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Harzt IV /Job/ Auto dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen

Harzt IV /Job/ Auto dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen

Aprilscherz2000

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Mein AV hat mir ne Stelle zugeschickt in dem halt 50% Innendienst und 50% Aussendienst und da nichts in der Stelle vom Firmenwagen steht, frag ich mich gerade ob ich gezwungen werde kann dem AG mein Wagen zur Verfügung zu stellen um die Stelle zu kriegen? LG Chrissie


shinead

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Sowas gibt es inzwischen öfter... Ganz wichtig (und trotzdem häufig vergessen): Die KFZ-Versicherung muss dann angepasst werden. Ich würde aber mal ganz verstohlen beim potentiellen AG anfragen.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Na ja, "zur Verfügung stellen"...... Normalerweise vergütet der AG Dienstfahrten, wenn man nicht sowieso einen Dienstwagen hat. Bei uns damals war der Satz großzügig berechnet - da waren Benzin, Verschleiß und durchaus auch die teurere Versicherung lässig mit abgedeckt. Und weil der Lohnanteil für die dienstliche Nutzung des Privatautos kein wirklicher Lohn sondern eine Aufwandsentschädigung ist, ist das auch steuerlich interessant. Falls man Dich zum Vorstellungsgespräch einlädt, solltest Du Dich vorher über die Kosten Deines Autos schlau machen - für den Verschleiß gibt es Tabellen im Internet, den Verbrauch Deines Wagens wirst Du ja kennen, die Versicherung kann Dir Angaben zu den Versicherungskosten geben. Dann kannst Du direkt beurteilen, ob die Pauschale, die der AG bezahlt, sich für Dich rechnet oder nicht - und evtl. mit Deinen Daten in die Verhandlung gehen.


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Versicherung anpassen war klar, mir gings eher um den Verschleiß und ich frag mich, was passiert wenn ich mein Auto während ner "Dienstfahrt" schrotte - bin ich dann den Job los? LG Chrissie


shinead

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

>>bin ich dann den Job los? Ne, aber Du brauchst schnellstmöglich Ersatz... Das Risiko liegt dann auch bei Dir. Es gibt allerdings Firmen, die dann für eine begrenzte Zeit den Mietwagen über die Spesen zahlen.