Mitglied inaktiv
Hallo, hab heut erfahren das ich Kinderzuschlag beantragen kann, da ich den brief aber gleich donnerstag früh wegschicken will, mittwoch dort ja keiner auf hat. wollt mal fragen ob sich jemand damit auskennt was ich noch für kopien bei fügen muss?! Bin alleinerziehend und gehe nicht arbeiten. Hoffe auf Antwort. Liebe Grüße Sylvie und Jamie
Hallo! Ich dachte bis jetzt immer, daß man als ALG2- Empfänger gar kein Anspruch auf Kinderzuschlag hat (?) LG Heike
Meine Vorschreiberin hat recht, wenn du ALG II beziehst, hast du keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag. LG
Hallo Sylvie! Schau' doch 'mal im Internet unter www.kinderzuschlag.de nach oder unter www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner Gruß Schlaflos
Hallo Sylvie! Schau' doch 'mal im Internet unter www.kinderzuschlag.de nach oder unter www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner Gruß Schlaflos
Nee bekomm kein Alg II sondern ab 1.10. Alg I, hab nach der Ausbildung nich gearbeitet bin dann gleich in den Erziehungsurlaub un der is jetz vorbei. Daher bekomm ich jetz alg 1 und soll kinderzuschlag beantragen!!! sorry wenn ich mich erst falsch ausgedrückt habe. lg sylvie
hey schlaflos jetz wollt ich das mal mit dem kinderzuschlagrechner machen un dann sagt er mir wenn ich bei kind alter 2 angebe ich soll ne ganze zahl angeben, weißt du was die damit meinen? lg sylvie
Schlaflos---ich noch mal, hat sich erledigt auf einmal gings doch :) lg
Hallo Sylvie :0) Auf der Seite arbeitsagentur.de unter Stichwort "Kinderzuschlag" erfährst du alles haar klein! Leider hat der Kinderzuschlag nichts/nicht viel mit deinem Einkommen zu tun ---> Der Unterhalt den du für das Kind bekommst wird dagegen gerechnet (da sind auch diverse Rechenbeispiele auf der SEite)! Das heißt, wenn der Kinderzuschlag in deinem Fall die Höchstgrenze erreicht von 144,00 Euro, du aber Unterhalt für Jamie bekommst oder Unterhaltsvorschuss von zB 177,00 Euro, steht dir leider kein Kinderzuschlag mehr zu. Wenn du zB Unterhalt vom Kindesvater bekommst von 100,00 Euro weil er nicht mehr kann und der Rest auch nicht durch das Amt ausgeglichen wird, würdest du noch 44,00 Euro bekommen. Völlig unnötiges Gesetz wie ich finde, da wir alleinerziehenden NICHTS davon haben. Das nur super positiv für Paare, wo zB nur bei beiden ein geringes Gehalt zB durch Teilzeit erreicht wird. Aber steht auch alles auf der Seite. Ich habe das nämlich auch beantragt (ohne vorher diese Seite zu lesen bzw GENAU zu lesen *grummel*) und eine Abkehnung bekommen bzw bin auf 0,00 Euro. Das doch super oder ;0) Viele Grüße aus Hamburg!
P.S.: Heike und Tanny haben Recht, das kommt ja auch noch mit hinzu: Mit AlG oder ähnliches hat man von Anfang an keinen Anspruch!!!!!
Mit AlG II = gar kein Anspruch. Habe grad erst gelesen das du AlG I bekommst = Anspruch ja, Höhe des Kinderzuschlages richtet sich nach DEINEM Einkommen (wird gestaffelt) und das was da raus kommt (Höchstgrenze 144,00) wird mit dem Unterhalt gegen gerechnet *puh*
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