Elternforum Alleinerziehend, na und?

Kindergeldzuschlag-bekommt den jemand hier?

Kindergeldzuschlag-bekommt den jemand hier?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

werd aus den Rechnern im Netz nicht schlau.Werd demnächst Teilzeit etwas weniger netto als Hartz IV haben.Frag mich dann ob es besser ist versuchen ergänzende Hartz IV oder lieber Kindergeldzuschlag.Wohnungsgeld wäre auch nur Minimal. Gruss Chrissie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Viel Spaß beim Antrag ausfüllen! Ich weiß nicht, wer sich sowas gemeines ausdenkt! Ich habe es zweimal versucht (beim zweiten Mal nachdem der UHV ausgelaufen war!) und beide Male wurde es abgelehnt. Wie die da was berechnen blieb mir verborgen, obwohl ich zum Lesen solcher Berechnungsbögen wirklich Talent habe, aber das! Und ich glaube kaum, dass die Rechner im Netz auch nur annähernd irgendwas ausrechnen können, so umfangreich wie dieser Antrag ist!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn Dein Einkommen unter dem Hartz4-Satz liegt, bekommst Du nichts, da Du ja ergänzendes Alg II beantragen kannst. Hatte meine Freundin grade erst. Beim Arbeitsamt haben sie ihr gesagt, ihr stünde keine Leistung mehr zu, daraufhin hat sie den Kinderzuschlag beantragt. Der wurde Abgelehnt, weil sie Anspruch auf ergänzendes Alg II hätte


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

danach sollte ich 309 € bekommen, man bekommt aber höchstens 140€ pro Kind (also bei mir 2) damit könnt ich dann locker auf Hartz IV verzichten;-))) Nachdem ausrechnenen würde ich 50€ weniger als Hartz IV bekommen zahlt dann aber ja auch Steuern und so. Man ist das komplieziert und man kommt echt nicht leicht von Hartz IV weg!!GRRRRR Gruss Chrissie


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hallo ich hab das auch mal beantragt nach der trennung,viel spaß beim ausfüllen. wenn man allein ist muß man mind. 1200 euro zusammen haben dann bekommst man das,so hat meine cousine mir das erklärt,steurfachangestellte. ich hab eine ablehnung bekommen. keine ahnung was da genau mit reinkommt. gruß carina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo in die Runde, vorweg: Wann genau Kinderzuschlag gewährt oder nicht gewährt wird, versteht auch bei uns Sachbearbeitern von ALG II niemand. Daß man aber keinen Kinderzuschlag erhält, weil man ja ALG II beantragen könnte, ist falsch und politisch nie gewollt gewesen. Zur Geschichte und Sinn des Kinderzuschlags Die damalige Regierung Schröder wollte verhindern, daß, wenn Kinder (und NUR die Kinder!) nur einen relativ geringen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätten, dann einen neu einzuführenden Kinderzuschlag erhalten sollen. Man wollte damit verhindern, daß eine Familie wegen eines geringen Anspruchs die ganze Antragsprozedur des SGB II durchlaufen sollte (z.B. Vermögensoffenlegung). Dieser Kinderzuschlag ist begrenzt auf einen Höchstbetrag von 140,- € pro Kind. Voraussetzung ist aber auf jeden Fall, daß die Eltern bzw. bei Alleinerziehenden der Alleinerziehende durch sein eigenes Einkommen (Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld I, Unterhalt etc.) ohne Kind für sich allein auf jeden Fall seinen Bedarf decken könnte, also selbst eigentlich nicht hilfebedürftig ist. Beispiel (ganz grob): Mutter verdient 1200,- € netto, hat zwei Kinder, die Unterhaltsvorschuß und Kindergeld bekommen. Nehmen wir an, es fehlen diesen dreien 180,- € bis zum "HartzIV-Satz". Das würde bedeuten: Muttern hat für sich eigentlich allein genug, die Kinder sind diejenigen, deren Einkommen nicht ausreicht, denn Kindergeld und UHV decken deren bedarf nicht. In unserem Fall würden beiden Kindern je 90,- € fehlen, --> eigentlich klassischer Kinderzuschlagsfall. Ein ALG II-Antrag der Mutter müßte also zunächst abgelehnt und von der Mutter stattdessen ein Antrag auf Kinderzuschlag gestellt werden. Da die 90,- € unterhalb des Höchstbetrages von 140,- € liegen, müßte der Kinderzuschlag in diesem Fall also ein Selbstgänger sein. So jedenfalls die Theorie, und so dachten wir Sachbearbeiter auch immer (so wurden wir übrigens auch in etwa geschult). Die Praxis allerdings sieht anders aus. Massenweise werden solche Anträge auf Kinderzuschlag abgelehnt, oftmals mit der paradoxen Begründung, daß das Familieneinkommen zu niedrig wäre (ach was, wie überraschend!). Die Kollegen in den Familienkassen, die diese Anträge bearbeiten, setzen aber nichts anderes als das Gesetz um. Was folgern wir daraus? Richtig, das Gesetz hat Stockfehler, so daß es den Zweck, dem es dienen sollte, nicht erreicht! Das Problem ist zumindest bei uns in der Dienststelle bekannt, und ich schicke die Leute in diesen Fällen zum einen zur Wohngeldstelle (Wohngeld beantragen) und zur Familienkasse wegen des Kinderzuschlags. Wenn beide Stellen die Anträge ablehnen, sollen die Betreffenden wiederkommen, denn DANN lebt der ehemals gestellte Antrag auf ALG II natürlich wieder auf. In Berlin hat man das Problem seit einiger Zeizt erkannt, es soll in Kürze eine Gesetzesnovellierung zum Kinderzuschlag geben. Fazit zum derzeitigen Sachstand Kinderzuschlag: Gut gedacht und tolle Idee, aber grottenschlecht vom Gesetzgeber umgesetzt. Vielleicht sehen jetzt einige etwas klarer. Viele Grüße und noch ein schönes Wochenende Ralph/Snoopy


