Mitglied inaktiv
Hi, ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe eine Mutter-Kind-Kur genehmigt bekomme und darüber freue ich mich riesig, nur die finanzielle Sache macht mir ein bisschen Kopfzerbrechen. Ich habe jetzt gehört, dass mir in dem Monat der Kur 35% vom AlG2 abgezogen wird, da wir ja in der Kur versorgt werden, aber ein großer Teil meines Alg2 geht zur Bezahlung der Schulden meines Ex drauf und natürlich für Fixkosten wie zB Telefon. Wenn mir jetzt wirklich die 35 % abgezogen werden und ich auch noch die Zuzahlung für die Kur bezahlen muss, dann frisst das alles auf, was ich für den Monat bekomme, sprich für die 4. Woche des Monats haben wir kein Geld mehr und auf jegliche Ausgaben während der Kur (Bastelgeld, Ausflüge, mal etwas ausser der Reihe, etc...) müssten wir total verzichten. Ich brauche mal Tips, ob das wirklich alles so konsequent abgezogen wird. LG Peli
Ich weiß, das die Diakonie dir bei der Finazierung hilft, aber ich glaub nur wenn du die Kur über die einreichst. Würd da einfach mal nachfragen. Liebe Grüße Becky
hast du mal bei der krankenkasse nachgefragt ob du überhaupt die zuzahlung tätigen mußt? als ich nämlich meine genehmigt hatte und es jetzt zur trennung kam hatte ich da nachgefragt und da gibt es möglichkeiten keine zuzahlung zutätigen bzw. tätigen zu müssen. frag da mal nochmal genau nach. denn das wäre ja schon einiges was du dann an geld wieder hätest. ansonsten kenn ich michmit dem ganzen finanziellen noch nicht aus. wie gesagt mir hatteman gesagt es gibt da möglichkeiten grade wenn man alg2 bekommt besteht da wohl die möglichkeit, daß man da nix zu zahlt so hab ich das jednefalls noch im kopf. fragen kostet jabekanntlichnix außer der telefongebühren vieleicht. LG
Hallo! Ich war vor vier Jahren zur MuKi-Kur und mir wurde nicht ein Cent abgezogen. Ich hatte es sogar noch gewagt und nach Taschengeld gefragt *gg* und mein SB sagte, daß ja das ALG 2 sozusagen als Taschengeld gilt. Irgendjemand sagte mir mal, einiges liegt im Ermessen des jeweiligen SB obwohl ich mir das nicht vorstellen kann. Ralph, falls du das liest: Hat ein SB wirklich einen Ermessensspielraum???? LG Heike
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