Mitglied inaktiv
ich bin seit juni von meinem mann getrennt und beziehe ab 1.august eine eigene wohnung und bin somit dann offiziel und auch amtlich anerkannt alleinerziehend. nun meine frage: ich bekomme durch die trennung und dadurch das ich noch im erziehungsurlaub bin, ergänzend hartz4. ich wollte ab Januar, wenn meine tochter 1,5 jahre alt ist gerne wieder arbeiten gehen. erstmal ein paar stunden. in meinem alten beruf geht es nicht, da ich da minimum 30 stunden arbeiten müßte in der woche, aber dazu ist meine süße noch zu klein. jetzt würde ich mir gerne einen 400 euro job suchen,. kann ich da mich in der kinderkrippe anmelden und gibt es da für den platz einen zuschuß vom JA. denn ich müßte den platz ja erst sicher haben und die betreung gewährleistet, bevor ich mich auf jobsuche begebe. denn mit dem job, kann es ja mal schnell gehen und dann habe ich keinen betreunugsplatz. oder muß ich erst die arbeit haben um in dem alter schon einen betreuungskopsten zuschuß zu bekommen? lg
Hallo, ich würde mich erst mal um die Kinderkrippe kümmern. Schauen, welche ist gut, wie sind die Betreuungszeiten und welche hat freie Plätze. Dann den Arbeitsmarkt durchforsten, was an Minijobs so angeboten wird, wie der zeitliche Aufwand ist und wieviel Betreuung Du für Dein Kind überhaupt brauchst. Bis Januar hast Du ja noch ein bisschen Zeit. Das mit dem Zuschuss kann ich Dir leider nicht sagen. Gruß, Sonja
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