Mitglied inaktiv
Mein Sohnemann (20) ist nach zweimonatiger Abstinenz von meinem Haushalt (eleganter rauswurf) wieder eingezogen mit dem Versprechen sich zu benehmen. Da er arbeitslos wurde und nach dem neuen Gesetz Jugendliche bis zum 25 Lebensjahr im Elternhaus bleiben müssen, wenn sie keine Arbeit haben, habe ich einen Antrag gestellt und ihn in meine Bedarfsgemeinschaft aufnehmen lassen. Ich bekomme für ihn 145 Euro, obwohl er ansonsten keinerlei Einkommen hat. Unterhalt oder Kindergeld. Das ist aber jetzt nicht mein Hauptproblem. Mein grosser hat einen Infotermin verpasst und ICH wurde deswegen angeschrieben .Den Termin bekam er mündlich beim Vorstellungstermin. Man teilte mir mit, dass ICH mit Sanktionen rechnen müsste.Das heißt die Kürzung würde über das hinausgehen, was ich für den Sohnemann bekomme. Das wären c.a 300 Euro. Mit Sicherheit hätte Sohnemann aufpassen müssen und den Termin aufschreiben sollen. Aber ich finde es ungerecht, dass nun auch der Rest der Familie bestraft wird. Ich arbeit für 1,20 in der Stunde, nehme alle Termine wahr usw und nun dies. Am Telefon erklärte man mir, dass es nun so sei, das die ganze Familie von der Sanktion betroffen sei, weil wir eine Bedarfsgemeinschaft wären und ICH Sorge zu tragen hätte, dass alles läuft . Was ist denn wenn Sohnemann einen Job hat. Muss er dann für mich und seine Geschwister aufkommen? Ich sitze hier und grübel mir den Kopf wusselig. Wenn er für uns aufkomen muss, dann kriege ich den nie an die Arbeit :-(((( Vielleicht ist ja hier jemand der auch ein erwachsenes Kind in seiner Bedarfsgemeinschaft hat und vielleicht Erfahrung damit hat. Gruss Moni
DAS kann aber doch nicht sein!!! Wenn der Bescheid wegen der Sanktion kommt, sofort Widerspruch einlegen! Kanst dich in einer Beratungsstelle beraten lassen und vorbereitet in die ARGE gehen? Oder mal nach einem Forum für Sozialrecht googlen? Viel Glück
Ja,wenn Dein Sohn Einkommen erzielt,gilt das als Familieneinkommen und wird entsprechend berücksichtigt!Gruss Marlies
So ein Scheiss (sorry), wie sollst du einen erwachsenen Mann zu irgendwas zwingen koennen, selbst wenn er dein Sohn ist? Finde ich sehr ungerecht. Ich denke mal, wenn dein Sohn Arbeit hat, kann er ja ausziehen und gehoert nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft? Sicher sind Kinder unterhaltspflichtig, aber dann doch nicht mit ihrem ganzen Einkommen.. LG Berit
Ich habe jetzt erstmal für Dienstag einen Termin mit meiner Sachbearbeiterin. Sie soll mich mal ganz genau aufklären, wie wo was. Gruss Moni
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