Elternforum Alleinerziehend, na und?

@hexenkessel

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Hallo Du, sry, aber es ist definitiv nicht richtig, dass es 12 Monate am Stück sein müssen... nur 12 Monate in den letzten 24 Monaten- das darfst Du mir glauben, ich arbeite nämlich bei der Arbeitsagentur und hätte ansonsten allein heute ca. 12 mal Anspruchsunberechtigten einen Antrag ausgehändigt... LG, Maike


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Also nochmal für Blöde: 12 Monat am Stück in den letzten 24 Monaten??? Weil ohne Mist jetzt, bei mir war es so: Jahrelang Vollzeit ohne Unterbrechung von 1995 bis 2002 (Ausbildung von 1992 bis 1995 danach Übernahme). Im Februar 2002 wurde ich arbeitslos, im September 2002 kam meine kleine Tochter zur Welt, ich blieb bis Mai 2005 zu Hause (das aller erste Mal überhaupt in meinem Leben, habe noch eine große Tochter, bin wie gesagt immer Vollzeit weg gewesen!) = 3 Jahre insgesamt. Dann Job ab 01.05.05...3 Monate Arbeit, betriebsbedingte Kündigung, ich zum Amt AlGI beantragt, nach 6 Wochen ABLEHNUNGsbescheid!!!! Ich zum anderen Amt wegen AlG II = auch Ablehnungsbescheid weil erst ab Tage der Antragsstellung. War ein klassischer Beratungsfehler vom AA, die hätten mich wohl gleich zum anderen Amt schicken müssen. Auf jeden fall habe ich KEIN geld bekommen da kein Anspruch! Ich habe dann zwar AlGII beantragt aber das war dann auch unnütz weil ich für die 6 zurück liegenden Wochen ja keinen Anspruch hatte und alles aus eigener Tasche bezahlt habe. Und dann hatte ich auch wieder nen neuen Jab ab 15.10.05 und habe mein gehalt bekommen. Der Typ vom AA hat mir gesagt (ich war dann ja öfter da) das ich die 12 Monate halt nicht zusammen bekommen habe weil ich ja im ERziehungsurlaub war und danach nur 3 Monate gearbeitet habe. Die Zeit davor (also meine Vollzeitbeschäftigung) zählt nicht mit weil zu weit zurück. War super ärgerlich weil ich 6 Wochen keinen einzigen Cent bekommen habe und mit 2 Kindern zusehen musste...hat mich geärgert un dich habe voll geheult auf dem Amt weil ichs nicht verstehen konnte. Da rackert man sich ab, geht Vollzeit arbeiten jahrelang und bekommt NIX. War voll fertig. Mein Anwalt meinte wir hätten aber null Chance das AA zu belangen bla bla bla. Habs dann auch gelassen weil sind meien Nerven und jetzt habe ich ja wieder seit einem Jahr einen Job und mir gehts wieder gut :0) Danke nochmal für den Tip :0)))


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arbeitslos ab februar 2002 bis etwa mitte juli 2002 (beginn muschu) das sind 5,5 monate alg I bezug. da du nicht in einem arbeitsverhältnis gestanden hast hattest du keine elternzeit- ganz klar- somit keine fristverlängerung durch elternzeit. ergo: nach deinen 2,5 jahren hausfrau (ist nix anderes, war keine elternzeit!) waren also keine 12 monate versicherungspflichtige beschäftigung in den letzten 24 monaten gegeben. wenn du allerdings im februar 2002 alg I beantragt hast, hättest du deinen restanspruch bis zu 4 jahre danach geltend machen können. da frag ich mich, warum das nicht passiert ist? hast du einen neuantrag oder antrag auf wiederbewilligung gestellt?


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Gott ist das kompliziert...ertsmal DANKE für deinen Bericht, sehe das jetzt etwas klarer (man lernt ja nie aus). Aber: Ich hABE ja im Februar 2002 AlG I beantragt (damals ja noch die alte Version) und auch bekommen logischerweise weil ich ja davor normal gearbeitet habe. Habs ja auch bekommen bis zum MuSchu und 8 Wochen nach der Geburt ja auch gaaaanz normal weiter. War die ganze Zeit als Arbeitslos gemeldet und habe das AlGI und dann die alte Arbeitslosenhilfe erhalten. Bin also nicht zum Sozialamt oder so, habe ja wieter nach Job gesucht. Dann kam ja zum 01.01.0.....4 war das glaube ich diese neue Geschichte und es ging automatisch ins AlGII/Hartz4 über. Das habe ich dann bis 30.04.05 bekommen. Den rest kennst du ja....


