Mitglied inaktiv
Hallo Ihr Lieben! Bin mal ganz neu in Eurem Forum und hofe Ihr meldet euch bei mir. Hab da so ein Problem. Mit Männern hatte ich eigentlich nie wirklich Glück. Im letzten Jahr bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen,weil es immer Ärger gab mit dem Vermieter.(Schimmel in der Wohnung,im Winter Wasserrohrbrüche usw...) Habe auf die schnelle eine Wohnung in einem Einfamilienhaus gefunden (oberes Geschoss),aber Küche in Gemeinschaft. Mietvertrag befristet auf 2 Jahre. Der Vermieter war auch sehr nett,hat viel geholfen und es entstand eine Affäre (jedenfalls für ihn_bei mir war es mehr) Kurz und gut-ich bin schwanger.Kind kommt in 5 Wochen und er ist natürlich nicht begeistert. Es läuft alles sehr ruhig ab und ich würde auch bis zum nächsten Jahr erst mal hier wohnen bleiben,also bi der mietvertrag abgelaufen ist. Nun zu meinen Fragen. -Da ich zur Zeit von Hartz 4 lebe habe ich Angst das sie uns wegen dem kind als eheähnliche Gemeinschaft einstufen und ich kein Geld mehr bekomme,obwohl wir ja getrennte Wohnungen haben,ich Miete an ihn überweise und er nicht für mich aufkommt.? -wenn alles so bleibt und er seine arbeit behält wird er auch unterhalt bezahlen für das Kind-bekomme ich dann trotzdem die 345 € Hartz 4 oder wie setzt sich das zusammen? Hoffe ich nerve nicht und ihr könnt mir helfen- Danke schon mal!
Hallo...wenn Ihr getrennt wohnt seit Ihr auch keine Eheähnlicheg. und wenn er Unterhalt zahlt wird das von der Arge mit eingerechnet....
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