Elternforum Alleinerziehend, na und?

Kann mir bitte jemand helfen?

Kann mir bitte jemand helfen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo und Guten Abend, ich bin neu in diesem Forum hier und hab mal eine Frage und ich hoffe mir kann jemand Antwort geben, wei ich schon langsma aber sicher am Verzweifeln bin. Ich entschuldige mich auch schon mal im voraus wenn mein Text hier etwas gereizt und aggressiv wirkt, aber ich dreh bald durch! Frage: Wer (welches Amt/Behörde/Abteilung/wasauchimmer) ist für Unterhaltszahlungen zuständig?? Mein Freund ist Vater meiner Tochter, aber wir wohnen nicht zusammen und daher gelte ich als alleinerziehend / alleinstehend. An wen muß ich mich wegen Unterhalt wenden? Es muß doch irgendwo eine Stelle geben, irgendeine Behörde oder sonst was, wo klipp und klar sagt: "Ab demunddem Zeitpunkt zahlst Du jeden Monat soundsoviel Euro Unterhalt" und bestätigt bzw bescheinigt mir (als Mutter) das dann auch, damit ich mit dem Wisch anderweitige Unterstützung beantragen kann. Ich werd von einem zum anderen geschickt.... Oder gibt es sowas gar nicht?? Muß ich mit dem Kindsvater das alleine untereinander ausmachen und dann aufschreiben und beide unterschreiben das oder wie?? Für alle Antworten bin ich Euch dankbar... Liebe Grüße Conny


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ganz kurz und knapp: das Jugendamt und da die Abteilung für Unterhalt. LG mousy


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, sehr amüsant - da war ich gestern und die sagten sie rechnen nur aus wieviel er zahlen muß, aber alles andere macht das Arbeitsamt. Und die wiederum schicken mich zurück zum Jugendamt......*grummel*


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Du mußt zum Jugendamt wegen Unterhaltsvorschuß. Da stellst Du dann einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß. Das Jugendamt holt sich dann das Geld beim Kindesvater wieder oder hilft Dir dabei Unterhalt zu bekommen. Du kannst auch eine Beistandschaft beim Jugendamt machen, ist Kostenlos und die Regeln das für Dich wegen Unterhalt. Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen. Lg Danni


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo erstmal, kann nur versuchen, Dir Mut zu machen. Du mußt sehr, sehr hartnäckig sein. Laß Dich nicht so schnell abwimmeln und abspeisen bzw. hin- und herschicken. Kenne das aus eigener Erfahrung sehr, sehr gut. Die Behörden sind angehalten, so viel Stolpersteine wie möglich in den Weg zu legen, damit man irgendwann sagt: Ihr könnt mich mal. Jedenfalls scheint es so. Das mit dem Jugendamt und Unterhaltsvorschuß ist da die erste Anlaufstelle und laß Dir das nichts anderes erzählen von wegen Arbeitsamt. Mach dich im Internet schlau, hol Dir Broschüren bei deiner Stadtverwaltung und halt sie der oder dem Sachbearbeiter/in mal keck unter die Nase, wenn sie wieder abwimmeln wollen. Dann merken sie, Du hast Dich informiert. Toi-toi-toi und viel Geduld. Die brauchst Du.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ach und noch ein kleiner Tip: da sich der Unterhaltsvorschuß ja nur auf etwa 170€ beläuft, was Dir ja nicht sehr weit hilft, kann ich Dir nur raten, gleichzeitig einen Anwalt aufzusuchen. Mit Prozeßkostenbeihilfe mußt Du ja nichts bezahlen. Der regelt - wenn er gut ist - schon mal eine ganze Menge. Kann manchmal im Umgang mit den Behörden auch sehr hilfreich sein. Nur Vorsicht - die Erfahrung hab ich leider auch machen müssen - suche Dir direkt einen sehr guten. Mach Dich auch da im Internet schlau. Wenn Du nämlich mit dem ersten nicht zufrieden bist, bzw. der Dich nicht weiterbringt, gibts für den 2. Anwalt nix mehr und Du mußt ihn aus eigner Tasche finanzieren. AUA.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das regelt ganz klar das JUGENDAMT. Alleridngs muß sie die Pflegschaft/Beistandschaft für dein Kind haben. Wenn du ihnen die überträgst, kümmern die sich um alles!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es dir darum, irgendwas Schriftliches in der Hand zu haben, darüber wieviel er an Unterhalt zahlt, damit Du das beim Arbeitsamt vorlegen kannst und entsprechend Unterstützung bekommst.... Also es geht jetzt nicht darum, dass er nicht zahlen will!! (Gehe ich mal davon aus, da ihr ja immernoch zusammen seid!) Da lasst Ihr vom JA anhand seines Einkommens berechnen, was er zahlen muss und den Betrag gibst du bei der Antragstellung beim AA an! Sinnvoll wäre es, wenn er dir den Betrag immer überweist, denn dann hast du mit dem Kontoauszug (meist wollen die bei der Antragstellung ja die letzten Kontoauszüge sehen) den Nachweis... Das reicht in diesem Fall dann eigentlich erstmal! Wenn Du zusätzlich einen Unterhaltstitel haben möchtest, dann gehst du zum JA und lässt die Urkunde fertig machen und er unterschreibt. Beistandschaft beim JA braucht man dafür nicht, es sei denn, er würde sich quer stellen und es müsste übers Gericht laufen.... dafür kannst du die Beistandschaft beantragen und dann kümmert sich das JA um die Sache! Hoffe, ich hab mich nicht allzu unverständlich ausgedrückt und konnte Dir helfen!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo ihr alle, vielen lieben Dank für die ganzen Antworten. Ich bin wirklich jetzt ein wenig schlauer und die aufmunternde Worte haben mich auch wieder ein wenig aufgebaut! Danke nochmal an alle!!