32+4
Hallo, wie unten oder auf Seite 2 steht, hatte ich zwecks Unterhaltsberechnung/-Eintreibung die Beistandschaft beendet. War persönlich dort und bat um Herausgabe der Urkunden. Die Herausgabe wurde mir vor Ort verweigert, sollte ich schriftlich bekommen. Das ist jetzt 4 Wochen her! Das Jugendamt wurde gleichzeitig durch meinen Anwalt schriftlich gebeten auch Auskunft zu erteilen, wo der KV wohnt und wann das Jugendamt bzw. die Beistandschaft den KV um Auskunft gebeten hat. Da ein Kind im April 12 wurde, hätte die Beistandschaft rechtzeitig um Auskunft bitten müssen. Auch mein Anwalt bekommt keine Rückmeldung vom Jugendamt. Habe gerade online geguckt, wer da wo zuständig sei, finde aber nur den Leiter des JA. Sollte ich (auch wenn der Anwalt involviert ist, der schreibt aber seltener) den Amtsleiter um Auskunft schriftlich bitten? Ich finde, das 4 Wochen nun eigentlich lang genug gewesen sind. Hier hätte doch mal was passieren können.
ich würde den anwalt bitten das zu machen. sobald einer eingeschaltet ist, bist du eigentlich raus.
Nach Rücksprache mit...soll ich den Amtsleiter ruhig anschreiben. Aber auf mein ständiges nachfragen schickt Anwalt heute per Brief ne Erinnerung raus..oh man
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