ConMaCa
Hallo, Eigentlich Gehör ich hier ja nicht her, ich weiß aber das es hier viele Experten gibt und ich hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten, das wäre wirklich nett. Wir haben einen Bekannten, der derzeit Hatz IV bezieht. Er wohnt allein in einer 46 qm Wohnung, mit 195 € kalt, bzw 245 € warmmiete, die das Amt übernimmt. Er hat jedoch eine Nachtspeicherheizung, die natürlich recht viel verbraucht. Werden Stromkosten vom Amt übernommen? Und muss er das irgendwie anmelden? Er hat auch einen Warmwasserboiler, also warmwasser wird auch über Strom bezogen! Das alles wurde erst nachträglich eingebaut, da die Heizungsanlage ausgetauscht werden musste, wegen Defekt. Muss er das vorher beim Amt anmelden? Ich glaub die Stromkosten werden ihn am Ende des Jahres auffressen. Vielen Dank schon für die Beantwortung! LG Alison
Er muss natürlich beim Amt die Heizungsart angeben (was in der Miete enthalten ist wird schon im Antrag erfragt) und er wird sicher einen Teil der Stromkosten als Heizkosten übernommen bekommen. Nicht alles, denn den Lichtstrom, für seinen TV, die Waschmaschine usw. übernimmt das Amt nicht.
Kürzlich hat Ralph etwas dazu geschrieben: Die Kosten einer Nachtstromspeicherheizung werden als Heizkosten separat getragen, dabei muss ein eigener Zähler gelesen werden.
das jobcenter zahlt nur einen anteil ich habe auch nachtspeicheröfen und meine abrechnung kam gestern und ich bin fast vom stuhl gefallen letztes jahr haben wir 400 euro rausbekommen dieses jahr fast 1800 euro zum nachzahlen 4 zimmer küche bad
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