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..also hast du 12 moante alg I bezogen oder nicht? dann ist doch klar dass du keinen neuen anspruch hattest... ähm..ich bin ganz verwirrt grad. wann hast du den antrag gestellt, der abgelehnt wurde?


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Habe eine ganz neuen Antrag gestellt. Aber vielleicht lags auch daran, das ich mittlerweile in einem anderen Bundesland gelebt habe??? Von Schleswig-Holstein nach Hamburg??? Allerdings kann man das direkt am PC einsehen, Schlewig-Holstein+Hamburg haben da einen Anschluss. Mir hat aber auch keine Sau was von nem Restanspruch erzählt! Habe halt zum 01.02.02 AlG beantrag, bis zur Arbeitslosenhilfe und dann gings automatisch in Hartz4 über bis ich endlich nen neuen Job hatte zum 01.05.05. Den dann leider nach 3 Monaten verloren und ich war bis 15.10.05 wieder arbeitslos. Bin gleich nach meiner KÜ zum AA, arbeitslos vom 01.08.-15.10.05....dann wieder was Neues zum Glück.


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Ist auch voll kompliziert, bin letztes jahr ja auch von Amt zu Amt und war nur am heulen weil ich nicht mal die Miete zahlen konnte :0( Neuer Job zum 01.05.05, Kündigung zum 31.07.05, neuer Antrag auf AlG ab: 01.08.05. Bestimmt so mörder kompliziert weil die Änderung wegen Hartz4 kam zwischendurch *nerv*.


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ähm, aber du hast doch gar keinen neuen anspruch erwirtschaftet.. du hast deine 12 monate alg bekommen, mehr gibts doch nicht. bei antragstellung in 08/ 2005 hattest du ja nur 3 monate gearbeitet... die zeit davor kann ja nicht zählen, für diese zeiten hast du doch schon 12 monate alg bekommen. und übrigens hat das mit den bundesländern nichts zu tun... es ist eine bundesagentur :-) und das programm ist bundesweit, selbst ich könnte in deine daten schauen ;-) was mir das denken abgenommen hätte.. ohne leistungsdaten war das ein echter krampf für mein armes hirn. lieben gruß + lg


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Lieben dank für das Gehirntraining :0) Ist mir mittlerweile auch klar, das ich ja gar keinen neuen Anspruch erwirtschaftet hatte...aber mal ganz im Ernst: Wenn der Knabe das im AA auf seinem Bildschirm sieht meine vorherige Lebensgeschichte, warum sieht der das nicht und schickt mich nicht zum anderen Amt? Ich wurde arbeistlos und bin zum AA, so wie es sich gehört. Der Knabe kuckt sich meine Daten an (stimmt ja, bundeseinheitlich geregelt *fg*), fragt, redet, dabbelt und drückt mir den Antrag in die Hand "Bitte ausfüllen und zurück, dauert etwa 6 bis 8 Wochen"). Nach 6 Wochen dann (natürlich) der Ablehnungsbescheid. Ich zum anderen Amt wegen AlGII, aber klar: Erst ab Tag eder Antragstellung und das war ja rst NACHdem ich den Ablehnungsbescheid bekommen hatte. Finde ich voll schlimm weil ioch die 2 Monate die Miete nicht zahlen konnte und uns es echt dreckig ging finaziell, musste mir überall was leihen. Das ärgerliche ist echt das ich vorher 10 Jahre trotz Kind Vollzeit arbeiten gehe und einbezahle und dann mal 3 Jahre zH bleibe (nicht freiwillig, wurde arbeistlos un dhabe nix Neues gefunden) und dann hilft mir kein Amt. Das eine berät mich flasch, das andere kann mir nicht helfen. War echt Mist die Zeit und ich ärgere mich weil der Sachbearbeiter beim AA mich in meinen Augen falsch beraten hat, der hätte das doch sehen müssen (DU hast e sja auch gesehen, trotz fehlender Einsicht in meien Daten *grins*). Also wenn ich jemanden falsch berate un der kriegt plötzlich eine Steuernbachzahlung von paar Tausend Euro bin ich am Arsch un dmeienn Job los...traurig kuck. Vielen dank für deine aufschlussreiche Hilfe :0)


