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Mal ne Frage Unterhalt

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Hi, ich bekomme von dem Vater meiner beiden keinen Unterhalt sondern zur Zeit noch UVG. Das ist schon traurig genug finde ich. Nun wird ja der Unterhaltsvorschuss für die große bald gestrichen.:-( Der Vater der beiden ist schon ewig arbeitslos und vermutlich wird er es auch bleiben. Aber wenn nicht? Er hat eine neue Familie gegründet und auch noch ein Kind bekommen. Ist er diesem Kind dann nicht zuerst Unterhaltsverpflichtet und seiner neuen Freundin weil das Baby ja noch klein ist? Klar ist das der Selbstbehalt ja ansteigt für eine Familie. Werde ich dann niemals Unterhalt bekommen? Vielleicht könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen... Danke


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Moin, Punkt 1 => Der Selbstbehalt steigt nicht, wenn man ne neue Familie hat!!! Punkt 2 => Das jüngere Kind wird NICHT beim Unterhalt bevorzugt. Je nach Altersstufe wird der Unterhalt für dieses Kind mit in die Kuchenaufteilung reingenommen. Weist er denn seine Bemühungen um einen Job auch mal nach??? lg, sandra noch sehr müde ist


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Hallo, das ist bei mir sehr ähnlich. Der Vater meines Grossen (10) hat auch nie Unterhalt gezahlt. Ich hab dann UVG bekommen und als der auslief, fragte ich dann mal beim Jugendamt nach, wie es denn aussieht mit meinem Ex. Da meinte die Frau nur zu mir, er hätte noch zwei Kinder in die Welt gesetzt, würde nicht arbeiten und ehrlichgesagt glaubt sie auch nicht dran, dass er es je wieder tun wird. Ich find das eine Riesensauerei. Hab das alles dem Jugendamt übergeben, Beistandschaft beantragt, aber leider ohne Erfolg. Klar, er hat ja auch noch weiss ich wie viele Schulden. Wenn er arbeiten gehen würde, hätte er wahrscheinlich nicht viel von dem Geld. Aber mal ehrlich, wie kann ich dann noch zwei Kinder in die Welt setzen? Kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben keinen Kontakt mehr zum Vater. Mein Sohn will auch keinen. Ab und zu kommen dann mal ein paar Drohungen meines Ex, wenn das Jugendamt mal wieder was geschickt hat. Aber da reagier ich gar nicht drauf. Und bis jetzt ist es auch dabei geblieben. LG Sandra


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" Aber mal ehrlich, wie kann ich dann noch zwei Kinder in die Welt setzen? Kann ich nicht nachvollziehen." Das möchte ich noch ergänzen: Wie kann eine Frau sich in der Situation von dem Typen noch ein Kind machen lassen? (ist nicht auf dich gemünzt)


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hi, alle Kinder sind gleich. d.h. die Kinder müssen sich ihre Ansprüche notfalls teilen. Da das jüngste Kind wohl wenigstens eine Altersstufe niedriger sein dürfte, würde das ältere Kind einen etwas höheren Anspruch haben. Ansonsten spielt die "Entstehungsgeschichte" eines Kindes keine Rolle. Der Anspruch der unverheirateten Mutter ist nachrangig. Nach der Reform ghilt dies auch für die geschiedene oder zusammenlebende Mutter.


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Eheliche und andere Kinder sind gleichgestellt, d.h. dein Kind hat genauso Anspruch auf Unterhalt wie die anderen. Wenn dein Ex jemals Geld fuer Unterhalt ueber hat, wird es aufgeteilt. LG Berit


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...für eure Antworten, ich habe beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet(schon lange), und soviel ich weiß muss er dort ab und an mal hin und sein Einkommen nachweisen... Zusätzlich zu Hartz4 musste er dort auch unterschreiben dass er sich um Arbeit bemüht aber ich denke sogenau wird das wohl nicht verfolgt. Denn wenn ich als AE Jobs finde kann mir keiner erzählen dass er keine Arbeit findet! Schliesslich ist er zeitlich flexibel, hat keine evt. krank werdenden Kinder zu Hause usw. aber das ist ja schon wieder ein anderes Thema :-) Danke