Frühlingswind
Hallo an alle :) Ich steige erst demnächst wieder in den Beruf ein, daher war das Thema bisher noch nicht aktuell für mich. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich als Alleinerziehende 20 Kindkranktage nehmen kann statt der regulären 10. Nun erzählte mir heute eine Freundin (auch alleinerziehend, auch gemeinsames Sorgerecht, KInd lebt bei ihr, regelmäßiger Umgang mit Kindsvater), dass man mit gemeinsamen Sorgerecht nicht als alleinerziehend gilt und damit nur auf die regulären 10 Kindkranktage Anspruch hat. Die Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse hat ihr gesagt, so sei die gesetzliche Regelung und sie könne nicht mehr als 10 bekommen. Nun muss sie für jeden zusätzlichen Tag dort betteln gehen und sie hofft, dass sie mit den 10 Tagen hinkommt. Ich kann das kaum glauben, denn sehr viele haben gemeinsames Sorgerecht und man gilt trotzdem als alleinerziehend. Wisst ihr mehr? Viele Grüße, Frühlingswind
Also ich habe mit dem KV auch gemeinsames Sorgerwcht und habe von niemanden bisher gehört, dass ich NICHT alleinerziehend bin. Ich habe 20 Tage.
20 Tage sind korrekt.
Hallo, das kommt ganz darauf an, ob der Kindsvater auch zu Hause bleibt wenn das Kind krank ist. Wenn er das will, stehen ihm ganz natürlich die 10 Tage zu und dir die anderen 10 Tage. Nur weil man getrennt ist, heißt es nicht, dass du automatisch die 20 Tage bekommst. ich habe 2 größere Mädels und der Vater dieser Mädels ist damals von uns weggegangen nach Süddeutschland, wir wohnen im hohen Norden und er hat mir seine Krankheitstage übertragen, dass muss man mit der Krankenkasse ausmachen. Das Beste ist, du rufst bei deiner Kk an und klärst es direkt :-) LG
Vielen Dank für eure schnellen Antworten! :) Viele Grüße, Frühlingswind
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