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kann ich das verlangen?

kann ich das verlangen?

jessy-less

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kann ich vom KV verlangen, dass er den Unterhalt am anfang des monats zahlt und nicht erst mitte oder wann es ihm grad passt?


desireekk

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Antwort auf Beitrag von jessy-less

Hallo, ganz klar im BGB geregelt: § 1612 Abs. 3 Satz 1 BGB Geldrenten sind mtl. im Voraus, also zum 1. , zu bezahlen. Viele Grüße Désirée


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von jessy-less

Verlangen kannst Du das, aber schwerlich umsetzen. Denn bis Du dann pfänden würdest, was ja Vorlauf braucht, ist es eh Mitte des Monats. Von daher würde ich sagen : Froh sein dass er überhaupt zahlt und das Geld nicht verplanen für die erste Hälfte des Monats, dann fehlt es auch nicht.


carmenm.

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Antwort auf Beitrag von jessy-less

hallo,es gibt aber auch arbeitnehmer die ihren lohn erst zur mitte des monats bekommen.


shinead

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Antwort auf Beitrag von carmenm.

Egal wann ich mein Gehalt bekomme. Der Unterhalt und die Miete sind halt zum 1. fällig, alles andere ist Verhandlungssache. Solange der Unterhalt problemlos läuft, würde ich Kulanz walten lassen. Wichtig wäre mir aber, darauf hinzuweisen wie es eigentlich sein sollte, dass ich seine Zahlungen aber so in Ordnung finde.


ungewohnt

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Antwort auf Beitrag von jessy-less

es nicht durchsetzen. Ich hatte ein Urteil: Zahlbar zum 1. des Monats und er hat - die 13 Monate, die er überhaupt bezahlt hat - immer erst zum 10.-25. d.M. bezahlt. Bei der Verhandlung wurde er nur darauf hingewiesen, er muss.... aber es hatte keine Konsequenzen. Ich bekam den Rat, mich gar nicht auf eine Zahlung einzustellen (von seinem! Anwalt). Also: ärger dich, plan es halt erst für Mitte des Monats ein!


desireekk

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Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Naja... je nach Urteil: war daraus direkt vollstreckbar? dann kannst Du am 4. d. M. direkt zum Gerichtsvollzieher marschieren und die Zwangsvollstreckung beantragen. Kostet dich aber erst mal Vorauskasse. man kann Recht anwenden oder auch nur staunend danebenstehen. Viele Grüße Désirée


ungewohnt

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Antwort auf Beitrag von desireekk

klar, ich habe 2 x den Gerichtsvollzieher geschickt und mir die 130 € auch noch an die Backe gehangen.... wo nichts ist usw. Ich wollte nur klar machen, dass selbst der Richter sagt: Hauptsache es wird gezahlt. Ob nu am 1. oder 30. sch**** egal