhalt. >Bekomme für Michelle 230,00 Euro von ihm. Für Joelina sinds genau 199,00. vermutlich zzgl. "sein" kindergeldanteil, wird immer mal wieder gern vergessen. (sorry wenn nicht) greetz, nachtigall
Nö, dadurch das ich arbeiten gehe sagt der Gesetzgeber (ich arbeite ja beim Fach sozusagen) das wenn Betreuungskosten aufgrund der Berufstätigkeit der Mutter anfallen muss der Kindesvater zuzüglich zu seinem Unterhalt die Hälfte der Betreuungskosten zahlen. So ist's leider. Ehegattenunterhalt = waren net verheiratet, kriege kein Unterhalt für MICH von ihm. Zuzahlung Bus = schon aus moralischen Gründen wäre das nur fair, da ich schon auf den Anteil der Betreuungskosten verzichte und das schon alleine bezahle. Und NEIN, nicht zuzüglich SEIN Kindergeldanteil, was gerne mal vergessen wird - da ist SEIN Kindergeldanteil bereits abgezogen bzw schon mit eingerechnet! Das ist alles was ich bekomme, mehr nicht. Laut der Düsseldorfer Tabelle sind in dem Mindestsatz von 199,00 Euro die Hälfte der 154,00 = 77,00 Euro bereits mit drin (ein Blick darein lohnt sich). Für Michelle Mindestatz eigentlich 257,00 Euro - er zahlt pauschal 230,00 weil er nicht mehr "kann" trotz Vollzeit 40 Stunden Job und Single-Wohnung warm 500,00 Euro all inclusive. Ich 1200 netto+230+199+308 minus warm Miete all inclusive in HH-City 700,00 Euro plus Kinderbetreuungskosten + Monatskarte Bus + etc + etc...... Mit dem Spruch "Mir steht aber hälftig das Kindergeld mit zu" kommt er mir ja auch immer wieder gerne, bis ich ihn darauf hinweise das die Hälfte schon mit in dem Satz 199/257 einberechnet ist. Trotzdem Danke für den Tip und Greetz zurück aus HH :0)
rehi, >...sagt der Gesetzgeber das wenn Betreuungskosten aufgrund der Berufstätigkeit der Mutter anfallen muss der Kindesvater zuzüglich zu seinem Unterhalt die Hälfte der Betreuungskosten zahlen also in deutschland sagt dieses der gesetzgeber nicht. >Und NEIN, nicht zuzüglich SEIN Kindergeldanteil, was gerne mal vergessen wird - da ist SEIN Kindergeldanteil bereits abgezogen bzw schon mit eingerechnet! ich nehme an, 199 und 230 (257) sind die beträge, die er überweist. du erhälst pro kindernase 154 kg ausgezahlt. davon ist jeweils eine hälfte seine, die vom gesamt zu leistenden betrag bereits jeweils abgezogen ist. mithin leistet er 199+77 und 230+77; einen teil zahlt er, einen teil behältst du ein. >... Düsseldorfer Tabelle ... (ein Blick darein lohnt sich). yep. greetz, nachtigall
Nabend :0) Also noch mal zum Mitschreiben: Es gibt ein neues Gesetz(!) das der Kindesvater die Hälfte zu den Betreuungskosten dazu bezahlen muss wenn die Mama arbeiten geht. Wenn sie mit ihrem zarten Hintern zH bleibt dann net. War damit beim Anwalt und wurde abgesegnet. So. In den 199 bzw 257 ist das Kindergeld in Höhe von 77,00 Euro bereits mit berücksichtigt. Oder warum habe ich dann ne zeitlang für die Kleine Unterhaltsvorschuss von 199,00 (bzw 177,00) bekommen wo sein ANTEIL SCHON abgezogen wurde? Un dNACH ABZUG seiner 77,00 Euro kamen für mich die 199 raus???!!! Grübel.... Jeder Mensch weiß doch, das die Sätze in der Düsseldorfer Tabelle bereits minus das Kindergeld sind *kratzamkopf* Greetz aus HH :0)
moin, >Also noch mal zum Mitschreiben: genau, schreib mir mal die fundstelle für dieses gesetz auf: >Es gibt ein neues Gesetz(!) das der Kindesvater die Hälfte zu den Betreuungskosten dazu bezahlen muss wenn die Mama arbeiten geht. Wenn sie mit ihrem zarten Hintern zH bleibt dann net. jeder, der sich auch nur ein wenig mehr als oberflächlich mit deutschem familienrecht beschäftigt hat, weiß, dass solche speziellen sachverhalte nienicht in gesetzesform gegossen werden sondern der richterlichen rechtsfortbildung unterliegen. und diese ist bezüglich genau diesen sachverhaltes uneinheitlich, jedoch mit starker tendenz zum nicht-direkt-zahlen sondern berücksichtigen-bei-der berechnung-des-ehegattenunterhaltes. alles andere ist, gelinde gesagt: dummes zeug. sorry, das sage ich nicht aus rechthabergründen; allerdings musste ich (nicht nur im eigenen fall) schon feststellen, dass solche dunklen behauptungen, von denen man schon irgendwo mal gehört oder gelesen hat zu glauben, zu einem ungerechtfertigten anspruchsdenken führt, was vermeidbare streiterei produziert. >In den 199 bzw 257 ist das Kindergeld in Höhe von 77,00 Euro bereits mit berücksichtigt. yo. nix anderes sag ich ja. sein anteil ist bereits abgezogen, weil du ihn schon in händen hast. es bleibt aber sein anteil. deshalb ZAHLT er 199 resp. 257 und LEISTET 276 bzw. 334. comprende? >Jeder Mensch weiß doch, das die Sätze in der Düsseldorfer Tabelle bereits minus das Kindergeld sind *kratzamkopf* nein. es gibt allerdings i. d. r. zusatztabellen, die die anrechnung des kindergeldes in den einzelnen stufen ausweist. greetz, nachtigall
Hallo ! " Nö, dadurch das ich arbeiten gehe sagt der Gesetzgeber (ich arbeite ja beim Fach sozusagen) das wenn Betreuungskosten aufgrund der Berufstätigkeit der Mutter anfallen muss der Kindesvater zuzüglich zu seinem Unterhalt die Hälfte der Betreuungskosten zahlen. " Das gilt aber nur , wenn der Vater über seinem Selbstbehalt liegt ! Bleiben ihm grad mal die 890€ muß er sich auch nicht beteiligen ! lG safrarja
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