Elternforum Alleinerziehend, na und?

Hilfe -wie reagieren wenn umgangsrecht Int. verhin

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Hallo, brauche mal wieder Rat. Und bitte um Stellungnahme von Betroffenen. Ich bin alleinerziehend und unser Sohn besucht jedes 2. Wochenende seinen Vater. Nun hat er zum Freitag eine Geburtstagseinladung bekommen, und am Samstag steht ein Besuch im Vergnügungspark an. Bezüglich des Parks habe ich den Vater gebeten mir bis Ende vorletzter Woche bescheid zu geben ob es geht, sonst sehe ich es als stillschweigende Zustimmung, da wir uns anmelden müssen ( vom Sportverein ein Ausflug - verbilligter Eintritt und Busreise). Keine Rückmeldung, ich melde uns an. Nun rufe ich vorsichtshalber noch mal den Vater an, um anzubieten dass der Lütte ja von Sonntag bis Montag bleiben könnte, da meinte sein Vater, er habe selber was mit dem Lütten vor, er holt ihn am Freitag ab. DARF ER DAS? Der Kleine freut sich riesig auf die Geburtstagsfeier und will auch unbedingt zur Tolkschau. Und nun darf er nicht! Es war Lange geplant und ich habe gefragt. Was soll ich nur machen, bitte dringend um Hilfe. Hatte jemand schon mal solche Probleme? Mit seinem Vater kann ich keine Einigung erzielen, er beharrt auf seinem Standpunkt, Was Tun? Danke Mariam


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Hallo Miriam! Wie ist das denn bei Euch mit dem Umgang geregelt? Habt Ihr Euch untereinander geeinigt oder ist es vielleicht sogar in einem Scheidungsverfahren gerichtlich festgehalten worden wann der KV den Umgang zu pflegen hat? Habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Bei wem liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Doch sicher bei Dir als Mutter, o.? Ich denke nicht, dass er berechtigt ist seinen Sohn gegen Deinen Widerstand mit zu nehmen (auch wenns sein WE ist, aber wenns Kind krank ist, wird er´s ja auch bei Dir lassen) Also ich finde dieses Verhalten rücksichtslos, schließlich hattest ja gefragt und um Antwort gebeten und zum anderen sollte es doch immer zum Besten des Kindes sein ( in dem Fall die erhaltene Geburtstagseinladung und der Ausflug). Klingt für mich als würde er Dich treffen wollen, und das er dafür über euren Sohn geht ist echt das allerletzte. Versuch doch noch einmal in einem Gespräch alles deutlich zu machen und weise darauf hin, dass er genügend Zeit hatte um Einspruch einzulegen, und auf das Wichtigste mach ihm klar, dass sich Euer Sohn sehr darauf freut. Will er ihm das wirklich versauen? Ich kenne die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich nicht, aber Du solltest Dich dann Notfalls an Beratungsstellen oder einen Rechtsanwalt wenden. wünsche Euch eine friedliche Lösung mit der Alle leben können! LG und gute Nacht, Katrin


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Verstehe ich das richtig: Du hast dem Vater gemailt oder sonstwie nachweisbar mitgeteilt, daß diese Veranstaltung am Sa stattfindet und Du Euch anmeldest, wenn er nicht bis xxxx widerspricht? Und der Herr hat sich nicht gemeldet? Dann würde ich am Freitaf zur Abholzeit nicht da sein (wahrscheinlich werdet Ihr sowieso beim Kindergeburtstag sein) und am Samstag zum Ausflug fahren. Ich hatte mal eine ähnliche Situation im Trennungsjahr. Damals gab es die Regelung, daß die Kinder immer 3,5 Tage bei mir und 3,5 Tage bei ihm waren. Ich wollte mit den Kinder über die Weihnachtsfeiertage zu meiner Schwester fahren und habe ihm eine Mail mit drei Vorschlägen geschickt. Zwei Vorschläge beinhalteten einen Ausgleich für die verpaßten Tage, wenn ich die Kinder mitnehme (die Feiertage waren soweiso "meins") und der dritte Vorschlag war schlicht und ergreifend: Wir setzen den Rhythmus wieder ein, wenn wir von der Reise wiederkommen. Wenn er bis zu einem bestimmten Tag (bis zu dem ich die Fahrkarten gekauft haben mußte) nicht einen der Vorschläge annimmt oder einen anderen Vorschöag macht, tritt automatisch Vorschlag drei in Kraft. Natürlich hat er sih nicht gemeldet, natürlich habe ich die Fahrkarten gekauft, und natürlich fiel ihm dann drei Tage vor Weihnachten ein, daß er die Kinder an "seinen" Tagen haben will, egal, wie ich das anstelle. Nach Absprache mit dem Jugendamt und meiner Anwältin habe ich seine Getöse freundlich irgnoriert, bin mit den Kindern gefahren und wie geplant und angekündigt geblieben. Du hast ihm die Möglichkeit des Einspruchs gegeben, Du hast Euch angemeldet und den Eintritt bezahlt, die Kuh ist vom Eis und feddich. Wenn Du nett bist, kannst Du ihm ja ein Ausgleichs-WE anbieten. Wenn Du wirklich mega-nett bist, kannst Du ihm anbieten, den Ausflug statt Dir mit dem Kind zu machen. Aber ich würde das durchziehen. Er hat sein stillscheigendes Einverständnis gegeben. Gruß, Elisabeth.