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.. ich meine, du hättest nicht mal den antrag bekommen dürfen- ICH hätte dir den nie ausgehändigt. wozu? er hat auf jeden fall gesehen dass kein anspruch besteht. das ist glasklar. ich hätte dich sofort zur arge geschickt. ist bei uns sogar mit im haus, also sehr unkompliziert. ob das da wirklich so läuft ( ab tag der antragstellung) weiß ich absolut nicht. aber zB wohngeld kann man meines wissens nach bis zu 6 monate rückwirkend bekommen. ist jedenfalls sehr, sehr unglücklich gelaufen und es reizt mich allmählich sehr, mal in deine daten zu schauen. aber würde dir ja auch nichts mehr nutzen, höchstens licht ins dunkel bringen. zu denken gibt mir aber deine aussage " Das ärgerliche ist echt das ich vorher 10 Jahre trotz Kind Vollzeit arbeiten gehe und einbezahle und dann mal 3 Jahre zH bleibe (nicht freiwillig, wurde arbeistlos un dhabe nix Neues gefunden) und dann hilft mir kein Amt." zu uns kommen momentan irre viele ex- VWler, die mit 90.000 - 200.000 tacken abfindung einen aufhebungsvertrag geschlossen haben, jetzt entweder arbeitslos sind oder hausfrau/ - mann sein wollen und jammern, dass sie keine kohle kriegen (sperrzeit/ kein anspruch wegen hausfrauendasein). das regt mich auf. die jammern auch immer "ich hab x- jahre eingezahlt...". aber der anspruch bleibt nunmal 12- 18 monate. danach muß man erstmal wieder einzahlen. geht mir nicht anders... ich habe auch nur einen befristeten vertrag und bin- aufgrund der finanziellen situation der BA- wahrscheinlich ab dezember ebenfalls wieder arbeitslos. zum glück mit 10 monaten restanspruch ;-) lg


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ja, da ich ja gelernte Finanzbeamtin bin und weiß was im Staat so abgeht finaziell etc...habe ich da ja auch vollstes Verständis für das ich keinen Anspruch mehr hatte. Finde es moralisch nur sooo'n Mist - der Sachbearbeiter hat mich falsch beraten, DARUM gehts mir ja nur. Nicht das ich sagen "ääähhh, habe doch 10 Jahre einbezahlt und nu?!". saß da ne halbe Std mit dem Knaben und der hat mich NICHT zur Arge geschickt. Da ist's wie beim "alten" Sozialamt: Leistungen nicht für zurück liegende Zeiten, erst ab Tage der Antragsstellung! Ja, Wohngeld habe ich noch bekommen 100,00 Euro im Monat rückwirkend ab April aber nur komischerweise....ist ja auch egal, bin ja froh da sich wieder seit 1 Jahr nun nen neuen Job habe und nicht mehr zum Amt muss. war ne scheiß Zeit! War beim Anwalt wegen AA verklagen auf Zahlung weil ich einen Kredit aufnehmen musste für die Miete, den darf ich jetzt abbezahlen. Nur weil der Kollege da beim AA gepennt hat. Und der redet noch so lange mit mir über meine Ausbildung beim Finanzamt, meine Fortbildungen wegen Computer und dann meien Arbeit als Sreuerfachangestellte und meien Arbeistlosigkeit...das volle Programm halt. Und sagt noch wortwörtlich "ja hier sind sie richtig, na mensch sie kriegen bestimmt schnell wieder was Neues, ich gebe Ihnen mal den Antrag mit" und drückt mir das Teil in die Hand. Unglaublich!!!! Und ich renn von Amt zu Amt, nur noch nen Euro in der Tasche nix zu Essen zu Hause und alle zucken nur mit den Schultern, das war echt schlimm!