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Kurze Frage zur Düsseldorfer Tabelle

Kurze Frage zur Düsseldorfer Tabelle

Ikmam

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N´abend ! Kann mir jemand sagen, ob von den Beträgen, die in der DDT vermerkt sind bei Berechnung des Unterhaltsanspruches das hälftige Kindergeld noch abgezogen werden muß oder nicht ? Steh grad auf dem Schlauch ... Danke und VG !


sibs1

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Antwort auf Beitrag von Ikmam

Hallo, die Tabelle mit den Beträgen ab 314 Euro ist ohne hälftiges Kindergeld. Ganz untern auf der Seite findest Du die Beträge mit hälftigem Kindergeld. http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php LG Sibs


Ikmam

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Antwort auf Beitrag von sibs1

DANKE SCHÖN !!