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KV Hartz VI / wichtige frage

KV Hartz VI / wichtige frage

Erzieherin2012

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Hallo ihr lieben, Ich hab mal ne frage. Der Vater meiner Tochter wohnt ca. 600 km entfernt. Er möchte sie besuchen. Er bekommt Hartz VI und möchte nun ein Schreiben von mir in dem steht, das er seine Tochter jederzeit besuchen kann. Für mich an sich kein Problem. Ich weis aber das er mit dem Schriftstück nur Unsinn macht. Allein schon wegen meiner Unterschrift darauf. Nun habe ich bei seinem zuständigem Jobcenter angerufen und diese meinten die brauchen dieses Dokument nicht um ihm dann die Reisekosten zu erstatten. Daher werde ich ihm das Schreiben auch nicht aushändigen. Er besteht nun aber darauf und terrorisiert mich per Email. Droht mir auch Wiedermal mit dem Jugendamt unter anderem. Kennt sich da jemand mit aus? War jemand in einer ähnlichen Situation und kann von seinen Erfahrungen berichten? Liebe Grüße


Susanne.75

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Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Das Jobcenter hat dir das doch schon beantwortet. Es gibt keinen vernünftigen Grund für dieses Schreiben. Wofür braucht er es denn angeblich? Ansonsten kann er gern so weit gehen, dass es eine von Jugendamt festgelegte Besuchsregelung gibt. Da hätte er dann sein Schreiben.


Erzieherin2012

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Ich hatte heute dann noch emailverkehr mit ihm ( was für ein komisches Wort XD ) und da meinte er, er hätte Grade beim Jobcenter angerufen und meine Aussage würde nicht stimmen und ich solle nochmal dort anrufen und mich kundig machen.


Holzkohle

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na dann kann der Wunsch nach dem Kind ja nicht so groß sein... Wie hier schon geschrieben wurde, und Dir von einem AMT auch bereits gesagt, Du bist hier zu gar nichts verpflichtet. Sowas, Umgang, regelt grundsätzlich auch das Jugendamt oder ein Richter. Wenn es später darum geht eine Bescheinigung auszustellen, um die Reisekosten zu erstatten, kannst Du das immer noch SEINEM zuständigen Amt direkt zukommen lassen.


Erzieherin2012

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Bei uns wurde der Umgang weder vom Jugendamt noch vom Gericht festgelegt. Ist es sinnvoll es durch ein Jugendamt machen zu lassen?


mf4

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Ich würde das wie er möchte hoch offiziell machen. Frage nach dem Ansprechpartner im JC, wem du das Schreiben zukommen lassen musst. Ihm würde ich das nicht geben. Er kann beantragen, dass ihm das JC etwas bezahlt um sein Kind zu sehen. Aber das ggf. nachzuweisen ist seine Sache. Wenn ein JC was von dir will würde es dich persönlich anschreiben.


Aprilscherz2000

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Wenn Du ihm das Schreiben nicht geben willst, schick es doch direkt ans Amt und sag ihm das so.Mein Ex kriegt jedes halbe Jahr son Schreiben von mir.Mittlerweile fahren die Jungs aber selbst Bahn und er bekommt keine Fahrtkosten mehr Erstattet. LG chrissie


Erzieherin2012

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Habt ihr vielleicht tipps wie ich dieses schreiben am besten formuliere, das man genau weis das der kV seine Tochter nach vorheriger Absprache mit mir sehen kann?


susafi

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Genauso wie du es schon schreibst... "(Name KV) darf seine Tochter (Name) nach vorheriger Absprache hier in (Stadt) besuchen." Ich würde das Schreiben direkt ans Jobcenter schicken. Ich würde gar nicht soviel diskutieren. Lass dir die Aufforderung die er ja dann schriftlich bekommen haben muss zeigen. Oder du sagst einfach das du das Schreiben zum JC geschickt hast, wenn du weißt es ist eh nicht notwendig. Vielleicht kommt er ja dann ins Stottern. ;)


mf4

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Du musst ja keine Form einhalten. Ich würde das eben so schreiben, wie er es dir vermittelt hat. Dass der KV (Name) dich als KM aufgefordert hat dem JC nachzuweisen, dass er zu seinem Kind fahren wird (wenn du weißt wann schreib das dazu). Kann gut sein, dass er sich richtig zum Horst macht, denn ich denke nicht, dass das JC das verlangt hat.


Erzieherin2012

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Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Danke für die zahlreichen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. Ich habe jetzt noch einmal mit dem Jobcenter telefoniert und habe mir nochmal bestätigen lassen dass dieses schreiben nicht erforderlich ist. Die Mitarbeiterin meinte das es reicht wenn ich ihm schriftlich bestätige das er hier war und seine Tochter besucht hat.


Ralph

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Hallo, Du kannst sämtlichen Ärger ein für allemal aus dem Weg gehen, indem Du EINMAL ein entsprechendes Statement schriftlich an das JC schickst. Schreibe, daß Herr xxx nach Absprache mit Dir sein Kind xxx besuchen darf. Offenbar hast Du die begründete Befürchtung, daß der KV mit Deiner Unterschrift unter einem an Ihn gesandtes Schreiben Unfug macht, deshalb würde ich genau dies auch schriftlich beim JC thematisieren, daß Du aus diesem Grunde gerne bereit bist, dem Amt direkt zu schreiben, ihm aber bestenfalls eine nicht persönlich unterschriebene Email zukommen lassen kannst. Dann hat das Amt etwas in seiner Akte, auch wenn es das nicht will, und er kann Dich mal kreuzweise... mit allem anderen soll er sich selbst ans Jugendamt wenden. Viele Grüße Ralph


shortie

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Antwort auf Beitrag von Erzieherin2012

Du vermutest bestimmt richtig, dass er Unfug anstellen will. Hatte sehr ähnliches erlebt, zwei Jahre gab es bestimmt Terror in dieser Art, dass ich Kreuzdonnerwetterverflucht einen solchen Schrieb austellen soll. Aber unbedingt unterschrieben! Habe mehrfach geschrieben, er war nie zufrieden. (1.!) Zwotens meldete sich irgendwann ein "Querfinanzierungsinstitut" (nicht das Jobcenter) und wollte endlich die Bestätigung, dass der Ex doch seine Kinder betreue. Er bekäme immerhin 1000€ pro Jahr dafür. Hatte sich dann gaaaanz schnell geklärt, ein weiteres Schreiben direkt an die Dame, und aus die Maus. Natürlich setzte Ex daraufhin meiner Voodoo-Puppe ein paar weitere Nadeln direkt ins Herz und gab vor meiner Tür das Rumpelstilzchen. Pfff. Ich drück dich!