Dijanna
Hallo, ich brauche Hilfe! Es geht um den Punkt 1.3. Bezugszeitraum. Überall steht, dass man hier mind. 2 und höchstens 12 Monate ankreuzen darf. Ich möchte aber 14. Monate in Anspruch nehmen, da ich Alleinerziehende Mutter sein werde. Weiter unten kann ich angeben das ich 14. Monate in Anspruch nehmen möchte, weil ich das alleinige Sorgerecht habe. Alles sehr verwirrend. Wie kann ich denn beweisen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe? Die wollen doch bestimmt einen Nachweis darüber. Wird mir das beim Jugendamt irgendwie automatisch zugeteilt bzw. ein Schreiben dazu ausgehändigt oder wie darf ich mir das alles vorstellen?
du scheinst in Ba-Wü zu wohnen ;-) also 1.3 kreuzt du 1-14 an, bei dem Punkt drunter, dass du das alleinige Sorgerecht hast. Dann legst du eine Kopie der Bescheinigung vom Jugendamt über das alleinige Sorgerecht bei und fertig ;-) Falls du es weißt schreib bitte mit dazu, ob der Vater in Deutschland lebt und oder arbeitet! ach so, das Schreiben vom Jugendamt kriegst du von dort auf Aufforderung, von alleine geht das leider nicht, ist aber nicht sonderlich schwierig
falls noch mehr fragen auftauchen, einfach schreiben. Ich kenn den antrag auswendig ;-)
Du bist ein Schatz, danke für die schnelle Rückmeldung. Der Vater wohnt inzwischen nicht mehr in Deutschland und arbeitet auch nicht hier. Daher bin ich leicht verwirrt wenn es um diese Sorgerechts/Vaterschaftsanerkennungsgeschichten geht. Ist aber grundsätzlich noch ein großes Thema zwischen uns, da er sich selber erst mal informieren muss wie das alles über die Bühne gehen kann. Bis es aber so weit ist, kann noch viel Zeit vergehen. Ich weiß eben nur nicht was genau, was ich dem Elterngeldantrag beilegen muss oder wie schnell ich so ein offizielles Dokument vom Jugendamt erhalten kann. Aaaahhhhhhhhhhhhhhhhhh mein Kopf raucht inzwischen! Liebe Grüße Dijanna
hast pn
du auch ;)
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