Mitglied inaktiv
Oder muss man sein Recht immer über einen Anwalt einfordern? Grüße Sodapop
Alles was das Kind betrifft: Die Beistandschaft des JA *könnte* helfen. Alles was dich betrifft: Fordere selber oder beauftrage Anwalt.
Betrifft nur das Kind. Warum *könnte*? Und wer ist bitte die Beistandschaft?
Und meine Fragen konnte ich mir jetzt dank Onkel Google selber beantworten.
Da hast Du mir das richtige Stichwort geliefert.
*Könnte* weil manche Beistandschaften nicht können oder wollen oder beides.
um was gehts denn? habe noch nie einen anwalt gebraucht, regelt alles die beistandschaft
Es geht um den Unterhalt des Kindes. Ich denke, mit der Beistandschaft bin ich somit an der richtigen Stelle.
Somit könnte ich heute meinem Noch-Mann sagen: "Rück die Kohle raus, oder das Amt kommt"
Grüße
Sodapop
Vor allem musst du ihn erst mal schriftlich und nachweisbar zur Zahlung auffordern. Neugierig frag: Ist er ausgezogen?
Dann hab ich ja schon alles richtig gemacht.
Und leider nein, er wohnt nach wie vor in der Wohnung......*seufz*. Aber immerhin hab ich jetzt Lohnsteuerklasse 2 statt 3. Wer das freiwillig macht, der hat sich garantiert getrennt.
Grüße
Sodapop
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