Elternforum Alleinerziehend, na und?

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Hi!guten Tag! Lebe mit meinem lebensgefährten zusammen.Ich habe eine Tochter bekomme Unterhaltsvorschuss.Was ist wenn ich heirate.Bekomme ich dann immer noch unterhaltsvorschuss.Vielleicht hat jemand von euch so ne erfahrung gemacht.und kann mir helfen


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soweit mir bekannt, entfällt der anspruch auf unterhaltsvorschuss mit der eheschliessung. gruss, martina


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Bekommst Du den Vorschuss für Dich oder Dein Kind?Gibt es überhaupt Vorschuss für Ehefrauen??? Das fällt doch unter Sozialhilfe oder wie das nun auch heissen mag. Denn der des Kindes wird ganz klar nicht wegfallen.....weeeeeeeeeeil....Dein neuer Mann ist Deinem Kind nicht unterhaltspflichtig oder ist es seins? Das ist nicht so eindeutig aus Deinem Posting zu lesen ;o) Wenn es sein eigenes Kind ist, fällt er weg, denn DANN wohnt ihr ja zusammen und er kommt eh für die Ausgaben der Kleinen auf. LG, Meike


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also meine beziehen ja Halbwaisenrente und das ist ja fast wie Unterhalt. (nur weniger *fg*). Wenn ich heiraten WÜRDE, würden sie die Renten weiter beziehen.


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hier, hab grad gegoogelt und folgendes bei wikipedia gefunden: Der andere Elternteil kann zum Regress herangezogen werden, wenn er absichtlich seine Unterhaltspflichten verletzt. Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht dann nicht (mehr), wenn der alleinerziehende Elternteil wieder anderweitig heiratet (auch wenn der Ehegatte nicht ein Elternteil des Kindes ist, sondern Stiefvater/Stiefmutter) oder (mit einer gleichgeschlechtlichen Person) eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. lg martina


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huhu anja, das hat aber nix mit dem unterhaltsvorschuss zu tun! wenn mein baby da ist, werde ich KEINEN anspruch auf UHV haben, so lange der vater in D stationiert ist. als annika das sagte, wollte ich es ihr nicht glauben, weil ich dachte, das wurde bei ihr daran festgemacht, dass sie zu dem zeitpunkt der antragsstellung noch nicht rechtskräftig geschieden war. wenn der KV wieder brav daheim in amiland ist, kann ich unter bestimmten voraussetzungen UHV beantragen. den anspruch auf unterhalt berührt dies allerdings nicht! lg, martina


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hm, danke Martina:-) Aber wenn dem Kind Unterhalt "zusteht" (ich hasse das Wort *g*), steht ihm dann nicht genauso UHV zu?


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Anspruchsvoraussetzungen Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt bzw. das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine Waisenbezüge erhält.


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so meinte ich das. Das Kind bekommt das doch dann alsom weiter, ähnlich wie bei mir? Gerade stehe ich auf der Leitung *ggg*


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der neue Mann adoptiert das Kind, dann fällt UHV logischerweise weg oder?


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Nein, da steht doch, das der Elternteil, bei dem das Kind lebt, LEDIG sein muß! Los, runter von der Leitung...! ;) Bei Dir ist das was anderes, Rente ist ja unabhängig von Familienstand!


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*g* ok, ich füge mich und gebe auf;-) Danke!


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hmmm, es gibt da immer mal wieder ausnahmeregelungen. z.b. wird es ja schwer, den UHV zu erhalten, wenn die mutter sich beharrlich weigert, den vater zu nennen. kann sie aber glaubhaft versichern, dass sie wirklich nicht weiss, wer der vater ist, dann sieht es nochmal anders aus, und dem kind wird UHV bewilligt. im grunde genommen ist es aber auch nur gedacht als leistung im not- und ausnahmefall. d.h. wenn der vater mal einen monat nicht zahlen kann. es ist ursprünglich nicht dazu gedacht, sich darauf auszuruhen. so jedenfalls hab ich das damals verstanden, als wir eine info-veranstaltung hatten (als ich noch beim sozialamt arbeitete). sonst würde diese begrenzung auf max. 60 monate bis zum 12. lebensjahr keinen sinn machen. schliesslich haben die kids ja auch länger anspruch auf unterhalt, mindestens bis zum 18. lebensjahr...


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Ja, genau und deshalb hab ich jahrelang beim JA gejammert und gebettelt, dass sie den Vater endlich mal genauer unter die Lupe nehmen sollen, weil ich finde es ist meine Pflicht als treuer Bürger dem Staat Geld zu sparen. Und wenn ich weiß, dass sich der Vater einen Segaltörn leisten kann und sich ein hübsches Leben macht, so als ewiger Student (in Teilzeit natürlich!), dann müßte ich doch keinen UHV beziehen, oder?! Naja, er hats geschafft, was er vor über 6 Jahren angedroht hatte, er hat nie gezahlt und muß auch nix zurückzahlen! Traurig ist das!


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huhu cat, du weisst doch, dass theorie und praxis oft meilenweit auseinanderklaffen. natürlich ist es auch traurig, wenn der vater offensichtlich im geld schwimmt, sich arm rechnet, und das kind sich mit UHV begnügen muss, während es doch auf einen wesentlich höheren unterhalt anspruch hätte. aber du weisst doch: männer!! *augenroll*


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nana, liebe Spiky, das können die Damen aber genauso gut. Die KM hat 5 Jahre keinen Pfenning bezahlt, weil ich sie nicht doch auf die Idee bringen wollte, das es mit Kind besser ist und sie gegen mich kämpft. Dann hat sie ein Jahr bezahlt und wurd dann auf einmal schwanger, jetzt arbeitet sie Schwarz und ich bekomme Unterhaltsvorschuss. Und sie muss wieder nicht für ihr Kind aufkommen ...


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huhu, du bist doch papa und mama in personalunion. du zählst also nicht! (genausowenig wie die anderen netten papas hier. wir schimpfen ja nur über die, die NICHT hier rumgeistern... höhö)


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Ich reg mich eigentlich mehr übers JA auf, das hier unfähig zu sein scheint, weil ich solch haarsträubende Geschichten wie unsere nun schon öfters gehört habe und ich hoffe sehr, dass der Herr Sachbearbeiter nachts nicht mehr schlafen kann! Dem Vater wünsche ich das natürlich auch, aber aus anderen Gründen!


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Darum ging es nicht Spiky, es ging nur darum das es egal ist welches Geschlecht, jeder sieht zu das er seine Weste sauberhält und nicht viel Zahlen muss. Aber danke danke für die Blumen nachträglich zum Vatertag.


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Hallo mal an alle .-) Also: sobald der Elternteil, der für sein Kind UHV bezieht wieder heiratet ( egal wen, ob nun Kindsvater oder nicht), entfällt der UHV. http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html Der Elternteil muß ledig, etc. sein. D.h. sobald er verheiratet ist, entsteht eine erweiterte Unterhaltspflicht des neuen Ehegatten auch für die nicht mit ihm leiblich verwandten Kinder seiner Ehefrau. Sozialleistungen (hier: UHV) stehen IMMER nach irgendwelchen anderen Geldquellen zurück (zurecht). Viele Grüße Désirée