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Kindesunterhalt zwangsvollstrecken

Kindesunterhalt zwangsvollstrecken

Mitglied inaktiv

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Hallo!! Der Erzeuger von meinem Sohn zahlt seit Juli 2004 keinen Unterhalt mehr, ging dann wieder auf ne Schule die im Julie diesen Jahres zu Ende ging. Jetzt hat die vom Jugendamt Anfang September ihn angeschrieben wie es denn aussehe, er schuldet dem JA einiges an Geld und Miguel seit September 2005 auch noch einiges. Es kam keine Antwort von ihm und gezahlt hat er auch nichts, sie rät mir jetzt die Zwangsvollstrckung einzuleiten. Weiß jemand von euch was da auf uns zu kommt, brauch ich da nen Anwalt oder geht das übers JA, hab da noch die Beistandsschaft alos ich noch den Unterhaltsvorschuß bekommen habe. Lg Melanie


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Hi, red mal mit Deinem Sachbearbeiter. Dem JA liegt doch der vollstreckbare Titel vor, oder? Dann lassen die auch im Namen von Miguel vollstrecken. Das wäre bei uns genauso gelaufen, habe auch die Beistandschaft beantragt für Simon. Ich glaube, Du mußt Gerichtsvollzieherkosten vorstrecken, die aber zurückgezahlt werden, da ja - was den Unterhalt angeht - im Namen des MINDERJÄHRIGEN Kindes vollstreckt wird, und das muss ja noch nichts zahlen. Mir hat man damals sogar zu einer Zwangsvollstreckung im Ausland geraten, als die Gefahr drohte, dass der KV sich absetzt. Heutzutage kannst in fast jedem Land vollstrecken lassen, Grundlage und Voraussetzung ist natürlich ein vollstreckbarer Unterhaltstitel. Das Geld, dass er dem Ja schuldet, ist für Dich total uninteressant. LG sue