Elternforum Alleinerziehend, na und?

Informationspflicht und Sorgerecht - wie ist das genau?

Informationspflicht und Sorgerecht - wie ist das genau?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, die Frage von Idgie weiter unten hat mich zum Nachdenken gebracht, was wäre, wenn meine Kleine mal ins Krankenhaus müsste oder so. Bisher wars ja eh immer so, dass - wenn mal was Dramatischeres war (z. B. die grosse Mittelohrentzündung) - mir eh nicht geglaubt wurde, weil ich mir das ja alles nur ausdenke... naja. Aber jetzt mal echt, was wäre wenn sie ins Krankenhaus müsste? Da ich alleiniges Sorgerecht hab bin ich immer davon ausgegangen, dass ich da nicht unbedingt eine Mitteilungsaktion draus machen müsste, und es bestimmt auch ohne seine Machenschaften schon schlimm genug wäre, wenn die KLeine was Schlimmeres hätte. Aber wie ist das rechtlich? Könnte ich da rein rechtlich ein Problem bekommen? (Ich will noch mal betonen, dass ich nicht nach einer MORALISCHEN Verpflichtung sondern nur nach der rechtlichen frage!) Danke für Antworten! WM


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hierzu gibt es kein geschriebenes sondern nir gesprochenes Recht. I. d. R. ist es so, daß ein Vater, der keinen regelmäßigen Umgang hat, so ca. alle 6 Monate einen Entwicklungsbericht (kein sseitenlanger Roman) inkl. Foto erwarten darf. Nachdem Du Dich alleine um Dein Kind kümmern "musst" (=allein. elterl. Sorge), mußt Du ihn auchnicht von einem Khrs.-Aufenthalt unterrichten. Evtl. bei Lebensbedrohung, damit er "Abschied" nehmen könnte... Hilftdas? Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

:o)