Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, eine Bekannte erzählte mir heute das man bei Trennung im ersten Jahr doppeltes Kindergeld erhält, also der Elternteil bei dem das Kind lebt. Ich glaube das nicht und wollte mal hierbei nachfragen bevor ich bei der Familienkasse nachfrage. Sie War fest davon überzeugt, weil ihr das jemand erzählt hat, eine türkische Nachbarin, ich denke das ein Missverständniss vorliegt. Wäre ja zu schoen, befinde mich gerade im Trennungsjahr.
Definitiv nein.
Das stimmt definitiv nicht.
Aber wäre toll gewesen
LG
Jessi
Nein, doppeltes Kindergeld gibt es definitiv nicht. Das Kindergeld steht grundsätzlich dem Elternteil zu, bei dem das Kind hauptsächlich lebt (vereinfacht gesagt), beim Unterhalt kann jedoch der getrennt lebende, barunterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte des Kindergeldes auf seine Unterhaltspflicht anrechnen. Quasi: Jedem Elternteil steht rechnerisch das halbe Kindergeld zu, das betreuende Elternteil bekommt das ganze Kindergeld, aber das zahlende Elternteil darf seine Hälfte anrechnen. Vielleicht hat die Nachbarin das irgendwie damit verwechselt..?
...die betreffende Nachbarin kommt aus der Türkei. Verschiedene Länder zahlen ihren im Ausland lebenden Staatsangehörigkeiten unter verschiedenen Bedingungen Kindergeld und ähnliches. Vielleicht isses sowas? dass z. B. durch die Trennung eine türkische Mutter in D die Möglichkeit hat, Kindergeld aus der Türkei zusätzlich zu beantragen? Nebenbei bemerkt: ich liiiiieeebbbeeee immer solche Tatsachen, die man von jemandem gehört hat, der von seinem Nachbarn, die Cousine und deren Ehemann hat erzählt.....
So aufgeklärt
sie meinte wohl den Kinderzuschlag den man beantragen kann.
Dachte ich mir ja gleich das sie was missverstanden hat! !
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