Else1910
Hallo!
Kann mir jemand bei folgender Frage helfen?
Ein Ehepaar lebt im Trennungsjahr.
Partner A:
hier leben die Kinder, Nettoeinkommen ca. 1800 €, ab Januar 1600€, sie leben im Eigenheim, es gibt etwas "Vermögen" aus Erbschaft, wäre z.Zt. vermutlich in geringer Höhe (ca. 250€ unterhaltspflichtig ggü. Ehepartner)
Partner B: arbeitet auf selbstständiger Basis, kaum Einkommen, kann keinen Kindesunterhalt zahlen.
Wenn nun Partner B Hartz IV beantragt - inwieweit holt sich das Amt das Geld von Partner A zurück? Muss dann Partner A über den Ehegattenunterhalt hinaus für ihn aufkommen? Es ist ja "Vermögen" da, das ja allerdings nicht zum Zugewinn gehört und auf das Partner B somit bei der Eigentumsauseinansetzung im Rahmen der Scheidung keinen Anspruch hat (auch gar nicht will). Hätte aber das Jobcenter quasi Zugriff auf dieses Geld? Oder könnte Partner A dazu verpflichtet werden, statt in Teilzeit Vollzeit zu arbeiten bzw. einen Nebenjob anzunehmen?
Vielleicht hat ja jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung....
Dankeschön!
Partner B kann im Zuge der erhöhten Erwerbsobliegenheit "gezwungen" werden einen sozialversicherungspflichtigen Job anzunehmen, der ihn in die Lage versetzt, Kindesunterhalt zu zahlen. Wenn Partner B also H4 beantragen würde, würde ich ihn entsprechend in die Pflicht nehmen. Das Amt wird auf die Prüfung bzgl. Trennungsunterhalt bestehen. Höhere Kosten kommen m.E nicht auf Partner A zu. 250 Euro kommen mir allerdings bei 1600 Netto mit Kindern sehr viel vor. Auf jeden Fall einen möglichen Unterhalt vom eigenen Anwalt berechnen lassen. Ist es ein gemeinsames Eigenheim?
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