Pinky2
Hallo, mein Sohn nimmt ab Herbst am Konfirmantenunterricht tei. Bei uns ist es jetzt neu das die Kinder im nächsten Jahr konformiert werden. Sie haben einmal im Monat Samstags Unterricht und fahren zweimal verpflichtent zu einer Freizeit. Das Ganze kostet zusammen rund 250 Euro. Ich schätze mal das dies nicht von der blauen Karte bezahlt wird. Muss der Vater sich in solch einem Fall beteiligen? Mein Ex hat sich bislang nicht an Klassenfahrten und ähnlichem beteiligt. Lieben Gruss Pinky
Nein muss er nicht. Ist mit Unterhalt abgegolten, auch wenn er diesen nicht bezahlen sollte. Vielleicht fragst Du ihn (wenn das möglich ist, kenne Eure Situation nicht)? Ich weiß nicht was eine "blaue Karte" ist. Aber Du kannst versuchen, die Kosten über den Bildungsgutschein wiederzubekommen, wenn die Voraussetzungen bei Dir dafür vorliegen.
Da es keine unvorhergesehene Ausgabe ist, muss der Vater sich nicht beteiligen, ist mit dem Unterhalt abgegolten.
Was ist denn eine blaue Karte? Bei ALG2 und Wohngeld kann man Kostenübernahme über das Teilhabe-Paket beantragen aber der KV muss da nichts zahlen.
Die Kirchengemeinde hat wahrscheinlich ein Budget fuer diese Faelle. Frag mal beim Pfarrer oder dem Gemeindevorstand. Die können dir bestimmt helfen.
Die blaue Karte ist bei uns der Bildungsgutschein. Legt man dem Sportverein oder der Schule vor und damit werden die Kosten abgerechnet. Wir hatten ja erst vor einer Woche den Infotermin. Und ich wusste nicht das diese Fahrten so kostenintensiv sind. Ob ich das so schnell schaffe diesen Betrag anzusparen ist fraglich. Ist doch ne Menge Geld. Mit dem Vater gibt es so gut wie keinen Kontakt. Er holt die Kinder und ich informier ihn über Termine per Email. Ansonsten keine Kommunikation. Lieben Gruss Pinky
Sorry, aber bis nächstes Jahr ist es noch etwas hin.....und bis dahin kann Mann/Frau noch etwas ansparen.
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