ursel66
WAS muss Kind machen,damit diese "gültig" bleiben? Titel gilt 30 Jahre, aber müssen zwischendurch Pfändungsversuche erfolgen?
Mit dem 18. Geburtstag beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist, die einen Tag vor dem 22. Geburtstag endet. In dieser Zeit müssen die übergegangenen Unterhaltsschulden durch das nun volljährige Kind beim zuständigen Amtsgericht geltend gemacht werden, auch ohne Pfändung. Ist das Kind weiterhin in Ausbildung/Studium muss der Unterhalt für diese Zeit jährlich beim Amtsgericht aktualisiert werden. So mein Stand von vor drei Jahren. Jugendamt informiert umfassend, mal bei der ehemaligen Beistandschaft einen Termin machen - gibt es keine, einfach mal anrufen, spart Anwaltskosten.
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