Maya81
Hallo! Es ist bald soweit, mein Ex und ich werden uns demnächst vor Gericht über den Unterhalt für meinen Sohn streiten, bzw. das Jugendamt wird sich mit seiner Anwältin streiten, aber wir müssen halt anwesend sein. Mein Sohn hat mir nun erzählt, dass sein Vater und Familie (die sind gerade umgezogen) eine tolle neue Küche haben, wie die finanziert wurde weiß ich natürlich nicht und es geht mich ja eigentlich auch nichts an, aber eben ist mir der Gedanke gekommen, dass es zu ihm passen würde, einen evtl dafür aufgenommenen Kredit als berücksichtigungsfähige Schulden miteinzubringen. Geht das ? Leider kann ich die Jugendamtssachbearbeiterin heute nicht mehr erreichen und dachte, ich frag mal hier ... Danke für Eure Antworten! LG, Maya
Normalerweise ist das nicht möglich. Die Kredite müssen "eheprägend" sein. Also während der Ehe müssen die Sachen für die "Familie" angeschafft worden sein. Alternativ wäre natürlich auch ein Kredit möglich, der bereits VOR der Ehe bestand. Aber das dürfte beides nicht vorliegen. Trotzdem sollte natürlich der "Trennungstermin" schon bestehen. Also wenn er die Küche erst nach einreichen der Schidung gekauft hat, wird ihm das nichts nützen.
Ist die Küche nach eurer Trennung angeschafft worden, dann ist es "sein Pech" wenn er da monatliche Raten für zahlen muss. So kann er sein Gehalt nicht klein rechnen.
Er wußte seit der Trennung, daß er zumindest dem Kind unterhaltsverpflichtet ist. Wenn er in diesem Bewußtsein weitere Verpflichtungen eingeht, ist das seine ganz persönliche Privatangelegenheit, das kann er sich nicht unterhaltsmindernd anrechnen lassen..." Viele Grüße Ralph
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