Elternforum Alleinerziehend, na und?

Hartz 4, die spinnen doch!

Alleinerziehend, na und?
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Mitglied inaktiv

Hallo Muß mal eben dampf ablasen. Hab heute vom Jobcenter einen Brief bekommen das ich von Januar bis März Geld zu unrecht bezogen hätte. Grrrrrrrrrrrr Als ich damals meinen Harz4 Antrag ausfüllen mußte gab ich mit an das ich zusammen mit meinem Freund in der Wohnung leben würde. Es wurde alles mit abgegeben. Sämtliche Versicherungen, Bausparer alles wurde mit rein gerechnet. Und das ende vom Lied war ich hätte null euro bekommen soll´n. Da ich aber erst kurz zuvor mit meinem Freund zusammen gezogen war und ich ja sozusagen alleinerziehend war meinte der Herr vom Arbeitsamt das da wohl ein Fehler unterlaufen sei und eine eheähnliche Gemeinschaft erst nach drei Jahren bestünde. So, dann wurde wieder alles neu ausgerechnet und ich bekam nun doch Geld. Also unsere Tochter dann im Januar zur Welt kam, reichte ich beim Jobcenter eine Geburtsurkunde ein weil diese sie haben wollten. Keine Woche später stand plötzlich jemand vor der Tür der unsere Wohnung anschauen wollte. Er müsse prüfen ob wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben würden. So das war vor zwei Monaten. Ich rief dann noch mal im Jobcenter an und frage was da denn nun passieren würde da sagte man mir das ich da wohl falsch informiert worden bin aber auf mich nichts zurück fällt weil ich ja nix dafür kann. So und heute zwei Monate nach dem Besuch von dem Herrn bekomme ich einen Brief ich hätte 1200 Eure zu unrecht bezogen. Ich könnte platzen. Die Überprüfung war doch schon vor zwei Monaten warum hat das Arbeitsamt denn dann weiterbezahlt, da kann doch ich nix dafür. Also wenn ich das jetzt alles wieder zurückzahlen soll dann krieg ich echt ne´n Anfall. Geklärt werden kann das ganze natürlich auch erst nächste Woche denn die Dame hat ja jetzt erst mal Urlaub bis 29.03. aber bis zum 31.03. muß ich bei ihr gewesen sein. blöd oder? Hat jemand vielleicht schon mal was ähnliches erlebt? Lg von einer stinkigen Mona


Mitglied inaktiv

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Oh, da gibt es massenhaft Urteile, was eine eheähnliche Gemeinschaft sei oder nicht sei. Ja hast du denn einen BEwiligungsbescheid bekommen für Jan-März? Lege doch erstmal Widerspruch gegen den Nachforderungsbescheid ein (innerhalb von 4Wochen) dann kannst du immernoch weitersehen.


Mitglied inaktiv

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N Freund von mir hat brav angegeben, was er wärend seiner Ausbildung verdient & hatte in der Zeit auch ne eigente Wohnung....... Er hat zusätzlich zu seinem Ausbildungsgehalt noch Kindergeld bekommen.... 4 ganze Jahre später......er hatte mittlerweile die Ausbildung abgeschlossen & bekam auch kein Geld mehr vom Amt.....kam ein Brief, in dem stand, daß er die komplette Ausbildungszeit keinen Anspruch gehabt hätte, & daß er alles SOFORT!!!! zurückzahlen soll.... Ja, zahl mal eben das Geld von 3,5 Jahren zurück....... Da konnte er auch nix für....Das einzige, mit dem sie ihm "entgegengekommen" sind, war die Tatsache, daß er es in 2 Raten zahlen durfte! Dummes Amt...... LG Lis


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe in letzter Zeit viel über eheähnliche Gemeinschaften im opusforum gelesen, schau mal da unter Rubrik Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Hartz IV und guck mal die Threads zum Thema eheähnlich durch. Eventuell findest du da auch Urteile, um gegen diesen Bescheid anzugehen.Soweit ich gelesen habe, ist es bei gemeinsamer Wohnung erst frühestens nach 3 Jahren als eheähnlich zu bezeichnen, außer es besteht vorher vielleicht schon gemeinsame Kontoführung usw. Aber nur ein gemeinsames Schlafzimmer zum Beispiel wäre wohl kein Anhaltspunkt dazu. Wünsche dir viel Glück und Widerspruch auf keinen Fall vergessen.