Elternforum Alleinerziehend, na und?

Kindergartenplatz

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Hi Ihr Lieben, vielleicht weiss ja jemand von Euch eine Antwort:) Wenn man als Alleinerziehende einen Kindergartenplatz vorrangig bekommen hat und sich der "Status" ändert und mit dem Partner zusammenlebt - kann der Platz dann irgendwie streitig gemacht werden? Viele Grüsse, Evchen


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Nö, wieso?? Du hast den Platz doch auch weil du ihn brauchst egeal ob mit oder ohne Partner?? Versteh deine Frage nicht so ganz????


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ich verstehe die Frage schon denn ich komme ja in eine ähnliche Situation. Nur weißte, Du warst bei Anmeldung AE - woher sollst wissen ob Du in einem Monat einen Partner hast? Und davon abgesehen, AE bleibst immer... LG Sue


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Ist das Kind denn schon im Kindergarten? Wenn ja können sie es ja nicht auf die Strasse setzten, du hast ja einen Vertrag. Oder bist du vorrangig auf der Warteliste? Gruss Elkelein


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Mein Sohn ist schon im Kindergarten. Meine Sorge ist einfach, dass ihm der Platz genommen wird, falls ich mit meinem Partner zusammenziehen sollte ich somit nicht mehr alleinerziehend bin. Eine Erzieherin fragte etwas neugierig, von wegen, ob ich denn einen Partner hätte, ob es einen Papa gibt. .... Ich hab den Platz halt bekommen, weil ich alleinerziehend bin--- was ja nicht heisst, dass ich partnerlos bin. Trotzdem war mir etwas komisch bei der Frage, weil sie den Nachgeschmack hinterliess, ob ich denn berechtigten Anspruch auf meine Bevorzugung hatte....


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Der Platz steht dir zu egal ob du nun mit deinem Partner zusammen ziehst oder nicht, genau so gut kannst du ja dann in 3 Monaten wieder ohne Partner sein!!! Ne, ne mach dir da mal keine Sorgen, gehst du den arbeiten das du ein anrecht auf den Platz hattest???


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Ja klar, es ist eine Betriebskindertagesstätte, in der nur Kinder aus der Firma betreut werden dürfen.


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Na dann? Ohne KIGA Platz könntest du ja dann nicht mehr dort arbietn oder? ;O) Ne das darf man glaube ich nicht vom Partner abhängig machen! Sonst müssten wir alle ja immer AE bleiben! Alles Liebe Tina


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Danke für Deine aufmunternden Worte.. kam mir schon richtig schlecht vor, dass ich doch einen Partner habe... aber es vielleicht lieber vor der Erzieherin nicht zugeben sollte, damit die nicht auf falsche Gedanken kommt und denkt, ich hätte meinen Sohn da "reingemogelt".....


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Ne da lass dir mal kein schlechtes Gewissen einreden wir sind zwar AE aber doch nicht aus Holz :O)


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Hallo, Du verwechselst die steuerliche Behandlung von häuslichen/eheähnlichen Gemeinschaften. AE bleibst Du solange, wie due das alleinige Sorgerecht für Dein Kind hast! Michaela


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Hallo Michaela, bist Du Dir da ganz sicher???? Das heisst, wenn ich mit meinem Partner zusammenlebe, der nicht der leibliche Vater ist, bin ich alleinerziehend und habe auch weiterhin 20 Tage Kinderkrank? Viele Grüsse, Eva