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn Du genug Nerven und Ausdauer hast beantrage den Kinderzuschlag. Auf meinen ersten Bescheid habe ich 1 Jahr warten müssen. Seitdem fülle ich bald monatlich Anträge aus und unsere Lohnbuchhaltung ist am stöhnen weil die ständig Verdienstbescheinigungen für mich ausfüllen müssen. Ich habe 4 Kinder, 1200 Netto , Kindergeld, Wohngeld und UVG für 1 Kind. Wenn wir Weihnachtsgeld oder mal ne Produktivprämie bekommen hab ich davon nichts weil sofort der Kinderzuschlag gestrichen wird. Soviel zum Thema Arbeit soll sich wieder lohnen - Zitat Frau Merkel. Aber ich kann auf die rund 200 Euronen auch nicht verzichten, denn der Kinderzuschlag ermöglicht meinen Kindern mal die Klassenfahrt oder uns nen schönen Ausflug. Fazit ich bin froh das es die Leistung gibt aber es dürfte gern ein bissel einfacher sein. Liebe Grüße Sylvia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wohngeld wurde mir abgelehnt...Wo liegt denn die Grenze im Haushaltseinkommen für mich und meine Tochter? lg heike


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Heike, ganz ehrlich? Ich glaube, daß kann Dir das niemand seriös vorhersagen. Nur meine Meinung als Praktiker vor Ort. Wir (Arge) haben da so eine tolle Funktion in unserer Software. Die berechnet, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte. Die Funktion sagt JA, die Familienkasse Monate später erläßt einen Ablehnungsbescheid. Noch Fragen? Ich benutze diese Funktion seit Ewigkeiten nicht mehr. Aber: Es kommen, nach Monaten, die Leute zu uns zurück, und dann wird halt ALG II bewilligt. Der Sinn dieses Schildbürgerstreiches verschließt sich mir völlig, und ich bin nicht allein. Hoffen wir auf die neue Gesetzesfassung. Das gegenwärtige Gesetz ist ein Paradebeispiel dafür, wie durch schlechte Arbeit der Top-Juristen in den Ministerien ein an sich guter Ansatz der Regierung zu Grabe getragen wird. Viele Grüße Ralph/Snoopy


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Ralph, danke...das werd ich dann mal lassen...Mir hat schon der Aufwand für den Antrag auf Wohngeld gereicht! Laut Rechner hätte ich da immerhin ca. 50 Euro bekommen sollen - haben und nicht haben bis es im Job besser wird dachte ich - und nach immerhin nur 2 Monaten Warten bekam ich dann die Antwort: abgelehnt... Ja, die guten Top-Juristen...vor lauter Klauseln stellen sie sicher, daß auch ja derjenige nichts bekommt, der es bräuchte... lg heike


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe auch eine Ablehnung bekommen. Lt. Wohngeldstelle "darf" ich in München für drei Personen knapp 500,- Euro kalt an Miete ausgeben. Wenn mein Einkommen dafür nicht gereicht HÄTTE, HÄTTE ich Wohngeld bekommen. Da mein Einkommen aus ALG1 aber für eine Miete von 500,- Euro locker gereicht hat, bekam ich kein Wohngeld. Daß man eine Wohnung für drei Personen, die nur 500,- Euro kostet, in München aber mit der Lupe suchen muß - das focht die nicht weiter an. Hier kostet ja schon ein Studentenzimmer 500,- Euro. Und: Nein, ich ziehe mit zwei Kindern, davon eines halbwüchsig, NICHT in ein Studentenwohnheim, obwohl es da ja meistens recht lustig zugehen soll Inzwischen wurden die Sätze wohl geändert. Aber da ich jetzt ALG2 beziehe, ist das für mich rum ums Eck. Ich saß damals nur vor diesem Bescheid und wußte nicht, ob ich lachen oder weinen sollte. Gruß, Elisabeth.