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Hallo Elisabeth! Also, "soooo energisch" hab ich mich nicht getraut zu posten ;o) *grins* Aber im Grunde würd ich es auch genau so empfehlen und machen wenns mal so kommen sollte. Katrin


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Wie alt ist euer Sohn? Ich würde ihn dann selbst entscheiden lassen. Für mich hört sich das nach reiner Schikane vom Vater an und das würde ich so nicht zulassen. LG Heike


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... er hat gesagt wenn er da nicht hin kann dann hasst er den Arsch. Ich habe ihm erklärt das Papa kein Arsch ist, und man auch nicht immer grad da sein kann, wos besser ist, aber es war alles geplant und auch rechtzeitig angemeldet, also kann ich die Enttäuschung verstehen. Auch gegen den Fußballsport seines Sohnes ist sein Vater, weil das ja auch die Wochnenenden betrifft, da hab ich schon geregelt, dass der kleine nur alle 2 Wochen kann :-( Hab nur Angst es einfach durchzuziehen, ich will ja keinen Krieg. Aber der kleine möchte nichts verpassen, wenn alle Kindergartenkinder erzählen, und er war nict da, wäre es schlimm für ihn.


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Es geht auf Kosten des Kindes wenn der Vater so sehr auf sein Umgangsrecht beharrt und das würde ich mir nicht gefallen lassen, Krieg hin oder her. Es ist zwar ärgerlich für den Vater wenn gerade an DEM WoEn das Kind quasi ausgebucht ist aber ich würde sagen: Pech für den Vater! Dann kann er seinen Sohn doch am nächsten WoEn abholen! Und wenn er da nicht mitspielen will, also auch gar nicht daran denkt, was er seinem Sohn damit antut, ist er wirklich ein Arsch! LG Heike


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... hab zwar eigentlich nicht den Mut, das Programm, welches ansteht durchzuziehen, und kann auch verstehen, dass es dem Vater wichtig ist, aber wenn er was vorhat, dann kann auch verschoben werden.Ich werde unseren Sohn einfach zum Geburtstag bringen und abwarten was passiert, wenn er hier aufläuft und Ärger machen will, werde ich die Polizei rufen. Den Vergnügungstag am Samstag sehe ich noch nicht so. Mensch, so eine Trennung ist doch oft sehr belastent und ein wenig von dem Frust und Ärger, den man in der Beziehung hatte, wird wohl immer ein wenig erhalten bleiben. Lieben Dank für die Antworten


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hi, ich sehe das anders als meine vorschreiberinnen. "umgang" ist ein gesetzter termin, ebenso wie schule, arbeit oder sonstwas. da plant man halt nix *ohne* vorherige zustimmung des anderen. mit funktionierender kommunikation ist das wahrnehmen solcher termine kein problem; ohne geht das aber nicht. m. e. handelt der vater hier zwar kontraproduktiv, sturheit auf deiner seite ist aber auch nicht besser oder lässt du dir in deine planung unter der woche ohne weiteres hineinreden? für kind ist es natürlich blöd, allerdings finde ich, da du dir diesen schuh anziehen musst. die termine waren ja offensichtlich nicht klar besprochen; bei mangelhafter kommunikation kann man eben nicht von zustimmung bei nichtäußerung ausgehen. greetz, nachtigall