Mitglied inaktiv
ich bekomme nur das halbe kindergeld schon seit 6 jahren. durch zufall habe ich nun erfahren, dass den vater eigentlich die hälfte des kindergeldes gar nicht zusteht, da er das kind gar nicht zu sich holt. also muß er auch keine unkosten decken. bei wem ist das auch soo?? kann man das geld dann einklagen??
Hallo,wieso halbes Kindergeld?Der Elternteil bei dem das Kind gemeldet ist und somit auch dort wohnt hat Anspruch auf das volle Kindergeld!Ist Euer Kind vielleicht bei jedem von Euch angemeldet?Ganz genaue Auskunft bekommst Du direkt bei der Kindergeldkasse,geht einfach telefonisch oder Du fragst mal beim Jugendamt nach.LG
ist es aber nicht auch so, dass bei der unterhaltsberechnung das halbe kindergeld dem vater zukommt? und irgendwas wurde mir da auch beim unterhaltsvorschuss erklärt, dass eben der vater nochmals kindergeld zugesprochen wird und somit der vorschuss eben nur 127 euro statt 199 sind. LG MEl
ja das wird am unterhalt abgezogen
na und beim vorschuss dann nochmal??? dann frage ich mich doch, warum mir das kindergeld überwiesen wird, wenn er doch das geld anrechnen darf*grübel* bin heute etwas stinkig über diesen mann , die beistandschaft ect. nils papa ist an ihm vorbeigefahren und hat nich tgewunken. er war sowas von traurig. und dann arbeitet er wieder und die beistandschaft denkt ned dran das zu prüfen. ich meine, wenn ich den unterhalt voll bekommen würde also die 199 wäre schonmal n eis mehr möglich oder mal freibad, aber so? bei mir zählt grad echt jeder cent, dank der netten forderung vom arbeitsamt
Sorry,aber ich verstehe im Moment nur Bahnhof!!Also,ich bekomme das volle Kindergeld für meine Jüngsten und trotzdem vom JA den Unterhaltsvorschuß in Höhe von 254 Euro und mein EX bekommt gar nichts außer dicken Rechnungen vom Amt.Wo bitte wird denn da irgendetwas angerechnet?Für meine Größere Tochter bekomme ich auch Unterhalt,147 Euro,ist zwar viel weniger als ihr zusteht aber immerhin.Und auch in dem Fall bekomme ich das volle Kindergeld.Ist es denn bei Dir oder jemand anderen anders?LG
Hallo, es kommt auf das Einkommen an. Ich bekomme z.b. das volle Kindergeld. Es wird irgendwie von Gehalt des Vaters gerechnet. Aber wie genau weiß ich auch nicht. Liebe Grüße S
moin, jeder elternteil erhält einen kinder- und erziehungsfreibetrag zur minderung seiner steuerlast. dieser freibetrag kommt regelmäßig erst bei der steuererklärung im folgejahr zum tragen. grundsätzlich als vorauszahlung für die daraus resultierende steuererstattung wird das kindergeld gezahlt. da es aus den freibeträgen beider eltern resultiert, steht es auch beiden eltern zu. ausgezahlt wird es allerdings in einem ungeteilten betrag nur an einen elternteil. im falle von unterhaltszahlung wird dem zahler grundsätzlich das halbe kindergeld (sein anteil) auf den zahlbetrag angerechnet. allerdings zur gänze erst, wenn er 135% des jeweiligen regelbetrags zahlt (=stufe 6 dt). bis dorthin wird es zur aufstockung des zahlbetrages auf 135% nicht angerechnet (§ 1612b abs. 5 bgb). ausnahme: uhv-zahlung durch das ja. dort wird immer der volle betrag angerechnet. der vollständigkeit halber: soweit die steuererstattung niedriger ausfallen würde als kigeld, gilt kigeld als familienförderung. deshalb ist es auch nicht zurückzuzahlen. greetz, nachtigall
Hallo! Also das ist komisch! Egal ob das Kind besuchsweise zum Vater geht oder nicht, dort wo es lebt (also in Deinem Fall bei Dir) geht auch das Kindergeld hin. Verstehe nicht, wie das bei euch so laufen konnte????? Sieht er das Kind gar nicht? Lg schulzi
haben keinen kontakt zum vater ein glück
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