Elternforum Alleinerziehend, na und?

Hartz IV im Trennungsjahr - spezielle Frage

Hartz IV im Trennungsjahr - spezielle Frage

Else1910

Beitrag melden

Hallo! Kann mir jemand bei folgender Frage helfen? Ein Ehepaar lebt im Trennungsjahr. Partner A: hier leben die Kinder, Nettoeinkommen ca. 1800 €, ab Januar 1600€, sie leben im Eigenheim, es gibt etwas "Vermögen" aus Erbschaft, wäre z.Zt. vermutlich in geringer Höhe (ca. 250€ unterhaltspflichtig ggü. Ehepartner) Partner B: arbeitet auf selbstständiger Basis, kaum Einkommen, kann keinen Kindesunterhalt zahlen. Wenn nun Partner B Hartz IV beantragt - inwieweit holt sich das Amt das Geld von Partner A zurück? Muss dann Partner A über den Ehegattenunterhalt hinaus für ihn aufkommen? Es ist ja "Vermögen" da, das ja allerdings nicht zum Zugewinn gehört und auf das Partner B somit bei der Eigentumsauseinansetzung im Rahmen der Scheidung keinen Anspruch hat (auch gar nicht will). Hätte aber das Jobcenter quasi Zugriff auf dieses Geld? Oder könnte Partner A dazu verpflichtet werden, statt in Teilzeit Vollzeit zu arbeiten bzw. einen Nebenjob anzunehmen? Vielleicht hat ja jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung.... Dankeschön!


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Else1910

Partner B kann im Zuge der erhöhten Erwerbsobliegenheit "gezwungen" werden einen sozialversicherungspflichtigen Job anzunehmen, der ihn in die Lage versetzt, Kindesunterhalt zu zahlen. Wenn Partner B also H4 beantragen würde, würde ich ihn entsprechend in die Pflicht nehmen. Das Amt wird auf die Prüfung bzgl. Trennungsunterhalt bestehen. Höhere Kosten kommen m.E nicht auf Partner A zu. 250 Euro kommen mir allerdings bei 1600 Netto mit Kindern sehr viel vor. Auf jeden Fall einen möglichen Unterhalt vom eigenen Anwalt berechnen lassen. Ist es ein gemeinsames Eigenheim?