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Konteneinsicht nach beginn des Trennungsjahres ?

Konteneinsicht nach beginn des Trennungsjahres ?

pommel

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Hallo, darf man ab beginn des trennungsjahres noch Konteneinsicht verlagen ? zählt das geld noch zum zugewinn ? Danke


mf4

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Antwort auf Beitrag von pommel

Es wäre doch klug ab der Trennungsabsicht getrennte Konten zu haben. Der Zugewinn wird über die Ehezeit ermittelt. Stichtage sind das Datum der Eheschließung für das Anfangsvermögen und Datum der Zustellung des Scheidungsantrags bei Gericht für das Endvermögen.


pommel

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Antwort auf Beitrag von mf4

Hallo habe ich das richtig verstanden ? Wir hatten schon immer getrennte Konten......zählt nun das Geld nach beantragen des Trennungsjahr nicht mehr zum Zugewinn. ZB Trennungsjahr beginnt am 23.7.13 das Geld das ich danach noch auf meinem Girokonto habe gehört mir alleine.........oder ?


mf4

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Antwort auf Beitrag von pommel

hast eine PN


pommel

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Antwort auf Beitrag von mf4

nee eine Bestandsaufnahme zb von meinen Girokonto gab es glaubig nicht(weiß es aber nicht genau)da er mein passwort da noch kannte. Ich kenn seinen Kontostand vor dem auf jeden Fall nicht Machen das nicht die Anwälte ? Ist aber auf dem Kontoauszug aber doch rückwirkend nachweisbar nur meinen aktuellen den soll er nicht sehen :-))