gaby67
Hallo, vor Kurzem musste mein Sohn (9 Jahr) ins Krankenhaus. Ich bin mitgegangen, da es ihm wirklich übel ging. Dafür habe ich mich ordnungsgemäß bei meinem Arbeitgeber abgemeldet. Nun erfahre ich, dass ich für diese Tage keine 'Freistellung' bekomme, denn so etwas gibt es nicht für Krankenhausaufenthalte. Ich soll doch bitte dafür 2 Tage Urlaub nehmen? Halloooooooooo???? Ich dachte, mich trifft ein Pferd. Kennt ihr das auch? Stimmt diese Aussage? Was macht ihr denn, wenn ihr euer Kind im Krankenhaus betreuen müßt? Auch Urlaub nehmen für die Zeit? Das gibts doch n icht, oder? Die Regelung gilt es für Kinder im Grundschulalter. VG Gaby
http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/freistellung_krankheit.php Gruß Steffi
Frag doch mal bei der Krankenkassa nach was hier gilt. Lg
Hattest Du denn so einen Kind-krank-Schein?
Ich kenne das bei Krankenhausaufenthalten von Schulkindern auch so. Die Kinder sind ja im Krankenhaus betreut und in der Regel ist eine Mitaufnahme der Eltern aus medizinischen Gründen in dem Alter nicht mehr erforderlich. Den "gelben Zettel" wir es nicht geben, weil dort angekreuzt werden muss, dass es keine andere Betreuungsperson fürs kranke Kind gibt. Die gibt es aber bei einem KH Aufenthalt in Form der Krankenschwestern. Also bleibt nur entweder der Urlaub oder Du findest einen Árzt, der Dir bescheinigt, dass Deine Anwesenheit medizinisch erforderlich war. Und das wird mit zunehmendem Alter der Kinder schwierig. Zugegebenermaßen blöd aber so ist nunmal die Rechtslage
hallo gaby, keine ahnung, was rechtlich gilt oder nicht. ich habe gerade gegoogelt, aber meist wird nur auf die betreuung im krankheitsfall (zuhause) eingegangen. wenn ich es recht verstanden habe, dann ist die mitaufnahme als begleitperson im krankenhaus zwar möglich, aber auf die zahlung von krankengeld besteht kein rechtsanspruch (das ist dann eine kann-entscheidung). und was mit dem arbeitgeber ist, das ist bei diesen ganzen online-artikeln irgendwie aussen vor. aber grundsätzlich fehlt mir offenbar das glucken-gen völlig, und ich bin nicht sicher, ob das gut oder schlecht ist. denn natürlich würde ich im akut-ernstfall mein kind ins krankenhaus begleiten, aber ich würde mich bei einem 9jährigen kind nicht über nacht im KH einquartieren. bei einem klein- oder kindergartenkind sehe ich das etwas anders, so ein zwerg versteht ja nicht, was mit ihm geschieht... allerdings würde ich das immer von fall zu fall entscheiden. hatte das kind einen unfall und liegt nun mit lebensbedrohlichen verletzungen im krankenhaus - dann hätte ich für andere dinge keinen nerv, und wäre natürlich an der seite meines kindes. ich habe einen sehr kulanten arbeitgeber und könnte auch im ernstfall mit verständnis rechnen. was allerdings nicht bedeutet, dass man mich bezahlt freistellen würde, aber das wäre mir in der situation jacke wie hose, auch auf das risiko hin, dass ich mich dafür unbezahlt freistellen lassen müsste. aber es war halt bei meiner großen auch immer so, wenn sie wirklich krank war (und ich meine damit irgendeine infektion, die mit hohem fieber einherging), dann lag sie flach wie ein schnitzel im bett, hat geschlafen und sich nicht gerührt. das war schon so, als sie ganz klein war und ist auch heute noch so. ich kann sicher sein, wenn sie ihre rübe dann wieder aus dem bett streckt, dann ist sie auch schon wieder so gut wie gesund. ich muss dann auch nie viel für sie tun, höchstens gelegentlich lebenszeichen überprüfen, was zu trinken reichen oder fieber messen. meine kleine dagegen ist da ganz anders: sie springt auch noch mit fieber munter rum wie ein fisch im wasser. wenn sie mal ausser gefecht ist, dann ist das fieber schon sehr hoch, was bei ihr bisher gottseidank selten der fall war. bei ihr würde ich eher dazu tendieren, zumindest ihre wach-zeiten im krankenhaus an ihrer seite zu verbringen, schon um sie zu beschäftigen und sie im bett festzubinden, aber sie ist eben auch noch im kindergartenalter... lg, martina.
...ich kenne es bei Krankenhausaufenthalten auch nur so, dass es eine Freistellung nur dann gibt, wenn aufgrund besonderer Umstände erforderlich ist, dass die entsprechende Betreuungsperson das Kind begleitet. Ansonsten ist davon auszugehen, dass die Betreuung im Krankenhaus durch das dortige Personal hinreichend gewährleistet wird und eine Anwesendheit der Eltern weder betreuungstechnisch noch medizinisch erforderlich ist. Wenn man trotzdem mit ins Krankenhaus geht - ist das "Privatvergnügen", dafür kann man ganz normal Urlaub nehmen, Überstunden abfeiern - oder eben unbezahlten Urlaub nehmen. Kann ich aber auch nachvollziehen... bisher habe ich in solchen Fällen auch immer Urlaub genommen. Warum auch nicht? :-)
Nein gibt es nicht... gibt es zur Pflege eines erkrankten Kindes aber das übernahm ja das KH. Ich hatte den Fall auch. Da das Kind aber erst 5 war und für 2 Wochen im KH bekam ich dennoch den Krankenschein.
Ich sehe daran jetzt auch nichts Unzumutbares. Du hast also noch genug Urlaub, du musstest noch nicht einmal unbezahlt freinehmen und der AG legt dir keine Steine in den Weg. Dazu ist der Urlaub doch da: Um frei zu nehmen.
Eltern dürfen auf Kosten der Krankenkasse (und damit vom AG unbeazhlten Urlaub) ihre Kinder nur im Krankenhaus begleiten wenn sie bis zu sechs Jahre alt sind. Danach wird ihnen zugemutet alleine im KH zu bleiben. Nur wenn die Aufnahme der Eltern medizinisch notwendig ist (bei uns war es so, dass mein Sohn mit sechs Jahren echte Panik hatte alleine zu bleiben) und dieses vom Arzt des Krankenhauses bestätigt ist kann man unbezahlten Urlaub nehmen und die Kosten mit der Krankenkasse abgelten. Aber bei neun Jahren sehe ich da schlechte Karten, zumal der Arzt gleich hätte schreiben müssen dass Du dabei bleiben musst. Jeckyll
Jeckyll, unbezahlten Urlaub kann man immer beantragen, dazu braucht kein Kind krank zu sein.
für 2 Tage unbezahlt bedeutet das auch keinen finanziellen Ruin
Hallo, OK, mein kurzer war erst 5 aber trotzdem: Ich habe unbezahlten Sonderurlaub bekommmen. UND: Die gesetzl. Krankenkasse hat meinen VOLLEN Lohn für diese Tage bezahlt OBWOHL ichg privat versichert bin! Die Frage ist, ob das Krhs Dir eine Bescheinigung ausstellt, dass Du notwendig warst... Klassisches "Kind-Krank" gibt es nicht für Krankenhausaufenthalte. Weiterhin Gute Besserung! Désirée
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