Simpleton
Hallo noch mal, mein Sohn hat mich eben gefragt ob er ein Konto haben darf. Er ist 13 und ich denke das würde gehen. Nun frag ich mich ob ich diese Kontoauszüge auch beim AA zeigen muß? Ich meine das wäre sein Taschengeld was ich überweisen würde. Und es ist ja mein Geld und kein Einkommen oder?? Über Antworten bin ich dankbar. LG
wenn er was gespart hat und aufs Konto bringt wird das angerechnet?
Hallo, jeder hat doch einen Freibetrag -- auch Kinder. Die genaue Höhe kenne ich nicht, aber ich meine ich hätte mal gehört das es 150 Euro pro Lebensjahr sind und da kann Dein Sohn sicher eine ganze Weile sparen. LG leaelk
Meiner ist 8 und hat auch ein Konto. Ich würde auch sagen, das Geld ist kein Einkommen. Es ist ja sozusagen nur eine Umlagerung von Deinem Geld.
Grundfreibetrag 3.100 € für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind. Da kann er viel Taschengeld sparen.
Ich lege die Kontoauszüge der Kinder immer vor - was aber, aufgrund der Freibeträge, nie ein Problem ist.
Ich war letzten Montag zur Gruppeninformation zu Hartz IV und da wurde nur von 165 € gesprochen und keine Rede von einem Grundfreibetrag. Wäre aber toll, den dann dürfte mein sohn das Doppelte haben;-) LG Chrissie
Da hast du aber etwas falsch verstanden... 165€ auf dem Konto als Freibetrag kann nicht stimmen.
Ja, du musst dieses Konto angeben, ist ja auch nicht weiter schlimm
Das habe ich dazu gefunden: http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen LG Christine
dachte das wäre klar das die 165€ pro Lebensjahr ist.Also ein 10 jähriger 1650 € besitzen darf.So wurde es auch erklärt.DAs Wort Grundfreibetrag fiel gar nicht erst. Von daher wäre ich das skeptisch. LG Chrissie
Kinder haben doch bis 18 eine feste Summe und der Grundfreibetrag x Lebensjahre gilt für erwachsene Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft... oder? ![]()
aber es wurde halt auch anhand des 10 jährigen als Beispiel genannt.Ich kannt auch nur den Freibetrag +750€ für Extras (weiß den genauen Namen jetzt nicht mehr) LG Chrissie
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